Grün nachgebessert: Der Frauenfelder Stadtrat hat das Werkbetriebe-Reglement überarbeitet und stärkt damit den Einfluss des Gemeinderats

Nach Rückweisung der zuständigen Kommission hat der Stadtrat das Werkbetriebe-Reglement überarbeitet. Massnahmen zur Erreichung der Energiewende bekommen mehr Gewicht.

Mathias Frei
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Der Eingangsbereich des Werkbetriebe-Areals an der Gaswerkstrasse.

Der Eingangsbereich des Werkbetriebe-Areals an der Gaswerkstrasse.

Reto Martin

Botschaft 2.0 ist da – und dürfte nun im Gemeinderat, aber vor allem auch in der zuständigen Kommission eine Mehrheit finden. Die erste Botschaft zum «Erlass eines Reglements über die Rechtsstellung und Aufgaben der Werkbetriebe Frauenfeld» von Juli 2019 war bei der gemeinderätlichen Geschäftsprüfungskommission Bau und Werke noch durchgefallen. Es folgte die Rückweisung an den Stadtrat. Dieser nahm die Fraktionen im Rahmen einer internen Vernehmlassung mit ins Boot.

Am Anfang Kohlegas

Gegen 60 Mitarbeiter sind heute bei den Werkbetrieben Frauenfeld (WBF) beschäftigt. Die Werke sind dem städtischen Departement für Werke, Freizeitanlagen und Sport unterstellt. Ihren Ursprung haben die WBF in der Inbetriebnahme eines Kohlegaswerks 1878. Bis 1969 wird vor Ort Gas produziert. Bis 1885 bezieht man in Frauenfeld Wasser aus Brunnen. Dann erfolgt die Gründung des Wasserwerks. In der Thurebene wird 1929 das erste Grundwasserpumpwerk gebaut. Seit 1906 gibt es ein Elektrizitätswerk. Im Jahr 2008 beginnt die Ära der Strommarktliberalisierung. Seit 2018 ist die Fernwärmeversorgung ein Geschäftszweig. (ma)

Das Areal der Werkbetriebe Frauenfeld.

Das Areal der Werkbetriebe Frauenfeld.

(Bild: Reto Martin)

Die zwei grössten Diskussionspunkte sind nun nachgebessert. Zum einen unterbreitet der Stadtrat dem Gemeinderat die Werkbetriebe-Eigentümerstrategie zur Genehmigung. Zum anderen gibt es nun laut Botschaft «einen griffigen Grundsatzartikel für die langfristige ökologische Ausrichtung der Werkbetriebe Frauenfeld». Ob die überarbeiteten Themen dem Gusto aller Fraktionen entsprechen oder ob die Forderung nach mehr Grün laut wird, zeigt sich in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen. Wobei dafür entweder relativ kurzfristig die Sitzung vom 15.April in Frage kommt oder dann erst jene vom 24.Juni. Dazwischen sind die Wahl- und dann die Rechnungssitzung. Erstere wird traditionell nicht überfrachtet, und die Rechnung ist sowieso schon ein längeres Geschäft. Fakt ist:

Die Werkbetriebe (WBF) hängen ohne das Reglement im luftleeren Raum, agieren deshalb bis zur Inkraftsetzung eher zurückhaltend.
Auf dem Areal der Werkbetriebe Frauenfeld.

Auf dem Areal der Werkbetriebe Frauenfeld.

(Bild: Reto Martin)

Gemeindeordnung erhält Artikel zu Werken

Die Diskussionen um die erste Version der Botschaft hätten gezeigt, «dass eine Gesamtrevision der Rechtsgrundlagen für die Werkbetriebe in nächster Zeit angezeigt ist», schreibt der Stadtrat. Dies soll auf drei Hierarchiestufen erfolgen. So soll die Gemeindeordnung bei der nächsten Revision mit einem WBF-Artikel ergänzt werden. Das vorliegende Reglement, das dem fakultativen Referendum unterliegt, ist auf der zweiten Stufe angesiedelt. Es hält bis auf weiteres die Rechtsgrundlagen für die WBF fest. Eine Stufe weiter unten folgen Erlasse in der abschliessenden Kompetenz des Stadtrats. Die Tarifhoheit bleibt weiterhin beim Gemeinderat. Doch der Stadtrat überlegt laut: «Es ist aber auch denkbar, dass der Tarifrahmen vom Parlament erlassen wird, die konkreten Tarife innerhalb des reglementarisch vorgegebenen Rahmens von der Exekutive.»

Auf dem Areal der Werkbetriebe Frauenfeld.

Auf dem Areal der Werkbetriebe Frauenfeld.

(Bild: Reto Martin)

In Artikel 2 des Reglements heisst es neu: «Die WBF positionieren sich als Schlüsselakteur zur Erreichung der Energiewende in der Region Frauenfeld.» Und danach weiter in der Version 2.0:

«Sie fördern die Produktion und den Vertrieb von erneuerbaren Energien sowie den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern.»

Vier von sechs Vorschlägen aus der Vernehmlassung wurden im besagten Artikel umgesetzt. Gemäss Artikel 4 bleiben die WBF weiterhin «ein unselbstständiges Unternehmen der Stadtverwaltung». Für Dienstleistungen der WBF ausserhalb des Versorgungsgebiets der Stadt Frauenfeld braucht es neu die Ermächtigung des Stadtrats, die WBF können nicht eigenmächtig agieren (Artikel 6).

Gemeinderat genehmigt Eigentümerstrategie

Neu ist, dass der Stadtrat zwar die Eigentümerstrategie festlegt, diese aber vom Gemeinderat genehmigt werden muss. Der Stadtrat ist zur periodischen Überprüfung der Strategie verpflichtet, allfällige Änderungen gehen in den Gemeinderat. Die WBF müssen laut Artikel 9 nicht nur eigenwirtschaftlich arbeiten, sondern auch Massnahmen zur Erreichung der Energiewende aus eigenen Mitteln finanzieren. In der Botschaft heisst es: «Die Erträge der WBF sollen so direkt in ökologische Massnahmen reinvestiert werden.» Die «Abgabe an das Gemeinwesen» bleibt sich gleich.

Auf dem Areal der Werkbetriebe Frauenfeld.

Auf dem Areal der Werkbetriebe Frauenfeld.

(Bild: Reto Martin)