Zur Sanierung der Pensionskasse Thurgau schlägt der Regierungsrat ein neues Modell vor: Statt 200 Millionen Franken einfach einzuschiessen, soll der Kasse das Geld nur vorübergehend zur Verfügung gestellt werden.
FRAUENFELD. Die Idee des Regierungsrates, dass der Kanton 200 Millionen Franken in die sanierungsbedürftige Pensionskasse Thurgau ohne Rückforderung einschiesst, war nicht mehrheitsfähig. Diese Lösung hätte im Grossen Rat nur eine Chance gehabt, wenn die Staatsgarantie schnell aufgehoben worden wäre. Der Pensionskasse noch Zeit zu geben, bis sie Reserven gebildet hat, hätte unter diesen Umständen keine Mehrheit gefunden.
Ziel der Regierung bleibt aber, dass die Kasse auch Reserven aufbauen kann, bevor sie in die Unabhängigkeit entlassen wird. Ihre versprochenen Leistungen sollen nicht nur zu 100 Prozent gedeckt sein, sondern zu 107 Prozent. So soll sie Schwankungen an den Finanzmärkten verkraften. «Fünf bis zehn Prozent Wertschwankungsreserve braucht es», sagt Finanzdirektor Bernhard Koch.
Die Regierung bringt nun ein neues Modell auf den Weg. Der Regierungsrat schlägt eine Art Sperrkonto in der Pensionskasse in Höhe von 200 Millionen Franken vor, nämlich eine sogenannte Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht. Diese Reserve kann die Pensionskasse als Kapital verbuchen, der Kanton hält aber die Hand darauf. Wenn die Kasse saniert ist, kann der Kanton den Verwendungsverzicht aufheben und seine laufenden Arbeitgeberbeiträge daraus bezahlen. Bis dahin muss sich die Pensionskasse mit Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer selber sanieren. Sinn des Sperrkontos ist, der Kasse Zeit zu verschaffen – nach Vorgaben des Bundes muss sie schon innert fünf bis sieben Jahren saniert sein. Aus eigenen Kräften wäre das in dieser Zeit nicht möglich.
Koch hofft, dass die Pensionskasse mit der 200-Millionen-Einlage einen Deckungsgrad von gegen 100 Prozent erreichen könnte. Die Deckungslücke beträgt heute zwar 270 Millionen Franken, verringert sich wegen der steigenden Aktienkurse aber. Die Staatsgarantie für die Pensionskasse soll laut der Regierung fallen, sobald die Kasse inklusive der 200 Millionen Franken des Kantons einen Deckungsgrad von 115 Prozent erreicht. In diesem Augenblick würde auch der Verwendungsverzicht für die Arbeitgeberbeitragsreserve aufgehoben, womit der Deckungsgrad auf 107 Prozent sinkt. Die 200 Millionen Franken will die Regierung als Staatsanleihe aufnehmen. Die Zinsen um die 3 Millionen Franken jährlich müsste der Kanton übernehmen. Die Details sollen mit dem Budget 2014 geregelt werden.
Der Regierungsrat will zudem Eckwerte für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge festschreiben. Ihr Verhältnis soll bei 56 Prozent zu 44 Prozent bleiben. Für die zusätzlichen Sanierungsbeiträge sieht die Regierung ein Verhältnis von zwei Dritteln für die Arbeitgeber und einem Drittel für die Arbeitnehmer vor. Eine weitere Änderung betrifft den Teuerungsausgleich auf die Renten. Diese sollen nicht mehr zulasten der Arbeitgeber gehen, sondern zulasten der Pensionskasse.