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Trotz der Blitzöffnung durch den Bundesrat, verzichten einzelne Gemeinden in der Region am See auf die Durchführung einer Bürgerversammlung. Das Modell von einer Vorversammlung, kombiniert mit einer Urnenabstimmung wie in Rorschach, könnte Schule machen.
Am Mittwoch hat der Bundesrat einen grossen Schritt in Richtung Normalität ausgerufen. Bereits in der Woche zuvor haben die meisten Gemeinden in der weiteren Region Rorschach über eine physische Durchführung einer Bürgerversammlung entschieden. An den Bürgerversammlungen der Stadt Rorschach nehmen jeweils zwischen 200 bis 400 Stimmberechtigte teil. Es ist laut Mitteilung des Stadtrats vom 14. Februar daher davon auszugehen, dass insbesondere Angehörige von Risikogruppen von der Teilnahme an einer Bürgerversammlung aus gesundheitlichen Gründen absehen. Aus demokratiepolitischer Sicht sei dies nicht erwünscht. Deshalb habe der Stadtrat entschieden, über die Jahresrechnung 2021 sowie Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2022 am Sonntag, 10. April, an der Urne zu befinden.
«Wir haben alles bereits aufgegleist und werden daher trotz der Massnahmenöffnung an der Urnenabstimmung festhalten», sagt Stadtpräsident Röbi Raths. Nur eine Urnenabstimmung allein genüge aber nicht. Die Bürgerschaft müsse anderweitig Informationen erhalten und sich äussern können. Aus diesem Grund finde am Dienstag, 29. März, 19.30 Uhr, eine Vorversammlung im Stadthofsaal statt. In Thal habe er die Erfahrung gemacht, dass an der Vorversammlung mehr Bürgerinnen und Bürger das Wort ergreifen würden und dadurch ein lebendigerer Austausch stattfinde als bei der Bürgerversammlung selbst, wo meist nur Rechnung und Budget ausgebreitet würden.
Dass das Publikum tatsächlich aus dem Busch geklopft wird, dafür wird in Rorschach der frühere Bundeshausredaktor Hanspeter Trüsch sorgen. Ihn kennt man vom Schweizer Fernsehen, hat er doch über 20 Jahre für SRF aus Bern berichtet. Sollte der Anlass bei den Stimmberechtigten Anklang finden, so kann sich der Stadtpräsident durchaus vorstellen, künftig fix auf die Kombination Vorversammlung/Urnenabstimmung zu setzen.
Der Gemeinderat Rorschacherberg hat sich diese Woche über die aktuelle Situation beraten und sich am Mittwoch entschlossen, die Bürgerversammlung wie geplant am Mittwoch, 6. April, durchzuführen. «Wir hätten der Bürgerschaft am Tag, als der Bundesrat die ‹Freiheit› verkündet hat, nicht plausibel erklären können, keine Bürgerversammlung durchzuführen», sagt Gemeindepräsident Beat Hirs. Die Bürgerversammlung werde daher wie eh und je durchgeführt. Ob es am Schluss den obligaten Apéro gebe, könne er aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Der Infoanlass zu den Projekten am Seeufer findet hingegen nicht mit Publikum in der Mehrzweckhalle statt, die Gemeinde informiert darüber zusammen mit dem kantonalen Tiefbauamt am Mittwoch, 23. Februar, 19.30 Uhr, in einem Livestream. Thema sind dabei unter anderem die Revitalisierung des Seeufers mit Schüttung und Stegen sowie dem Fussweg im Neuseeland, das Kantonsstrassenbauprojekt für den Geh- und Radweg und der Sondernutzungsplan Neuseeland II, der den Überbauungsplan aus dem Jahr 1995 ablöst und künftig das ganze Neuseeland abdeckt.
Der Zugang zum Livestream ist auf der Homepage www.rorschacherberg.ch aufgeschaltet. Dort werden auch der Link und der Zugangscode für den «Fragekanal» publiziert. Die Pläne und Berichte werden auf www.mitwirken-rorschacherberg.ch publiziert. Auf dieser Plattform kann die Bevölkerung ihre Stellungnahmen zu den Dossiers und den Plänen erfassen. Die Pläne können während der Mitwirkungsfrist vom 23. Februar bis 25. März auch im Gemeindehaus (Bauverwaltung) Rorschacherberg eingesehen werden.
Goldach hat im Februar-«Wellenbrecher» darüber informiert, das bereits zum dritten Mal in Folge auf die Durchführung der Bürgerversammlung verzichtet werden muss. Auch wenn Abstände und Sicherheitsvorkehrungen nun für Indoorveranstaltungen wegfallen, bleibt es bei der Absage. Gemeindepräsident Dominik Gemperli sagt: «Wir halten an der Urnenabstimmung fest, die Vorbereitungen sind so weit passiert, dass keine Änderung mehr möglich ist.»
Rheineck hat Ende Januar entschieden, den Beschlüssen der meisten Rheintaler Gemeinden zu folgen und die Bürgerversammlung an der Urne abzuhalten. Der Stadtrat hat sich aber Anfang Februar nochmals über eine physische Bürgerversammlung unterhalten und entschieden, diese nun doch durchzuführen, und zwar am Montag, 4. April, um 20 Uhr im Hechtsaal, die Vorversammlung ist am 31. März ebenfalls um 20 Uhr im Hechtsaal.
Auch die Gemeinden Untereggen, am Montag, 28. März, 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Spielbüel, und Tübach, am Mittwoch, 23. März, 20 Uhr, in der Mehrzweckhalle Arche, führen ihre Bürgerversammlungen wie gewohnt durch. Der Gemeinderat Steinach hat mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Coronasituation ebenfalls entschieden, die ordentliche Bürgerversammlung nach zweijähriger Pause wieder im gewohnten Rahmen durchzuführen. Die Versammlung findet am Dienstag, 29. März, um 20 Uhr im Gemeindesaal statt.
Auch der Gemeinderat Thal führt die Bürgerversammlung vor Ort durch. Die Vorversammlung und die Bürgerversammlung finden in der Doppelturnhalle in Buechen statt. Die Vorversammlung findet am Montag, 21. März, um 19.30 Uhr statt; die Bürgerversammlung eine Woche später, am Montag, 28. März, ebenfalls um 19.30 Uhr. Die Gemeinde Horn hatte die Gemeindeversammlung vom 17. Januar aufgrund der damals noch schwierigen epidemischen Lage abgesagt und am 13. Februar eine Urnenabstimmung durchgeführt.