Bunkerwiese bleibt weiterhin Teil des Baugebietes – Romanshorn lernt nichts aus seinen Fehlern

Die Bunkerwiese in Romanshorn soll auch im neuen Zonenplan Teil des Baugebietes sein. Rechtlich gesehen sei die Parzelle als Oberflächenwasser zu betrachten und nicht als Boden im Sinne des Raumplanungsgesetzes.

Markus Schoch
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Die Bunkerwiese ist eine Grünfläche mit Bäumen und liegt zwischen Hafen und Seeufer hinter dem Kornhaus.

Die Bunkerwiese ist eine Grünfläche mit Bäumen und liegt zwischen Hafen und Seeufer hinter dem Kornhaus.

(Bild: Reto Martin)

Der Stadtrat lässt sich nicht beirren. Die rund 5000 Quadratmeter grosse Bunkerwiese liegt heute in der Touristikzone, was ein Fehler ist, wie der Kanton schon vor langem einräumte. Sie hätten ihn bei der Genehmigung des Zonenplans schlicht übersehen.

Diese Aussage bestätigte das zuständige Departement für Bau und Umwelt (DBU) vor zwei Jahren im Entscheid zum umstrittenen Abenteuerspielplatz der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrt auf dem Areal direkt beim Hafen. Es handle sich um aufgeschüttetes Land, das nicht einer Bauzone zugewiesen werden könne, schreibt das DBU.

Das Verwaltungsgericht stützte diese Einschätzung vor einem halben Jahr im Urteil zum Rekurs der Spielplatz-Gegner. Rechtlich gesehen sei die Parzelle als Oberflächenwasser zu betrachten und nicht als Boden im Sinne des Raumplanungsgesetzes. Das Grundstück ist Teil der Hafenanlage und nicht im Grundbuch eingetragen.

Stadt sieht keinen Grund für Korrekturen

Der Stadtrat tut aber weiter so, als wäre die Situation eine andere. Bei der Revision des aktuell öffentlich aufliegenden Zonenplans soll die Bunkerwiese weiter Teil des Baugebietes von Romanshorn sein. Die Parzelle ist der Touristik- und Freizeitzone zugewiesen, die von der Definition her identisch ist mit der heutigen Touristikzone. Beide dienen gemäss Baureglement «der Nutzung durch Bauten und Anlagen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft».

Zulässig sind beispielsweise «Hotel- und Restaurantbetriebe sowie Dienstleistungs- und Spezialbetriebe im Zusammenhang mit der See- und Freizeitnutzung». Stadtrat Philipp Gemperle ist sich keines Fehlers bewusst. Dass die Stadt die Bunkerwiese nicht mehr als Touristikzone bezeichnen dürfe, sei nie ein Thema gewesen, weder in den Gesprächen mit dem Kanton noch im Mitwirkungsverfahren vor rund zwei Jahren, als sich die Bevölkerung zum Rahmennutzungsplan habe äussern können.

Auch die Entscheide im Zusammenhang mit dem Abenteuerspielplatz auf der Bunkerwiese seien in dieser Beziehung nicht eindeutig. Insofern habe der Stadtrat keinen Anlass gesehen, etwas zu ändern, sagt Gemperle. Sowohl für den Kanton als auch das Verwaltungsgericht spielt der Romanshorner Zonenplan bei der Beurteilung des Abenteuerspielplatzes keine Rolle. Massgebend ist das Wassernutzungsgesetz.

Bunkerwiese

Die so genannte Bunkerwiese ist im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Bootshafens 1984 aufgeschüttet worden. Im gleichen Jahr erhielten die SBB eine auf 50 Jahre befristete Konzession für die Nutzung der Anlagen, die rechtlich gesehen Teil des Bodensees sind. Eine der Bestimmungen besagt, dass die Bunkerwiese der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen muss. Heute ist das Gelände eine frei zugängliche Wiese mit einem längst ausser Betrieb gesetzten militärischen Unterstand. Die Konzession ist 1996 an die Schweizerische BodenseeSchifffahrt übergegangen, die den Betrieb damals kaufte. Die Firma möchte auf dem Gelände einen Abenteuerspielplatz bauen, für den Besucher während der Öffnungszeiten in der warmen Jahreszeit Eintritt zahlen müssen. Das Projekt ist umstritten. Aktuell liegt der Fall beim Bundesgericht, nachdem die Vorinstanzen grünes Licht gegeben haben. (mso)