Soziales
Kleinbetriebe sollen sechs statt nur vier Menschen betreuen dürfen: Thurgauer Regierung unterstützt diese Forderung

Ambulante Kleinstbetreuungs- und Pflegeangebote ermöglichen Betroffenen, länger zuhause zu bleiben. Zudem wird die Wertschätzung für Freiwilligenarbeit gestärkt, weil in der Betreuung regelmässig Angehörige oder sonstige Freiwillige eingebunden sind. Aus regulatorischen Gründen stösst das Gutgemeinte aber zunehmend an finanzielle Grenzen.

Hans Suter
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Ambulante Angebote mit Tagesstrukturen für Menschen mit Betreuungsbedarf sind oft nur dank Freiwilligenarbeit möglich.

Ambulante Angebote mit Tagesstrukturen für Menschen mit Betreuungsbedarf sind oft nur dank Freiwilligenarbeit möglich.

Bild: Andrea Tina Stalder

Wer einen dementen Angehörigen pflegt, kann schnell überfordert werden. Entlastung bieten Vereine, in denen sich Fachleute und Freiwillige für die tageweise Betreuung von Patienten engagieren. Doch dazu braucht es eine Bewilligung. Bei Betriebsgrössen bis zu vier volljährigen Personen ist die Politische Gemeinde zuständig für die Bewilligung und Aufsicht, ab fünf Personen der Kanton. Diese Regelung ist aber nicht mehr zeitgemäss, kritisiert der Amriswiler FDP-Kantonsrat Gabriel Macedo.

Finanzierungsmodelle funktionieren nicht mehr

«Ambulante Kleinstbetreuungs- und Pflegeangebote mit maximal vier volljährigen Personen geraten wegen der allgemein gestiegenen Auflagen zunehmend unter finanziellen Druck.» Die heutigen Finanzierungsmodelle funktionierten mit einem Maximum von vier Personen nicht mehr. Oder nur dann, wenn die Tagespauschalen entsprechend erhöht würden. «Das hätte aber einschneidende Kostenfolgen für die zu betreuende Person», sagt Macedo. Seines Erachtens würden sechs statt nur vier Plätze eine deutlich bessere Kostenstruktur ergeben. «Je weniger Plätze angeboten werden können, desto tiefer ist die Wirtschaftlichkeit.»

Deshalb hat der FDP-Kantonsrat zusammen mit sechs Grossratsmitgliedern aus allen Fraktionen eine Motion zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen eingereicht. Diese verlangt, dass die Standortgemeinde künftig die Bewilligung für ambulante Betriebe bis zu sechs Personen erteilen kann. 64 weitere Mitglieder des 130-köpfigen Grossen Rats haben den Vorstoss mitunterzeichnet.

Der Regierungsrat unterstützt die Motion

Gabriel Macedo, FDP-Kantonsrat, Amriswil.

Gabriel Macedo, FDP-Kantonsrat, Amriswil.

Bild: Reto Martin

«Die Motion ist zu begrüssen, weil damit die Auslastung der bestehenden Angebote verbessert, das Engagement von Freiwilligen in der Betreuung wertgeschätzt und der Grundsatz ‹ambulant vor stationär› gestärkt werden kann», heisst es in der Antwort des Regierungsrats. Von einer ausgeweiteten Regelung wären zwei Angebote in Amriswil und Romanshorn betroffen. Finanzielle Auswirkungen seien für den Kanton und die Gemeinden nicht zu erwarten. Da sich der Vorstoss nur auf ambulante Angebote und nicht auf Heime generell bezieht, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Motion erheblich zu erklären.

Gabriel Macedo ist «sehr zufrieden» mit der Antwort des Regierungsrats. «Durch solche ambulanten Angebote können Betroffene länger zuhause in den gewohnten Strukturen bei ihren Angehörigen bleiben.» Das Ganze habe aber noch eine zweite wichtige Seite: die Freiwilligenarbeit, die in solchen Betrieben geleistet werde. «Das entlastet das Gesundheitswesen enorm», betont Macedo. «Durch eine Erhöhung der Plätze wird diese Freiwilligenarbeit weiter gestärkt.»