Die Ostschweizer Kantone unterstützen ihre ehemaligen Exekutivmitglieder unterschiedlich stark. In St. Gallen erhalten 13 alt Regierungsräte Ruhegehälter, Ausserrhoden zahlt erst ab Juni wieder.
Am 31. Mai endet die Amtszeit der Ausserrhoder Regierungsrätin Marianne Koller-Bohl. Ab Juni wird sie für weitere 18 Monate ihren Lohn ausgezahlt bekommen. Ein Ausserrhoder Regierungsrat verdient 230 000 Franken pro Jahr. 18 Monate Lohnfortzahlung, unabhängig von der Amtsdauer – diese Regelung gilt seit der Verfassungsänderung im Juni 2015 für jeden Regierungsrat in Appenzell Ausserrhoden, der zurücktritt oder abgewählt wird (Ausgabe vom 23. März). Da in den vergangenen anderthalb Jahren kein Mitglied der Ausserrhoder Regierung zurückgetreten ist, zahlt der Kanton aktuell auch kein Ruhegehalt – erst wieder ab Juni dieses Jahres.
Anders ist die Situation im Kanton St. Gallen. Gemäss dem Finanzdepartement zahlt der Kanton derzeit jährlich insgesamt rund 1,7 Millionen Franken an Ruhegehältern. Diese Summe verteile sich auf 13 ehemalige Regierungsräte. Im Kanton St. Gallen ist die Regelung aber auch eine andere als in Appenzell Ausserrhoden – und vergleichsweise kompliziert. Für Regierungsmitglieder, die vor 2014 gewählt worden sind, gilt folgende, alte Bestimmung: Treten sie zurück oder werden abgewählt, erhalten sie lebenslang 50 Prozent ihres ursprünglichen Gehalts; vorausgesetzt, sie waren mindestens acht Jahre in der Regierung.
Im Jahr 2014 hat es im Kanton St. Gallen eine Anpassung dieser massgebenden Verordnung gegeben: St. Galler Regierungsmitglieder bekommen nun nach einem Rücktritt nach vier Jahren 18 Monate lang 50 Prozent des Gehalts ausgezahlt. Für jedes weitere Jahr verlängert sich der Anspruch um vier Monate. Länger als vier Jahre dauern die Zahlungen allerdings nicht an.
Im Kanton Thurgau sind nach Angaben der Pensionskasse Thurgau im Jahr 2015 rund 540 000 Franken an Ruhegehältern ausgezahlt worden. Die Zahlen für das Jahr 2016 werden erst in einem Monat publiziert. Auf wie viele ehemalige Regierungsmitglieder sich der Betrag von gut einer halben Million Franken aus dem Jahr 2015 verteilt, dürfe nicht bekannt gegeben werden, heisst es bei der Pensionskasse Thurgau auf Anfrage.
Um Anspruch auf ein Ruhegehalt zu haben, müssen Thurgauer Exekutivmitglieder beim Austritt aus der Regierung über 50 Jahre alt sein. Das Ruhegehalt beträgt dann die Hälfte des Lohnes. Dieser liegt bei etwa 280 000 Franken. Das Ruhegehalt wird so lange gezahlt, bis die Altersrente der Pensionskasse einsetzt.
Katharina Brenner