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Das Departement für Erziehung und Kultur hat die Aufsichtsbeschwerde zweier Eltern geprüft und kommt zum Schluss: Die Beschwerde wird abgelehnt, das Anliegen jedoch ernst genommen. Regierungsrätin Monika Knill lässt den Vorfall untersuchen.
Jetzt also doch: Der Kanton schaltet sich in den Fall Schule Wigoltingen ein. In ihrer Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde zweier Wigoltinger findet Monika Knill, Regierungsrätin und Vorsteherin des Departements für Erziehung und Kultur (DEK), klare Worte: «Auf die Aufsichtsbeschwerde wird nicht eingetreten», heisst es in dem vierseitigen Schreiben.
Doch was zunächst nach einer Absage tönt, ist es mitnichten. Denn das DEK will den Fall Wigoltingen selbst untersuchen und hat deshalb eigenständig die Aufsichtsbeschwerde in eine Anzeige umgewandelt. Dabei handelt es sich nicht um strafrechtliche Konsequenzen gegen die Behörde, sondern um eine Untersuchung, geleitet vom Departement. Knill schreibt:
«Die Einwände der Erziehungsberechtigten und die Unruhe in der Schulgemeinde Wigoltingen sind trotz des Nichteintretens ernst zu nehmen.»
Das Departement werde nun die notwendigen Schritte zur Klärung des Sachverhaltes festlegen, heisst es weiter. Dabei werde auch die Sichtweise der betroffenen Lehrpersonen berücksichtigt.
Anfang Monat hatten zwei Wigoltinger eine Aufsichtsbeschwerde beim Kanton eingereicht. Darin forderten die beiden Eltern von Wigoltinger Schüler, dass der Kanton untersuchen solle, ob die Behörde und die Schulleitung in Zusammenhang mit den sieben Kündigungen der Oberstufenlehrpersonen willkürlich gehandelt habe.
Ebenso soll der Kanton die Lehrer vom sogenannten Maulkorb befreien. Sie begründeten ihr Anliegen in der Aufsichtsbeschwerde mit den derzeitigen Kontroverse rund um Schulpräsidentin Nathalie Wasserfallen, welche die Situation der Lehrer in der Öffentlichkeit falsch dargestellt habe. Die beiden Antragsteller forderten also eine Aufklärung der Angelegenheit durch den Kanton. Das wird nun der Fall sein.
Michael Schätzle, Sprecher der IG Schule Wigoltingen, ist erfreut über diesen Entscheid. «Wir wollten ja eine Untersuchung, deshalb ist es ein Erfolg», sagt er. Aktuell prüfe man noch den Rekurs auf die Absage der Aufsichtsbeschwerde, sagt er weiter.
Da dies dann aber kosten würde, müsse man nun auch die finanzielle Situation beachten. «Wir haben ja schliesslich Familien zu ernähren», sagt er. Denn dass die Eltern nicht als Direktbetroffene gelten und deshalb nicht zu einer Aufsichtsbeschwerde legitimiert seien, wie das DEK schreibt, wolle die IG nicht hinnehmen.
Das DEK schreibt in der Stellungnahme, dass eine Beschwerde von Erziehungsberechtigten gegen die Kündigung von Lehrern aus juristischer Sicht nicht sachgemäss sei. Des weiteren werde die Verletzung rechtlicher Ansprüche der Schüler durch der Aufsichtsbeschwerde nicht ersichtlich. Denn der Grundschulunterricht sei gewährleistet. «Der Wechsel von Lehrpersonen, auch in gehäufter Form, verletzt diesen Anspruch nicht», schreibt Regierungsrätin Monika Knill.
Es gebe zudem für die Eltern keinen praktischen Nutzen, die Gründe für die Kündigung zu erfahren, da sie nicht in die Einstellungs- und Kündigungsverfahren der Schulgemeinde involviert seien. Das Eintreten auf die Beschwerde, schreibt das DEK, stehe zudem auch im Spannungsverhältnis zur Gemeindeautonomie.
Anne Varenne vom Berufsverband Bildung Thurgau ist erfreut über das Handeln des Departements. «Für mich ist es ein Zeichen, dass politischer Wille da ist, genau hinzuschauen», sagt Varenne. Es sei zudem eine Bestärkung für die Lehrerinnen und Lehrer, ist sie überzeugt.
«Ein kleiner Wermutstropfen bleibt jedoch», sagt sie: «Die Schulaufsicht bräuchte rechtliche Instrumente, um präventiv einzugreifen.» Doch man lerne auch aus dem Fall Wigoltingen:
«Wir werden unseren Mitgliedern erneut stark ans Herz legen, sich früher bei uns zu melden und an die Schulaufsicht einen offiziellen Brief zu verfassen.»
Viele Lehrpersonen würden bei ersten Anzeichen von Konflikten zu lange warten, meint Anne Varenne. Dabei sei es gescheiter, dies möglichst früh zu tun, so könne der Berufsverband unterstützend eingreifen.