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Ostschweiz
Toggenburg
Das Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig hat einen Landwirt und Viehhändler in allen Punkten freigesprochen. Es sah es erwiesen an, dass das Medikament, das die Schlachtung einer Kuh nicht erlaubt hätte, nicht gegeben wurde.
Wäre der Landwirt und Viehhändler verurteilt worden, so hätte es ihn wohl seinen Ruf ruinieren und somit auch seine Karriere kosten können. Tatsächlich klagte die Staatsanwaltschaft den jungen Berufsmann der Tierquälerei, des Betrugs, der Urkundenfälschung und des Vergehens gegen das Lebensmittelgesetz an («Wiler Zeitung» vom 11. März) und forderte eine Geldstrafe von 18'000 Franken und eine Busse von 3000 Franken (30 Tage Haft).
Auf Nachfrage beim Kreisgericht Toggenburg – im schriftlichen Urteilsentscheid war keine Begründung zu finden – erklärte Gerichtsschreiberin Corinne Schnyder, dass das Gericht anhand des vorhandenen Behandlungsjournals zum einen davon ausgehen musste, dass das Tier nicht, wie von der Anklage behauptet wurde, mit dem absetzpflichtigen Entwurmungsmittel Endex behandelt wurde. «Es gab keine Hinweise darauf, dass das Behandlungsjournal manipuliert wurde», so Schnyder.
Ebenso gehe aus der Einvernahme des in der Behandlung des Tieres involvierten Tierarztes durch den Staatsanwalt nirgends hervor, dass der Tierarzt dem Beschuldigten klar gesagt habe, dass dieser dem Tier absetzungspflichtige Arzneien verabreicht habe. Und da der Beschuldigte somit auch keine Kenntnisse darüber haben konnte, habe er guten Gewissens die Schlachtung der Kuh angeordnet. Somit seien auch alle weiteren Punkte der Anklage hinfällig und der Viehhändler vollumfänglich freizusprechen gewesen, so die Gerichtsschreiberin. Die Kosten des Verfahrens von 2854 Franken und die 9112 Franken für die Verteidigung des Beschuldigten gehen zu Lasten der Staatskasse.