Startseite
Zentralschweiz
Kanton Luzern
Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz nimmt Stellung zum Vernehmlassungsentwurf zur neuen Steuergesetzrevision.
Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ) bezeichnet den Vernehmlassungsentwurf zur Steuerreform 2025 des Kantons Luzern als «vertretbar». Unter der Bedingung: Alle Inhalte müssen umgesetzt werden. Die Vernehmlassung dauert noch bis Freitag.
In einer Mitteilung hebt die IHZ die Senkung der Kapitalsteuer und die steuerliche Entlastung bei Innovationstätigkeiten positiv hervor. Auch den Ansatz, bessere steuerliche Anreize für den Übertritt aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe in den Arbeitsmarkt zu schaffen sowie den vereinfachten und aufgestockten Kinderabzug oder die höheren Abzüge für Drittbetreuungskosten begrüsst die IHZ.
Luzern verpasse bei den natürlichen Personen jedoch «den Anschluss an die anderen Zentralschweizer Kantone». Ein attraktiver Steuerstandort mit tiefen Grenzsteuern helfe der Luzerner Wirtschaft, Fachkräfte in die Region zu ziehen und Anreize für höhere Arbeitspensen zu setzen. «Folglich wäre eine Senkung des Steuerfusses unter Einbezug von Sparmassnahmen auf der Ausgabenseite zu priorisieren.»
In Bezug auf die OECD-Mindeststeuer kritisiert die IHZ, dass der Vernehmlassungsentwurf keine Massnahmen enthält, um die Standortattraktivität für Grossunternehmen zu erhalten. (lf)