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Im Thurgauer Wahlkampf wird gestritten, ob Kinder auf die schwarze Liste der säumigen Prämienzahler gehören.
Cornelia Komposch brach das Kollegialitätsprinzip. Die Thurgauer SP-Regierungsrätin erklärte auf einem Wahlpodium der Top-Medien Mitte Februar, sie sei dagegen, Kinder auf die Liste der säumigen Prämienzahler zu setzen. Der Regierungsrat vertritt offiziell das Gegenteil.
Die anwesenden Regierungsratskollegen reagierten nicht auf die Verletzung des ungeschriebenen Gesetzes.
Dabei ist das Kollegialitätsprinzip für die Arbeit der Mehrparteienregierungen in Bund und Kantonen unerlässlich. Eine Exekutivbehörde kann ihre Führungsaufgabe nur erfüllen, wenn sie geeint auftritt. Komposch rechtfertigte sich damit, im Wahlkampf müssten die Leute wissen, was sie denke.
Inzwischen äussert sie sich nicht mehr dazu. «Die Wählerschaft kennt meine Haltung», schreibt sie per E-Mail, «der Wahlkampf geht in die Endrunde und ich halte mich, wie sonst immer, an das Kollegialitätsprinzip.»
Nachsichtig zeigt sich SVP-Regierungsrat Jakob Stark mit seiner Kollegin:
«In einem Wahlkampf darf schon einmal bei einem Thema bekannt werden, dass nicht alle Mitglieder des Regierungsrats die gleiche Meinung haben.»
Da Stark nicht mehr für die Regierung kandidiert, sass er nicht auf dem Podium. Als aktueller Regierungspräsident ist er jedoch stärker als die andern Regierungsräte für die Gesamtwirkung des Gremiums zuständig. Zudem fällt die schwarze Liste inhaltlich in das von ihm geführte Departement für Finanzen und Soziales. Komposch habe sich nicht von sich aus geäussert, fügt Stark an, sondern spontan eine entsprechende Frage beantwortet. Es handle sich wohl um eine Ausnahme, welche die Regel bestätige.
Auch wenn es ein spontaner Akt gewesen sein sollte, so scheint doch Methode dahinter zu stecken. Die SP forcierte das Thema bereits im Nationalratswahlkampf. Vorangegangen war eine Diskussion über den Tod eines HIV-positiven Mannes, dem in Graubünden selbst nach Ausbruch von Aids eine Behandlung verweigert wurde, weil er auf der schwarzen Liste figurierte. «Kantone nehmen mit schwarzen Listen Todesfälle in Kauf», lautete eine Überschrift in der «Sonntags-Zeitung» vom 29.4.2018.
Am 2.Mai 2018 verlangten Thurgauer Kantonsräte von SP bis SVP, Kinder von einem Leistungsstopp der Eltern auszunehmen. Der Regierungsrat lehnte die Forderung ab, und auch der Grosse Rat entschied am 19. Juni 2019 mit 63 zu 56 Stimmen, die Motion für nicht erheblich zu erklären. Einig war man sich, dass 18-Jährige nicht die während ihrer Kindheit aufgelaufenen Schulden für ihre unbezahlten Prämienrechnungen sollten übernehmen müssen. Doch dafür ist der Bund zuständig.
Die SP forderte darauf mit einer Petition zuhanden des Bundesparlaments und des Bundesrats: «Keine Kinder auf schwarzen Listen». Die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher reichte eine Anfrage beim Bundesrat ein, wo SP-Mitglied Alain Berset für das Thema zuständig ist. Die Thurgauer Praxis verstosse gegen die UNO-Kinderrechtskonvention, antwortete die Landesregierung – einen Monat vor den Wahlen.
Das Thema ist in der Thurgauer Politik weiterhin aktuell aufgrund einer Motion, die drei SP-Kantonsrätinnen am 20.November 2019, dem internationalen Tag der Kinderrechte, einreichten. «Keine Kinder auf der schwarzen Liste: Medizinische Leistungen für alle Kinder!», lautet die Überschrift.
Als Begründung ihres Vorstosses führten die SP-Politikerinnen die Stellungnahme des Bundesrats an. Sie fanden nur 46 Mitunterzeichner. Die Erfolgschancen sind deshalb nicht besser zu beurteilen als jene der Motion vom Mai 2018. Ob der Regierungsrat nun seine Meinung ändert, ist offen. Für eine Stellungnahme hat er ein Jahr Zeit.
Die Liste der säumigen Prämienzahler ist eine Thurgauer Erfindung. Seit 2007 können ihr Ärzte und Spitäler entnehmen, welche Patienten ein finanzielles Risiko darstellen. Deren Krankenkasse kann ausser bei Notfällen die Bezahlung einer ärztlichen Leistung aufschieben. Derzeit führen rund sieben weitere Kantonen eine solche schwarze Liste.
Per 31. Dezember 2019 waren nach Angaben von Regierungsrat Jakob Stark 846 Kinder auf der Thurgauer Liste der säumigen Prämienzahler erfasst. Wie vielen tatsächlich eine Behandlung verweigert worden ist, sei ihm nicht bekannt.
Die SP-Vertreterinnen, die Kinder von der schwarzen Liste ausnehmen wollen, argumentieren mit dem Wohl der Kinder. «Sie können nicht einfach zum Arzt gehen, wenn beispielsweise der Asthmaspray leer oder das Insulin ausgegangen ist», sagte die Kreuzlingerin Barbara Kern in der Grossratsdebatte. Die Gemeinde müsse zuerst die Bezahlung garantieren.
Die Kinder seien unverschuldet davon betroffen, dass ihre Eltern nicht pflichtgemäss die Prämien bezahlen, meinte EVP-Kantonsrätin Elisabeth Rickenbach.
Es sei nicht selbstverständlich, entgegnete der Romanshorner EDU-Kantonsrat Daniel Frischknecht, bei einem derart emotionalen Thema «keiner falsch verstandenen Barmherzigkeit zu erliegen».
Die Befürworter argumentieren mit der Solidarität der Prämienzahler. Wer nicht dazu beitrage, solle nicht davon profitieren. Für die Kinder seien in erster Linie die Eltern verantwortlich, nicht der Staat. Offensichtlich würden sie ihr Geld lieber für andere Dinge ausgeben.
Dank der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) sollten sie ihre Verantwortung wahrnehmen können. Es seien aber auch Eltern dabei, die keinen Anspruch auf IPV hätten. Bruno Lüscher (FDP, Aadorf) sprach von einer «Schamlosigkeit einzelner Eltern».
Im Unterschied zu andern Kantonen sind im Thurgau die Gemeinden zu einem Case Management verpflichtet, wenn Einwohner auf der schwarzen Liste auftauchen.
Das heisst, der Sozialdienst sucht das Gespräch mit den Eltern und versucht, ihnen bei der Regelung ihrer Verpflichtungen zu helfen.
So kann die Gemeinde oft wirksam eingreifen, bevor Verlustscheine entstehen. Die Kassen sind verpflichtet, Betreibungen zu melden. Ohne schwarze Liste würden die Gemeinden erst von einer schwierigen finanziellen Lage eines Einwohners erfahren, wenn die Krankenkasse im März des folgenden Jahres die Verlustschein-Schlussrechnung einreicht.
Die Thurgauer Gemeinden wissen nur dank der Liste von Kindern mit unbezahlten Prämienrechnungen.
Der Kanton stellt den Gemeinden jährlich aus den Mitteln der Individuellen Prämienverbilligung rund drei Millionen Franken zur Verfügung, um ausstehende Rechnungen zu bezahlen. Diese decken laut Regierungsrat Stark nicht die gesamten Aufwendungen der Gemeinden: «Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Gemeinden zuerst um die Kinder kümmern.»
Er betont, dass Kinder nach dem jetzigen Bundesrecht die aufgelaufenen Schulden übernehmen müssen, wenn sie volljährig werden. Das bleibe so, auch wenn Kinder nicht mehr auf der schwarzen Liste geführt würden. «Sind sie jedoch auf der Liste verzeichnet, so kann etwas dagegen unternommen werden.»
Dank der IPV könnten theoretisch alle Eltern die Kassenprämien ihrer Kinder zahlen. Anfang 2020 ist sie von 50 auf 80 Prozent der durchschnittlichen schweizerischen Prämie erhöht worden.
Ausserdem wird die IPV direkt an die Versicherungen überwiesen. Wenn Versicherte und ihre Kinder dennoch auf die schwarze Liste kommen, so haben sie eine teure Krankenkasse. Möglich ist auch, dass sie Franchise und Selbstbehalt nicht bezahlt haben. (wu)