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Die offene Rechnung einer Jagdsafari in Afrika brachte dem heutigen Thurgauer Veterinäramtschef eine Verurteilung wegen versuchter Nötigung ein. Davon wusste die Kantonsregierung, als sie ihn zum Amtsleiter beförderte.
Die Kantonsregierung sei bei der Ernennung des Chefs des Veterinäramts über dessen Vorstrafen informiert gewesen. Das sagt Regierungsrat Walter Schönholzer gegenüber der Zeitung «Blick».
Robert Hess übernahm im vergangenen Jahr die Amtsleitung. Wegen eines Streits um eine Rechnung einer privat organisierten Jagdsafari verurteilte ihn das Obergericht wegen versuchter Nötigung (diese Zeitung berichtete). Hess versuchte, damals als Kassier der Thurgauer Jagdgesellschaft, eine Forderung von 650 Dollar seiner privat angebotenen Jagdreise über den Verein mit entsprechendem Briefpapier und Logos einzutreiben. Gleichzeitig drohte Hess dem Teilnehmer der Jagdsafari mit dem Rauswurf aus der Thurgauer Jagdgesellschaft, falls die Kosten nicht beglichen werden.
Dagegen wehrte sich der Rechnungsempfänger. Er verklagte Hess schliesslich erfolgreich wegen versuchter Nötigung. Diese Verurteilung ist für Hess besonders heikel, weil er damals als Anwalt und als Jurist für den Kanton tätig war. Die Thurgauer Anwaltskammer prüfte schliesslich, ob Hess das Anwaltspatent entzogen werden soll. Darauf verzichtete sie aber letztlich.
Von dieser Vorstrafe wusste Regierungsrat Walter Schönholzer bei der Ernennung Hess zum Veterinäramtschef. «Ich messe Herrn Hess an den erbrachten Leistungen und nicht an privaten Angelegenheiten», sagt er gegenüber «Blick». Zur Vorstrafe wegen versuchter Nötigung kommt auch noch eine Verfehlung im Strassenverkehrsbereich, wie Hess gegenüber «Blick» erklärt.