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Die Geschäftslast des Verwaltungsgerichts ist vergangenes Jahr um fast 10 Prozent zurückgegangen. Einen deutlichen Aufwärtstrend gibt es aber bei der Anzahl Fälle im Ausländerrecht und in der Sozialhilfe.
Pauschal betrachtet ist die Entwicklung erfreulich. 503 Neuzugänge von Fällen verzeichnete das Verwaltungsgericht 2018. Das sind fast 10 Prozent weniger als 2017 (555). Unter dem Strich konnte das Gericht den Pendenzenberg etwas abbauen (von 255 auf 242 Fälle).
Doch es gibt Bereiche, in denen die Entwicklung in die umgekehrte Richtung läuft. So im Ausländerrecht, wo sich die Zahl der neuen Fälle (38) gegenüber dem Vorjahr (17) mehr als verdoppelte. Sechs der 38 Neueingänge betrafen ausländerrechtliche Haftüberprüfungsverfahren. Laut Rechenschaftsbericht des Verwaltungsgerichts dürften die Zahlen hier weiter nach oben zeigen.
Das Gericht verweist auf das Ausreisezentrum in Kreuzlingen, wo das Thurgauer Migrationsamt für den Vollzug von Wegweisung und Ausschaffung zuständig wird. «Daher sind auch zunehmende Fallzahlen für die richterliche Überprüfung zu erwarten.» Die Thematik müsse rasch angegangen und gemäss Bundesrecht eine Beschwerdemöglichkeit ans Verwaltungsgericht vorgesehen werden.
Auch im Sozialhilfebereich hatte das Verwaltungsgericht mit markant mehr neuen Fällen zu tun (von 8 auf 18). Bei einem Drittel der Verfahren träten Gemeinden als Beschwerdeführerinnen auf. Stark rückläufig waren die Verfahren im Steuerbereich (von 37 auf 17). In seiner Rolle als Versicherungsgericht verzeichnete das Verwaltungsgericht ebenfalls weniger Beschwerden: Invalidenversicherung 172 (minus 7), Ergänzungsleistungen 31 (minus 10), Arbeitslosenversicherung 23 (minus 13).
Eine Gegenbewegung gab es im Bereich der Unfallversicherung. Hier stieg die Zahl der Beschwerden, wie schon in den vergangenen Jahren, erneut an (auf 61, zum Vergleich 2014: 45).
Eine untere Instanz des Verwaltungsgerichts bildet die Rekurskommission für Strassenverkehrssachen. 115 Rekurse wurden im Jahr 2018 eingereicht. Dabei falle wiederum auf, «dass beinahe die Hälfte der Rekurse im Zusammenhang mit Zweifeln an der Fahreignung behandelt werden musste», schreibt das Gericht. Tendenz weiter steigend. Weil spezialärztliche Gutachten nötig seien, dauerten solche Verfahren in der Regel länger.