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In 26 Fällen erfolgte im Einvernehmen mit der kantonalen Denkmalpflege eine Rückstufung in eine tiefere Kategorie. Die Vernehmlassung dauert bis Ende März, danach beginnt die öffentliche Auflage.
Ein nicht alltägliches Bild offenbarte sich allen, die am Mittwoch die Primarschule für den Infoabend «Schutzplan Kulturobjekte» aufsuchten. Wer kam, musste anstehen, wurden doch alle Namen und Adressen erfasst, «damit wir alle zurückverfolgen können, falls es einen Coronavirusfall geben sollte», erklärte Gemeindepräsident Matthias Gehring.
Der Abend, der von Gehring eröffnet und von Boris Binzegger (NRP Ingenieure AG, Amriswil) sowie den Denkmalpflegerinnen Felicitas Meile (Inventarisierung) und Monika Zutter (Bauberatung) weitergeführt wurde, dürfte ganz nach dem Gusto der Exekutive gewesen sein, brachte er doch wenige Proteste.
Allerdings sei für einen solchen bis jetzt auch noch nicht die Zeit gekommen, denn «bis Ende März läuft ja noch die Vernehmlassung. Einsprachen kann man dann machen, wenn es zur öffentlichen Auflage kommt», sagte Gehring.
Doch worum ging es an diesem Abend? Die Gemeinde Hauptwil-Gottshaus hat zahlreiche schützenswerte Bauten und ein Ortsbild von nationaler Bedeutung. Die Gemeinde verfügt aber auch über ein eigenes Bewertungssystem, wenn es einzuschätzen gilt, ob ein Kulturobjekt schützenswert ist.
So zählt sie in ihrem Schutzplan nicht weniger als 132 schützenswerte Objekte (46 A-Objekte und 88 B-Objekte) auf. Nach der Angleichung an das Hinweisinventar der kantonalen Denkmalpflege sind jetzt noch 78 Gebäude (14 besonders wertvoll und 64 wertvoll) als schützenswert klassiert.
Mit der Bearbeitung des kommunalen Schutzplans habe man, so Boris Binzegger, ganz klar «die Differenz zwischen Gemeinde und Kanton verringern wollen, was auch ganz gut gelungen ist».
Dennoch ist absehbar, dass sich im Rahmen der öffentlichen Auflage noch einige gegen eine Hochstufung ihres Hauses wehren dürften, auch wenn Monika Zutter betonte, dass «wir nicht verhindern wollen, dass jemand in seinem Haus wohnen kann».
Nichtsdestotrotz sei bei Eingriffen in die Bausubstanz von sehr wertvollen Gebäuden ein Baugesuch und das Beiziehen der Denkmalpflege unerlässlich, «damit wir Lösungen finden können, die allen passen». Eines ist jedoch klar: «Häuser, die als besonders wertvoll eingestuft sind, dürfen auf keinen Fall abgerissen werden und müssen unterhalten werden», betonte Meile.
Dafür gebe es bei einer Sanierung dann bis zu 25 Prozent Zuschüsse von Gemeinde und Kanton. Wichtig sei, dass nach der Listenangleichung Rechtssicherheit herrscht. «Alle müssen nun wissen, in welche Kategorie ihr Haus fällt. Bis jetzt kam es gelegentlich schon vor, dass der kommunale Schutzplan etwas anderes aussagte als das Hinweisinventar der Denkmalpflege», ergänzte Gehring.
Nichtsdestotrotz sind auch nach der Angleichung Schutzplan und Hinweisinventar nicht immer deckungsgleich. Es habe Objekte gegeben, bei denen die Gemeinde die Schutzwürdigkeit anders einstufte als die Denkmalpflege und umgekehrt, führte Binzegger aus.
Tatsächlich stehen zehn gemäss Hinweisinventar wertvolle Objekte bis anhin nicht als A-Objekte auf der Gemeindeliste. Anders herum stufte das Hinweisinventar drei Gebäude, welche Hauptwil-Gottshaus bis dato auf der A-Liste führt und sage und schreibe 45 Gebäude der bisherigen B-Objekte-Liste als «nicht wertvoll» ein.
Aufgrund dieses Vergleichs war die Gemeinde nochmals über die Bücher gegangen. Einiges konnte vom Schreibtisch aus geändert werden, anderes verlangte nach einer Besichtigung.
Das Überprüfungsresultat fiel drastisch aus. 26 Objekte wurden im Einvernehmen mit der Denkmalpflege auf «bemerkenswert» zurückgestuft, womit sie zu Häusern wurden, die man im Grunde ohne weiteres verändern oder sogar abreissen könnte – selbst wenn sie eigentlich das Dorfbild bereichern.