Gesundheitsgesetz
Schlanker Bewilligungsprozess gegen Fachkräftemangel

Der Kanton Thurgau passt sein Gesundheitsgesetz der geänderten Bundesgesetzgebung an. Die Vorlage erhielt in der Vernehmlassung durchwegs ein positives Echo. Betont wurde, dass ein schlanker Bewilligungsprozess dem Fachkräftemangel entgegenwirken soll.

Thomas Wunderlin
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Eine Dentalhygienikerin behandelt eine Patientin.

Eine Dentalhygienikerin behandelt eine Patientin.

Bild: Hannes Thalmann

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur Änderung des Gesundheitsgesetzes verabschiedet. Damit sollen primär die kantonalen Regelungen zu den Berufen des Gesundheitswesens ans geänderte Bundesrecht angepasst werden, teilt der Regierungsrat mit. Unter anderem werden neue Begriffe verwendet. Statt «selbstständig» heisst es jetzt «in eigener fachlicher Verantwortung». Aus «unselbstständig» wird «unter fachlicher Aufsicht».

Der Bund regelt die Ausbildung und Berufsausübung der Ärzte, Apotheker, Chiropraktoren und Psychologen. Für die Ausübung eines Gesundheitsberufes in eigener fachlicher Verantwortung bedarf es einer Bewilligung des Kantons. Die Kantone können zudem weitere kantonale Gesundheitsberufe im kantonalen Recht einer Bewilligungspflicht unterstellen. Zu den kantonalen Gesundheitsberufen zählen gemäss Gesetzesentwurf elf Berufe, unter anderem Dentalhygienikerin, Drogist, und Rettungssanitäter.

Klare Regelung erhöht Rechtssicherheit

Die Gesetzesrevision wurde einer externen Vernehmlassung unterzogen. Insgesamt gingen 40 Vernehmlassungsantworten ein, die die Revision ausnahmslos begrüssen. Verschiedene Vernehmlassungsantworten weisen auf den Fachkräftemangel hin und erachten einen schlanken Bewilligungsprozess als zentral. Ein solcher wird laut Regierungsrat durch die Vorlage gefördert, da eine klare Regelungssystematik die Rechtssicherheit erhöht und zu weniger Rückfragen und Missverständnissen führt.

Die Revision hat keine direkten finanziellen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden. Aufgrund der erhöhten Rechtssicherheit ist von weniger Rückfragen auszugehen, was den administrativen Aufwand für den Kanton und die Antragsteller reduzieren und dadurch zu weniger Aufwand und Gerichtsverfahren führen wird.