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Ostschweiz
Kanton Thurgau
Der Regierungsrat setzt die Erneuerungswahlen des Regierungsrats und des Grossen Rats auf den 7. April 2024 an. Wahlvorschläge für Regierungsrat und den Grossen Rat können ab dem 4. Dezember 2023 eingereicht werden.
Nach der Premiere im März 2020 hat der Regierungsrat nun entschieden, an der gemeinsamen Durchführung der Erneuerungswahlen für den Grossen Rat und den Regierungsrat festzuhalten. Bei der Ansetzung des Wahltermins müssten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, teilt er mit.
Unter anderem sei zu berücksichtigen, auf welche Wochenenden die Feiertage fielen und wann die Frühlings- und Pfingstferien sein. Zudem sei eine angemessene Vorlaufzeit für den Amtsantritt der Amtsträgerinnen und Amtsträger einzurechnen.
Dazu komme, dass sich Wahltermine nicht überschneiden sollten, damit nicht gleichzeitig Unterlagen verschiedener Urnengänge im Umlauf seien.
Unter Berücksichtigung aller Faktoren hat der Regierungsrat den Wahltermin für die Grossrats- und Regierungsratswahlen auf den 7. April 2024 festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Regierungsrat hat er auf den 28. April 2024 angesetzt.
Die Gesamterneuerungswahl der Bezirksbehörden, wozu die Bezirksgerichte zählen, wird am Blankotermin des Bundes vom 3. März 2024 durchgeführt. Allfällige zweite Wahlgänge werden am ausserordentlichen Wahltermin vom 7. April 2024 gemeinsam mit den Erneuerungswahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates durchgeführt.
Gemäss Bundesverfassung findet die Gesamterneuerungswahl des Nationalrats alle vier Jahre am zweitletzten Sonntag im Oktober statt. Die Gesamterneuerungswahl für die 52. Amtsdauer ist somit am 22. Oktober 2023. Den Termin für die Wahl in den Ständerat können die Kantone hingegen selber bestimmen. Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Ständeratswahlen auch dieses Jahr gleichzeitig mit den Nationalratswahlen stattfinden.
Um die Bestellung der Mitglieder des Ständerates auf die erste Sitzung vom 4. Dezember 2023 sicherstellen zu können und eine Vakanz eines oder beider Thurgauer Ständeratssitze in der ersten Woche der neuen Legislaturperiode oder sogar bei der Bundesratswahl auszuschliessen, hat der Regierungsrat den zweiten Wahlgang der Ständeratswahl auf den 12. November 2023 festgesetzt.
Der Regierungsrat hat auch die Einreichungsfristen festgelegt. Wahlvorschläge für den National- und Ständerat können ab dem 5. Juni 2023 eingereicht werden. Beim Nationalrat endet die Frist am 14. August, beim Ständerat am 28. August. Für die Wahlen in den Regierungsrat und den Grossen Rat beginnt die Frist am 4. Dezember 2023. Beim Grossen Rat endet sie am 29. Januar 2024, beim Regierungsrat am 12. Februar 2024.