Härtefallentschädigung
«Wir erleben schweizweit ein Bürokratiemonster, wie wir es selten gesehen haben»: Thurgauer Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit unzufrieden mit Bundeslösung

Die Kritik am Härtefallprogramm des Kantons Thurgau hält sich hartnäckig. Die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer sind mit ihrem Unmut aber nicht allein. Auch der Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit, Daniel Wessner, ist nicht mit allem glücklich.

Hans Suter
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Daniel Wessner, Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau.

Daniel Wessner, Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau.

Bild: Reto Martin

Seit zwei Wochen können von den Coronamassnahmen betroffene Unternehmen einen Antrag auf Härtefallentschädigung anmelden. Diese wird als nachrangiges, zinsloses Darlehen gewährt. Stand Montagmittag sind im Kanton Thurgau 588 Anträge eingegangen. Rund die Hälfte der Anträge stammt aus der Gastronomie.

Die weiteren Anträge kommen hauptsächlich aus dem Non-Food-Detailhandel sowie aus der Eventbranche. Das Thurgauer Programm steht für alle Branchen offen. Ab 1. Juli kann Antrag auf Teilerlass bis zu 75 Prozent gestellt werden. Wo steht das Programm aktuell? Eine erste Bestandesaufnahme.

Gerade aus der Gastronomie wird das Thurgauer Härtefallprogramm kritisiert. Darlehen seien der falsche Weg, weil sie die Verschuldung der Betriebe erhöhten. Es werden nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge gefordert.

Wir haben uns mit den relevanten Wirtschaftsverbänden im Vorfeld zur Gestaltung des Programms mehrfach und intensiv ausgetauscht. Wichtigstes Anliegen war die rasche Versorgung der besonders betroffenen Betriebe mit Liquidität, um die laufenden Kosten zu decken. Mit nachrangigen und zinslosen Darlehen ist das garantiert, ohne Überschuldung. Die Personalkosten werden zudem weiterhin durch die Kurzarbeitsentschädigung gedeckt. Ab 1. Juli ist es möglich, bis zu 75 Prozent der gewährten Darlehen in nicht rückzahlbare Beiträge umzuwandeln. Ich kann verstehen, dass viele Betriebe gleich von Beginn an A-fonds-perdu-Beiträge bevorzugt hätten. Wir sind aber auch für einen kontrollierten und gezielten Einsatz der Steuergelder verantwortlich.

«Beteiligung nicht angebracht»

(has.) Der Bundesrat erwägt eine Verdoppelung der Härtefallgelder auf 10 Milliarden Franken, wünscht aber eine Beteiligung der Kantone von 20 Prozent. Der Thurgauer Regierungsrat befürwortet die Aufstockung, auch wenn der tatsächliche Bedarf an finanziellen Mitteln schwierig abzuschätzen sei. Da die Kantone die Vollzugskosten alleine tragen, hält er eine Beteiligung für diese neue Tranche aber nicht für angebracht.

Die Anträge können nur online eingereicht werden. Der Aufwand wird als Bürokratiemonster kritisiert und sei ohne Treuhänder kaum zu bewerkstelligen. Ausserdem sei die zulässige Datenmenge beim Hochladen viel zu gering.

Leider hat es der Bund verpasst, für die vom Lockdown betroffenen Branchen eine einfache und unkomplizierte Bundeslösung zu schaffen. Das hatten wir immer gefordert. Nun wurden alle Kantone zu Banken. Sie mussten in kürzester Zeit Strukturen und Prozesse schaffen, um die Härtefallprogramme umzusetzen. Der Bund verlangt detaillierte Einzelfallprüfungen und gibt in der Härtefallverordnung und deren Ausführungsbestimmungen sehr genaue Beurteilungskriterien vor. Jeder einzelne Fall muss dokumentiert sein, an den Bund rapportiert werden. Zudem wird genau geprüft, was mit den Geldern passiert. In diesem Sinne erleben wir schweizweit tatsächlich ein Bürokratiemonster, wie wir es selten gesehen haben. Die unterschiedliche kantonale Handhabung kann ausserdem zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichheiten führen. Das hatten wir schon im Vorfeld immer wieder kritisiert. Der Bund erlässt Pandemiemassnahmen, schiebt die Bewältigung der «Kollateralschäden» aber einfach an die Kantone ab.

Weicht die Zahl die eingereichten 588 Anträge auf Härtefallbeiträge von Ihren Erwartungen ab?

Eine Prognose zu machen, war schwierig. Schweizweit haben rund 17'000 Unternehmen ein Gesuch gestellt. In Zürich gingen bisher rund 808, in St.Gallen 750 Gesuche ein. Daraus könnte man ableiten, dass im Thurgau überdurchschnittlich viele Betriebe ein Gesuch stellen. Es hätte aber durchaus auch sein können, dass wir noch deutlich mehr Gesuche erhalten. Aber das Thurgauer Programm ist ja erst vor zwei Wochen gestartet.

Ihre Prognose für die nächsten Wochen?

Vieles dürfte davon abhängen, ob und welche Lockerungen der Bundesrat beschliessen wird. Wir stellen auch fest, dass sich viele Treuhänder bei uns über das Programm informieren.

Was erwarten oder erhoffen Sie sich vom Bundesrat am 24. Februar?

Fest steht: Je länger die wirtschaftsbeschränkenden Massnahmen andauern, umso grösser wird der volkswirtschaftliche Schaden. Und umso mehr Mittel müssen für die Abfederung eingesetzt werden. Das betrifft nicht nur die Härtefallgelder, sondern auch die Kurzarbeitsentschädigung, den Coronaerwerbsersatz und die Arbeitslosengelder. Mit jedem zusätzlichen Lockdown-Tag gehen Stellen und Steuergelder verloren.

Gehen wir etwas vertiefter auf die eingereichten Anträge ein. Wie viele wurden abschliessend genehmigt? Wann erfolgt die Auszahlung?

Rund 80 Prozent der Anträge werden genehmigt. Diese Woche erfolgen die ersten Auszahlungen. Es handelt sich um ein Volumen von rund einer Million Franken. Ein detailliertes Reporting folgt in den nächsten Tagen.

Wie viele Anträge wurden abgelehnt, weil sie die Anforderungen nicht erfüllen? Worin liegen die Hauptgründe für die Ablehnung?

Rund 20 Prozent der Fälle werden abgelehnt beziehungsweise zur Überarbeitung zurückgewiesen. Die meisten Abweisungen erfolgen aufgrund der Nichterfüllung der durch den Bund vorgegebenen Kriterien. Stichworte sind Umsatzschwelle, Gründungsdatum, Unternehmenssitz nicht im Kanton.

Wie viele Anträge sind unvollständig? Wie viele bedürfen einer weiteren Prüfung?

Gerade bei den Gesuchen aus der Gastronomie stellen wir fest, dass die Unterlagen oft unvollständig eingereicht werden und/oder unwahre Angaben gemacht werden. Das verzögert den Prozess. Wir haben die Möglichkeit, die Angaben anhand von Steuer- oder Sozialversicherungsdaten zu verifizieren.

Wie viele Anträge können pro Woche von der Kapazität her überhaupt beurteilt und abschliessend entschieden werden?

Die Vorprüfung der Gesuche wird durch acht Mitarbeitende der Härtefallabteilung vorgenommen. Es handelt sich um Personen mit kaufmännischem Hintergrund, die wir aus den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) rekrutiert haben. Die inhaltliche Detailprüfung erfolgt durch Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young sowie Spezialisten der Thurgauer Kantonalbank und der Raiffeisenbank. Die Strukturen sind so konzipiert, dass wir flexibel auf die Zahl der Gesuche reagieren können.

Wie viel Geld steht insgesamt zur Verfügung für Darlehen beziehungsweise später als Darlehenserlass? Wer finanziert das zu welchen Teilen?

Gegenwärtig stehen 47,5 Millionen Franken zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt zu einem Drittel durch den Kanton und zu zwei Dritteln durch den Bund. Der Bundesrat hat angekündigt, das Programm weiter aufzustocken, und wird voraussichtlich am Mittwoch eine Ankündigung dazu machen. Die allfälligen zusätzlichen Gelder müssen von den eidgenössischen Räten in der Frühjahrssession noch bewilligt werden.