Startseite
Ostschweiz
Arbon, Kreuzlingen, Weinfelden
Gemäss einer Expertise ist die Pensionskasse mittlerweile zu klein. Die Stadt wünscht sich deshalb den Anschluss an eine grössere Pensionskasse.
(red.) Die laufende Sanierung der Pensionskasse der Stadt Romanshorn hat den Verwaltungsrat der Pensionskasse und die Stadt als grösste angeschlossene Arbeitgeberin veranlasst, eine Entwicklungsanalyse durch unabhängige Experten für berufliche Vorsorge durchführen zu lassen. Das Resultat spricht eine deutliche Sprache: Die Pensionskasse der Stadt Romanshorn sei mittelfristig zu klein für eine weitere Eigenständigkeit. Empfohlen wird darum ein Anschluss an eine grössere Pensionskasse. Inzwischen hat die Pensionskasse Thurgau eine Richtofferte für einen Anschluss per 1. Januar 2021 abgegeben.
Da die Jahresrenditen 2020 noch unbekannt sind, werden die einmaligen Kosten auf zehn bis fünfzehn Millionen Franken veranschlagt. Die Unterdeckung der teilkapitalisierten Pensionskasse der Stadt Romanshorn per 31. März 2020 beträgt rund 14 Millionen Franken, der geschätzte Deckungsgrad liegt bei 77,4 Prozent. Neben der Politischen Gemeinde Romanshorn und dem städtischen Regionalen Pflegeheim sind sechs weitere kleinere Arbeitgeber der Kasse angeschlossen. Wegen der bestehenden Staatsgarantie müssen bei einem Wechsel sämtliche Verpflichtungen voll ausfinanziert werden.
Arbeitnehmende wie Arbeitgeber profitieren bei der Pensionskasse Thurgau insgesamt von einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei Rentnerinnen und Rentnern ist der Besitzstand, das heisst die laufende Rente, gesetzlich garantiert. Die unabhängigen Experten raten dringend zur Anschlusslösung und machen darauf aufmerksam, dass ein Zuwarten die finanzielle Situation weiter verschlechtern würde.
Verwaltungsrat und Stadtrat sind von der anvisierten Lösung beziehungsweise der Offerte der Pensionskasse Thurgau überzeugt. Sie haben den angeschlossenen Arbeitgebern sowie Vertretern der Interpartei die Fakten unterbreitet und die Arbeitnehmenden über die Pläne in Kenntnis gesetzt. Voraussetzung für den Anschluss ist wegen der benötigten Mittel eine Urnenabstimmung, die auf den 27. September 2020 gelegt wurde.