Das Bezirksgericht Weinfelden verurteilt einen Betrüger in Abwesenheit

Ein 41-jähriger Transportunternehmer muss sich wegen Veruntreuung und mehrfachen Betrugs vor dem Bezirksgericht Weinfelden verantworten. Trotz Vorladung erscheint er aber nicht zur Verhandlung.

Mario Testa
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Der Gerichtssaal des Bezirksgerichts Weinfelden im Rathaus.

Der Gerichtssaal des Bezirksgerichts Weinfelden im Rathaus.

Bild: Mario Testa

Die Staatsanwaltschaft Thurgau hat einen Thurgauer Transportunternehmer per Strafbefehl verurteilt. Die Liste der ihm zur Last gelegten Vergehen ist lang: unter anderem Veruntreuung, mehrfacher Betrug, betrügerischer Konkurs und mehrfache Urkundenfälschung.

Nach immer wieder ähnlichem Muster gründete der Thurgauer Firmen, bald häuften sich die Rechnungen und Betreibungen, er überschrieb seine Fahrzeuge an eine neue Firma und machte im gleichen Stil von vorne weiter. Mehrmals kamen ihm dabei Mittelsmänner zur Hilfe, welche die neuen GmbHs gründeten, kurze Zeit später aber wieder an den Beschuldigten überschrieben.

Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe

Nicht weniger als ein halbes Dutzend GmbHs gründete er so im Verlauf der vergangenen zwei Jahrzehnte, allesamt wurden liquidiert und gingen in Konkurs. Die Fahrzeuge jedoch schleuste der Beschuldigte in die nächste GmbH weiter und entzog sie so der Konkursmasse, ebenso schob er zu diesem Zweck Gelder von den Firmenkonten auf seine Privatkonti. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell kommt in der Anklageschrift zum Schluss:

«Er tat dies, um seinen Gläubigern den Zugriff auf seine Vermögenswerte zu verunmöglichen.»

Nebst den betrügerischen Konkursen fälschte er auch Unterschriften von Geschäftspartnern, verkaufte so deren Fahrzeuge und strich selbst die Erlöse ein. Auch die SUVA betrog er, indem er nach einem Unfall Taggelder kassierte, aber trotzdem weiterarbeitete.

Die Staatsanwaltschaft bestraft ihn für all diese Vergehen mit einer bedingt erlassenen Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie einer Busse von 1100 Franken. Gegen den Strafbefehl hat der Beschuldigte Einsprache erhoben, deshalb musste sich nun das Bezirksgericht Weinfelden mit dem Fall befassen.

Auch Polizei kann Vorladung nicht zustellen

Am Donnerstag fand die Hauptverhandlung gegen den 41-Jährigen statt. Er erscheint jedoch nicht im Gerichtssaal. «Wir haben ihm die Vorladung zugeschickt, sie kam zurück. Danach haben wir die Polizei mit der Zustellung beauftragt, aber auch sie scheiterte und so haben wir die Vorladung im Amtsblatt publiziert», sagt der vorsitzende Richter Emmanuele Romano bei der Eröffnung der Verhandlung mit leichter Verspätung.

«Wir haben nun auch die Respektviertelstunde verstreichen lassen, aber der Beschuldigte ist nicht erschienen.»

Die beiden Anwälte des Beschuldigten sind mit einem halben Dutzend Ordner ausgestattet vor Ort. Trotzdem entscheidet das Gericht, die Einsprache abzulehnen und den Strafbefehl zum Urteil zu erheben. «Wenn die Einsprache erhebende Person unentschuldigt nicht zum Prozess erscheint, gilt die Einsprache als abgelehnt», begründet Romano den Entscheid und verweist nicht nur auf den entsprechenden Artikel 356 in der Strafprozessordnung, sondern auch auf ein Bundesgerichtsurteil, welches besagt, dass in diesem Zusammenhang auch die Anwesenheit der Rechtsvertreter nichts an der Ausgangslage ändere.

Gericht weist Verschiebung der Verhandlung ab

Die Anwälte des Beschuldigten entgegnen: «Wir sind einverstanden mit Ihren Ausführungen, ersuchen jedoch eine Verschiebung der Verhandlung.» Richter Romano antwortet umgehend: «Die Verschiebung wird abgewiesen. Die Verhandlung ist geschlossen.»

Der Beschuldigte kann gegen das Urteil noch mit einer Beschwerde vorgehen. «Die Sache selbst wird dann nicht geprüft, sondern nur, ob wir die Einsprache rechtmässig abgelehnt haben», erklärt Emmanuele Romano auf Nachfrage. Der Prozess sei bereits zum vierten Mal angesetzt gewesen. Dass Einsprecher dann aber partout nicht vor Gericht erscheinen, komme nur selten vor. «Wer Einsprache erhebt, hat dafür ja eigentlich einen Grund.»