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Aus der Inbetriebnahme des Kirchfeld-Kindergartens diesen Sommer wird nichts. Grund dafür ist eine Einsprache, von welcher der Gemeinderat «enttäuscht» ist, wie er sagt.
Ein Doppelkindergarten und eine Kindertagesstätte gesellen sich künftig zum Alters- und Pflegezentrum Kirchfeld in Horw. Ende Juni 2022 genehmigte der Einwohnerrat hierfür einen Sonderkredit über 3,25 Millionen Franken. Das Baugesuch lag vom 19. August bis 22. September öffentlich auf. Die Zeit drängt: Laut Aufgaben- und Finanzplan 2023 sollte das Gebäude auf Beginn des nächsten Schuljahres im August bereit sein.
Deshalb wundert sich Mitte-Einwohnerrat Marc Wiest, dass auf dem Kirchfeld-Hügel bislang keine Bagger aufgefahren sind. Er hat eine dringliche Interpellation eingereicht und will vom Gemeinderat wissen, was los ist.
Der Vorstoss wird, so er denn als dringlich erklärt wird, zwar erst an der nächsten Parlamentssitzung vom 9. Februar ausführlich beantwortet. Doch Immobilien- und Sicherheitsvorsteherin Astrid David Müller (SVP) kann auf Anfrage jetzt schon sagen, dass es tatsächlich eine Verzögerung gibt. Grund dafür ist eine Einsprache von Privatpersonen.
Dabei geht es gemäss der Gemeinderätin nicht um das Bauprojekt an sich, sondern um ein Fahrwegrecht für das Strässchen, das vor dem künftigen Gebäude vorbeiführt. Besagte Personen möchten dieses Fahrwegrecht erstreiten und im Grundbuch eingetragen haben. Sie berufen sich dabei auf ein bisher bereits gültiges Notwegrecht.
Astrid David Müller, selber Juristin, sagt dazu: «Dieses ist nicht im Grundbuch eingetragen und besteht in einem weit geringeren Umfang, als es ausgeübt wird.» Die Gemeinde wolle kein neues Fahrwegrecht begründen – der Platz zwischen den Kirchfeld-Gebäuden und auch dem künftigen Kindergarten wird zwar weiterhin befahrbar, soll aber grundsätzlich verkehrsfrei gehalten sein. Die Gemeinderätin hält fest:
«Es geht nicht an, dass versucht wird, mittels Einsprachen auf Kosten der Allgemeinheit private Rechte zu erzwingen.»
Von der Einsprache ist der Gemeinderat «enttäuscht»; zum einen, weil es um ein Thema geht, das nichts mit dem Bauprojekt zu tun hat, zum anderen, weil man zuvor etwa auch die Verbände abgeholt habe. Bei der Verhandlung gab’s keine Einigung. Die Gemeinde hat die Einsprache abgewiesen und die Baubewilligung Ende Dezember erteilt.
Der Bezug des Gebäudes im Sommer 2023 ist damit ohnehin nicht mehr realistisch. Der Gemeinderat setze jedoch alles daran, den Bau bis Ende 2023 fertigzustellen. Falls die Einsprechenden noch Beschwerde gegen die Bewilligung erheben, verzögert sich der Bezug gar um ein weiteres Jahr. Diesbezüglich wird der Gemeinderat in ein paar Tagen definitiv Bescheid wissen.
Aus Sicht der Schule sei ein späterer Bezug des Gebäudes zwar unschön, aber «kein Beinbruch», wie Bildungsvorsteher Ruedi Burkard (FDP) sagt. Der Doppelkindergarten sei seit mehreren Jahren ein Anliegen der Schule. Mit dieser neuen, modernen Infrastruktur können die beiden Kindergärten Hofmatt 2 und Neumatt aufgehoben werden. Beide entsprechen gemäss Burkard nicht mehr den Vorgaben des Kantons. «In diesem Kontext ist es ärgerlich, dass der Doppelkindergarten Kirchfeld eine weitere Verzögerung erfährt», so Burkard.
Als «ärgerlich» bezeichnet auch Einwohnerrat Marc Wiest das Ganze: «Nur wegen Partikularinteressen leiden nun das Kirchfeld und Familien mit Kindern unter dieser Verzögerung.»