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Am Montagabend informierten der Stadtrat und der zuständige Ortsplaner über den Entwurf des revidierten Schutzplans für Kultur- und Naturobjekte von Diessenhofen. Über 150 Interessierte fanden sich dafür in der Rhyhalle ein.
Rund 30 Sitzungen hatte die Diessenhofer Ortsplankommission abgehalten. Nun stand am Montagabend in der Rhyhalle eine Informationsveranstaltung an, zu der sich über 150 Interessierte einfanden. «Wer ein erhaltenswertes Schutzobjekt besitzt, ist auch verpflichtet, es zu schützen und zu pflegen», sagte Konradin Winzeler vom Schaffhauser Planungsbüro Winzeler + Bühl, der den neuen Schutzplan für Natur- und Kulturgüter erläuterte.
Der vom Stadtrat bereits abgesegnete Entwurf des revidierten Schutzplans umfasst im Naturinventar 60 Objekte, von denen 19 neu aufgenommen wurden, 26 in der Klassifizierung unverändert blieben, 15 niedriger eingestuft und 11 gestrichen wurden. Sieben Objekte wurden als «erhaltenswert», 47 als «wertvoll» und sechs als «besonders wertvoll» klassifiziert. Umso höher die Bewertung, umso höher sind auch die Schutzziele, die mit entsprechenden Massnahmen erreicht werden sollen. Als «besonders wertvoll» sind drei Abschnitte vom Geisslibach, das Feuchtgebiet Schupferied, die Kiesgrube HEFA, sowie das Gehölz und die Magerwiese «Hügler» klassiert.
Bei den zahlreichen Kulturobjekten sind fast alle neu, wobei sich die meisten in der Altstadt befinden. Wer mit seinem Gebäude im Schutzinventar aufgeführt ist, hat bei einer denkmalpflegerischen Massnahme einen finanziellen Anspruch auf 25 Prozent der anrechenbaren Kosten, wobei der Kanton 15 Prozent und die Gemeinde 10 Prozent übernimmt.
«Aber nur, wenn die Baumassnahme nötig, verhältnismässig und im öffentlichen Interesse ist und dafür ein ordentliches Bauverfahren durchgeführt wird.»
Das sagte die Stadtschreiberin Sabrina Gohl und bemerkte, dass es vom Kanton erst Geld gibt, wenn der neue Schutzplan in Kraft ist.
In der Diskussionsrunde kamen spezifische Fragen zu verschiedenen Bauten auf, welche die Verwaltung jedoch im direkten Dialog behandeln will. Um einige Unklarheiten zusammenfassend zu klären, erläuterte die Stadtschreiberin den Ablauf einer denkmalpflegerischen Massnahme. Betroffene Einwohner haben bei der Vernehmlassung bis zum 19. August die Möglichkeit, sich zum Entwurf zu äussern, und können bei der Auflage, die im vierten Quartal erfolgen soll, Einsprache machen. Die Unterlagen sind auf der Homepage www.diessenhofen.ch aufgeschaltet. Im besten Fall sollte der neue Schutzplan für Natur- und Kulturgüter am 1. Januar 2023 in Kraft treten.