Bürglen
Bürger stimmen an der Urne ab: Das sind die Themen der Abstimmung

Der Bürgler Gemeinderat hat entschieden, aufgrund der Coronasituation keine Versammlung durchzuführen. Deshalb stimmen die Berechtigten am 13. Juni über die Rechnung 2020, das Protokoll der vergangenen Versammlung und vier Einbürgerungsgesuche ab.

Sabrina Bächi
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Das Schloss Bürglen im Vordergrund links davon die Gemeindeverwaltung.

Das Schloss Bürglen im Vordergrund links davon die Gemeindeverwaltung.

Bild: Mario Testa

Die Politische Gemeinde Bürglen verzichtet aufgrund der Pandemie, die Stimmberechtigten zu einer Gemeindeversammlung einzuladen. Stattdessen sollen die Bürgerinnen und Bürger an der Urne entscheiden. Über drei Themen gilt es abzustimmen: Das Protokoll der vergangenen Versammlung vom 30. November 2020, vier Einbürgerungsgesuche und die Rechnung 2020. Diese schliesst um über 600'000 Franken besser ab als budgetiert.

Bei einem Aufwand von rund 9,4 Millionen und einem Ertrag von rund 10 Millionen Franken resultiert der Ertragsüberschuss von 680'000 Franken. Budgetiert war ein Defizit von knapp 40'000 Franken. Vor allem dank Einnahmen im Finanzausgleich, welcher nicht budgetierbar ist, und Minderausgaben im Bereich Sozialhilfe kam die Verbesserung von 722'000 Franken gegenüber dem Budget zustande. Das schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung.

Höhere Einnahmen bei der Quellensteuer

Die Steuereinnahmen fielen um knapp 150'000 Franken besser aus als budgetiert. Dabei haben vor allem die Einnahmen bei der Quellensteuer die Budgetvorgaben übertroffen. Die restlichen Positionen, so der Gemeinderat, hätten in etwa dem Budget entsprochen. Vom Kanton gab es einen Betrag von knapp 200'000 Franken als Finanzausgleich. Damit sinkt die Nettoverschuldung pro Einwohner um etwa 300 Franken auf 262 Franken pro Person.

Wie der Gemeinderat aber schreibt, würde der hohe Investitionsbedarf vor allem wegen des Neubaus Werkhof und der Erneuerung in der Wasserversorgung die Verschuldung wieder in die Höhe treiben.

Unerwartete Abschreibungen

Wenig erfreulich ist der Umstand, dass die Gemeinde den Betrag von 337'000 Franken abschreiben muss. Aufgrund der Gestaltungspläne aus den Jahren 2003 bis 2007 hat die Gemeinde die Erschliessung der Elektrizität in Neubaugebieten vorfinanziert – in der Meinung, dass dieser Betrag durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen getragen werde. Man war der Meinung, durch die damals revidierten Beitrags- und Gebührenordnungen die gesetzliche Grundlage für die Weiterverrechnung dieser Elektrizitäts-Perimeterkosten geschaffen zu haben.

Vertiefte juristische Abklärungen haben nun jedoch ergeben, dass die Einforderung von Erschliessungsbeiträgen bei Grundeigentümern ohne entsprechenden Inhalt im zugehörigen Kostenteiler nahezu aussichtslos erscheint. Deshalb sieht sich der Gemeinderat gezwungen, den Betrag von 337'000 Franken abzuschreiben. An der kommenden Budgetversammlung will die Behörde dann über den aktuellen Stand der pendenten Perimeterkosten detailliert informieren.