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Arbon, Kreuzlingen, Weinfelden
Roland Schöni, Fraktionspräsident im Arboner Stadtparlament, will keine Busse zahlen und zieht den Entscheid ans Obergericht weiter. In einem Zeitungsbericht hat er Fahrende als «Schlitzohren und Kleinkriminelle» bezeichnet.
SVP-Fraktionspräsident Roland Schöni ist mit dem Urteil des Bezirksgerichts Arbon nicht einverstanden. In Zusammenhang mit einem Artikel der «Thurgauer Zeitung» befand der Gerichtspräsident kürzlich im Schuldspruch, der Politiker habe «das Rechtsgut der Menschenwürde tangiert»: Die zitierte Passage, dass es sich bei Fahrenden auf der Steinacher Gemeindegrenze um «Schlitzohren und Kleinkriminelle» handle und «Wahrsager einen anlügen» würden, erfülle den Tatbestand der Rassendiskriminierung. Allerdings hat Schöni dagegen Berufung eingelegt und geht vor Obergericht.
Den Schritt begründet der SVP-Mann wie folgt: Selber räumt er zwar eine «eher grobsichtige» Schilderung ein, im Artikel sei diese dann aber zugespitzt worden. «Wenn ein dreiviertelstündiges Telefongespräch auf eineinhalb Minuten eingedampft wird, bekommen Aussagen, aus dem Zusammenhang genommen, eine andere Bedeutung, auch wenn sie korrekt widergegeben werden.» Ohne den «reisserischen Titel» wäre womöglich auch eine Strafanzeige unterblieben. Ausserdem hat Schöni mit seiner Aussage laut eigenen Angaben nur einen Teil der Fahrenden gemeint. «Meine Beschreibungen richten sich ferner vor allem nach einigen der französischen Fahrenden.»
Zuversichtlich stimmt den SVP-Politiker, dass gemäss Urteilsbegründung des Bezirksgerichts «die Grenze nur ganz knapp überschritten» worden ist. Laut dem Gericht handelt es sich nicht um einen gravierenden Fall. «Wichtig ist für mich, dass ich mit meinen Aussagen die Wirklichkeit abgebildet habe: Als ehemaliger Kantonspolizist kenne ich die Zustände», sagt der Fraktionsvorsitzende. Schöni betont: «Meine Kritik war nicht pauschalisierend hinsichtlich aller Fahrenden gemeint.»
Die Gesellschaft für bedrohte Völker sowie der Verband Sinti und Roma Schweiz hatten auf die Textpublikation hin Anzeige eingereicht. Beide Organisationen werfen Schöni vor, Roma auf pauschalisierende Weise kriminalisiert zu haben. Seine Äusserungen würden die Rassismus-Strafnorm verletzen, indem eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion herabgesetzt respektive diskriminiert werde. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell erliess daraufhin einen Strafbefehl, gegen den Roland Schöni Einsprache machte.