Umstrittene Pergolen beim «Roten Kreuz» in Arbon sollen weg – doch nun legt der Wirt Beschwerde gegen den Entscheid ein

Der Wirt des Arboner Restaurants «Rotes Kreuzes» will seine illegal erstellten Bauten am Seeufer nicht abbrechen. Nun legt er gegen den Entscheid des Departements für Bau und Umwelt Beschwerde ein.

Annina Flaig
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Die strittigen Metallkonstruktionen beim «Roten Kreuz»: Das Gartenrestaurant im Kastaniengarten und die Gartenbar zur Schlosswiese hin (rechts).

Die strittigen Metallkonstruktionen beim «Roten Kreuz»: Das Gartenrestaurant im Kastaniengarten und die Gartenbar zur Schlosswiese hin (rechts).

Bild: Annina Flaig

Sie schlürft gerne Cocktails. Und zwar im Gartenrestaurant des «Roten Kreuzes». Das schreibt eine Frau auf Facebook. Heute wäre hier Saisoneröffnung. Aufgrund des Coronalockdowns bleibt das Restaurant aber geschlossen.

Doch Wirt Gionatan Capuano hat noch ein anderes Problem: Seine beiden Pergolen sind illegal und können laut Urteil des Departements für Bau und Umwelt (DBU) nicht bewilligt werden. Nun hatte er Zeit, sich Gedanken zu machen, wie es weitergehen soll. Und er hat sich entschieden: Er will kämpfen.

«Die Pergolen sind eine Aufwertung»

Gionatan Capuano zieht den bereits drei Jahre andauernden Streit um seine beiden Metallkonstruktionen zur Beschattung des Aussenbereichs weiter. Nun hat er beim Verwaltungsgericht des Kantons gegen das Urteil des DBU Beschwerde eingelegt.

Er selbst hat sich auf Anfrage noch nicht zu diesem Schritt geäussert. Gegenüber dieser Zeitung hatte er seinen Standpunkt aber bereits Mitte März deutlich gemacht: «Die Pergolen waren bis jetzt eine grosse Aufwertung für den Standort und den Tourismus in Arbon.» Man werde zu gegebener Zeit die nächsten Schritte gehen. Das tut er jetzt offenbar konsequent.

Kopfschütteln beim Thurgauer Heimatschutz

Beim Thurgauer Heimatschutz sorgt der Schritt ans Verwaltungsgericht für Kopfschütteln. «Es ist doch erstaunlich, dass der Eigentümer die Klarheit des Urteils nicht akzeptiert – zumal er ja gegen Recht und Gesetz gehandelt hat», sagt Geschäftsführer Gianni Christen.

Gianni Christen, Geschäftsführer Thurgauer Heimatschutz.

Gianni Christen, Geschäftsführer Thurgauer Heimatschutz.

Bild: PD

Grundsätzlich hat auch der Heimatschutz als Rekurrent (siehe Kasten) die Möglichkeit, sich zur Beschwerdeschrift zu äussern. «Allerdings ist eigentlich schon alles gesagt, und wir werden uns erst bei einem durch das Verwaltungsgericht einberufenen Augenscheins äussern.»

Auf Facebook sind die Meinungen geteilt

In der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Arbon, wenn ...» hat der Artikel unserer Zeitung zum Entscheid des DBU Anfang März eine längere Diskussion mit über 50 Kommentaren ausgelöst. 22 Likes hat zum Beispiel einer erhalten, der zu den Pergolen schrieb: «Mich stört es nicht, und im Sommer gibt es auch gut schatten, wenn es heiss ist.» Jemand anders findet, das «Rote Kreuz» sei eines der letzten verbleibenden Restaurants am Wasser, wo Leute «chillig» und geschützt draussen sitzen könnten. Die Frau, die im «Roten Kreuz» gerne Cocktails trinkt, schreibt: «Es wird alles Tolle abbaut, eifach nur trurig.»

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen gegenüber dem eigenmächtigen Handeln des Wirts: «Es git Regle, a die cha mo sich halte. Finds korrekt, dass es müend wegmache. Hettet wie alli andere au e Genehmigung brucht.»

Chronologie des dreijährigen Streites

Im Frühling 2017 bemerkte die Baubehörde, dass beim «Roten Kreuz» illegal eine Gartenbar mit Pergola zur Schlosswiese hin sowie ein Sonnendach für das Gartenrestaurant im Kastaniengarten erstellt worden waren. Letzteres hatte der Stadtrat im nachträglichen Bewilligungsverfahren gutgeheissen.

Nicht bewilligt wurde die Gartenbar mit Pergola. Damit war die Bauherrin nicht einverstanden und erhob Rekurs. Die Bewilligung für die Pergola im Kastaniengarten wiederum wurde durch den Thurgauer Heimatschutz angefochten.

Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) hat in seinem Entscheid vom 27. Februar 2020 geschrieben, dass beide Pergolen nicht zonenkonform sind und nicht bewilligt werden dürfen respektive auch nachträglich nicht bewilligt werden können.

Der Stadtrat wurde gerügt, weil er dem Ortsbildschutz zu wenig Bedeutung beigemessen hatte. Dies hatte bereits ein Gutachten der Eidgenössichen Natur- und Heimatschutzkomission (ENHK) aufgezeigt. Gemäss dem Zonenplan der Stadt liegt das Gebiet in der Erholungs- und Grünzone. Es befindet sich zudem im ISOS-Schutzgebiet.