ST.GALLEN
«Zu keinerlei Problemen geführt»: Stadtrat ermöglicht temporäre Gastrobauten auch nach der Pandemie

Dürfen St.Galler Beizen auch nach den Coronamassnahmen Hütten und Chalets auf ihren Gartenterrassen aufbauen? Diese Frage stiftete im Herbst noch Verwirrung. Nun schafft die Stadtregierung Klarheit – sehr zur Freude der betroffenen Gastronomen.

Luca Ghiselli
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Mittlerweile sind die meisten mobilen Gastrobauten – wie hier am Blumenmarkt – wieder verschwunden. Die Chancen stehen aber gut, dass sie im kommenden Winter wieder das Stadtbild prägen.

Mittlerweile sind die meisten mobilen Gastrobauten – wie hier am Blumenmarkt – wieder verschwunden. Die Chancen stehen aber gut, dass sie im kommenden Winter wieder das Stadtbild prägen.

Bild: Arthur Gamsa (25. Oktober 2022)

Das Bedauern der Gastronominnen und Gastronomen in der St.Galler Innenstadt war noch im Herbst gross. Zwar durften sie wieder ihre Hütten und Chalets auf ihrer Gartenterrasse aufbauen. Allerdings zum letzten Mal. Das hiess es zumindest seitens Stadtverwaltung.

Die mobilen Hütten hatten sich in den beiden Coronawintern etabliert. Als es auf das Jahresende 2020 zuging, herrschten pandemiebedingt nämlich Platzbeschränkungen in Innenräumen. Um die Fläche zu vergrössern, setzten einige Betriebe auf eine Erweiterung. Die Stadt bot Hand und zeigte sich aufgrund der für die Gastronomie schwierigen Lage kulant. Man liess die Beizen ohne Baubewilligung, lediglich mit einem Gesuch bei der Stadtpolizei gewähren.

Im Winter darauf galt die Zertifikatspflicht. Und wiederum entschieden sich einige Beizen in der Innenstadt dazu, ihre Aussenfläche zur Innenfläche zu verwandeln. Wiederum mit dem Segen der Stadt. Im Herbst 2022 dann folgte ein dritter «Hüttenzauber»-Winter. Allerdings mit grösserer Ungewissheit: Denn die Stadt stellte den Gastronominnen und Gastronomen in Aussicht, dass man ab 2023 zum Vor-Pandemie-Regime zurückkehre.

Das hätte geheissen: Alle Beizen, die ihre Aussenrestaurationsfläche auf öffentlichem Grund haben, hätten ihre Bauten nicht mehr aufstellen dürfen. Denn obwohl das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) grundsätzlich die Errichtung solcher temporären Bauten für maximal drei Monate pro Kalenderjahr zulässt, benötigen die Beizer dennoch die Zustimmung der Grundeigentümerin – in diesem Fall der Stadt St.Gallen. Vor der Pandemie zeigte sich ebendiese nämlich sehr zurückhaltend beim Erteilen der Bewilligungen. In anderen Worten: Vor Corona wäre es beinahe unmöglich gewesen, von der Stadt eine temporäre Gastrobaute bewilligt zu bekommen.

Stadtrat möchte ermöglichen

Stadträtin Sonja Lüthi.

Stadträtin Sonja Lüthi.

Bild: Michel Canonica

Dieser Tage haben so gut wie alle Beizen ihre temporären Bauten trotz Eiseskälte aufgrund dieser Ausgangslage bereits wieder abgebaut. Und doch haben sie Grund zur Freude. Der Stadtrat hat nämlich den politischen Entscheid gefällt, den sie sich erhofften. Mobile Bauten auf Aussenrestaurationsflächen, die zu öffentlichem Grund zählen, sollen auch weiterhin möglich sein. Das teilte die Stadt am Montag mit. Im Communiqué lautet die Begründung knapp: «Während der vergangenen zwei Jahre führten diese Bauten zu keinen Problemen. Aufgrund dessen hat der Stadtrat entschieden, diese auch zukünftig zuzulassen.»

Die zuständige Stadträtin Sonja Lüthi führt auf Nachfrage aus: Der Stadtrat vertrete in dieser Frage eine liberalere Haltung als noch vor der Pandemie. «Wir wollen grundsätzlich ermöglichen – natürlich in einem tragbaren Mass.» Der Stadtrat habe vor diesem Hintergrund entschieden, mobile Gastrobauten weiter in dem Rahmen zu ermöglichen, in dem er es auch während der Dauer der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie getan hat.

Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Beizerinnen und Beizer mit einem Sitzplatz auf Privatgrund bereits heute gemäss kantonalem PBG ohne Baubewilligung temporäre Bauten errichten dürfen. Es geht also auch um die Schaffung gleichlanger Spiesse.

Gastronom zeigt sich erfreut

Weiterhin nötig ist allerdings ein Gesuch bei der St.Galler Stadtpolizei, die dieses prüft und falls möglich auch gutheisst. Die wichtigste Frage in diesem Zusammenhang lautet: Wird die Fläche anderweitig benötigt? Lüthi sagt: «Es wird geprüft, ob der öffentliche Grund nicht für Veranstaltungen gebraucht wird. Ein weiteres Thema waren jeweils die Schneedepots für den städtischen Räumungsdienst. Auch hier haben wir aber festgestellt, dass sich schnell andere Lösungen finden lassen.»

St. Gallen - Im ehemaligen Nonolet ist wieder Leben eingekehrt. Giuseppe Ventre wirtet in der Osteria San Gallo.

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Ralph Ribi

Einer, der sich von Anfang an für diese Lösung eingesetzt hat, ist Giuseppe Ventre. Der Inhaber und Geschäftsführer der «Osteria di San Gallo» an der Schwertgasse setzt seit der Eröffnung 2020 auf eine überdachte Erweiterung auf der Aussenrestaurationsfläche zum Bohl hin. Ende Oktober gab er gegenüber dieser Zeitung zu bedenken, dass er bereits Pacht zahle für diese Fläche und nicht mehr Platz beanspruche mit Baute als ohne. Als er vom Entscheid des Stadtrats erfährt, sagt er: «Das ist eine super Nachricht.» Er sei froh, sei die Unklarheit aus der Welt geschafft. «Manchmal ist es gar nicht so kompliziert, wie man denkt.»