Grosser Rat
Zu teuer und formaler Fehler: Kanton Thurgau wird bei Kurzarbeit nicht die Differenz zum 100-Prozent-Lohn zahlen

Dass sie bei Kurzarbeit nur 80 Prozent des Lohns erhalten, bringt einige Arbeitnehmer in Bedrängnis. SP-Kantonsrat Jacob Auer wollte, dass der Kanton Thurgau ihnen die Differenz bezahlt. Der Antrag war im Grossen Rat chancenlos – auch weil der Bund das bereits umgesetzt hat.

Larissa Flammer
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20 Prozent Lohnausfall kann für Personen ohne finanzielles Polster existenzbedrohend sein.

20 Prozent Lohnausfall kann für Personen ohne finanzielles Polster existenzbedrohend sein.

Bild: Christian Beutler/Keystone

Für das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung sind die Thurgauer Kantonsrätinnen und Kantonsräte dankbar. Die Arbeitslosenversicherung zahlt jedoch nur 80 Prozent des ausgefallenen Lohns. Dass dies für Menschen ohne finanzielles Polster problematisch sein kann, darüber war man sich im Grossen Rat ebenfalls einig. Der Antrag von SP-Kantonsrat Jacob Auer (Arbon) wurde daher mehrmals als «gut gemeint» bezeichnet. Trotzdem schmetterte ihn das Kantonsparlament mit 15 zu 102 Stimmen ab.

Jacob Auer.

Jacob Auer.

Bild: Andrea Stalder

Auer hatte zusammen mit 25 Mitunterzeichnern den Antrag «Entschädigung Coronakrise» eingereicht. Der Regierungsrat sollte prüfen, ob von Kurzarbeit betroffenen Angestellten mit tiefem Salär die Differenz zum vollen Lohn vergütet werden kann.

Bund hat das schon umgesetzt

Die für eine solche Massnahme nötige kantonale Gesetzesanpassung kann mit einem Antrag nicht verlangt werden. Auch aus formellen Gründen war er daher chancenlos. Trotzdem diskutierte der Grosse Rat über den Inhalt. Die Massnahme würde den Kanton einen zweistelligen Millionenbetrag kosten, zitierte FDP-Kantonsrat Viktor Gschwend (Egnach) aus der Antwort der Regierung. Die Krise werde noch länger andauern. Der Unternehmer sagte:

«Seien wir jetzt pragmatisch. Es kommen noch viele Aufgaben auf uns zu, die weitreichende finanzielle Auswirkungen haben werden.»

Mehrere Redner verwiesen darauf, dass der Bund das Anliegen von Auer bereits umgesetzt habe. Arbeitnehmende im Tieflohnbereich erhalten trotz Kurzarbeit den vollen Lohn ausbezahlt. Stände- und Nationalrat haben dem Mitte Dezember zugestimmt. «Der Bund ändert die Spielregeln schneller, als dass der Regierungsrat eine Einfache Anfrage beantworten kann», sagte Wirtschaftsdirektor Walter Schönholzer (FDP). «In diesem dynamischen Umfeld sind kantonale Einzellösungen der falsche Weg.»

Oliver Martin (SVP, Leimbach) schlug vor: «Alle Mitunterzeichner des Antrags sollen private Spender suchen und selber spenden, um Härtefällen zu helfen.» Er mache mit. Man müsse nicht immer den Staat bemühen, der habe genug zu tun.