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Ostschweiz
Frauenfeld & Hinterthurgau
Zwei Bosnier müssen unter anderem wegen eines versuchten Einbruchdiebstahls und Sachbeschädigung für zehn Jahre das Land verlassen. Der eine wünscht sich eine schnelle Abschiebung.
Sie sind gemeinsam in ein Einfamilienhaus in Häuslenen eingebrochen. Das war Anfang November des vergangenen Jahres. Am Mittwochnachmittag müssen sich die beiden Bosnier vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Stehlen konnten die Männer im Alter von 42 und 60 Jahren damals aber nichts. Kaum waren sie ins Haus eingedrungen, wurden sie durch die Kantonspolizei Thurgau überrascht und festgenommen.
Kurz gestaltet sich auch die Verhandlung. Nach nur rund 45 Minuten ist das abgekürzte Verfahren abgeschlossen. Seit dem gescheiterten Einbruch sitzen die beiden Männer in Untersuchungshaft, seit Ende Januar läuft der vorzeitige Strafvollzug.
Zuerst wendet sich der Vorsitzende Richter dem 42-Jährigen zu. Ihm werden nebst dem versuchten Einbruchdiebstahl in Häuslenen vier weitere Einbruchdiebstähle vorgeworfen. Insgesamt hatte er Deliktsgut im Wert von rund 11'000 Franken erbeutet. Unter anderem war er 2010 im Kanton Bern in einen Kindergarten eingedrungen und hat dort diverse Kinderbücher im Wert von 220 Franken gestohlen.
Hinzu kommen zwei Hausfriedensbrüche und ein weiterer versuchter Einbruchdiebstahl. Begleitet waren die Vergehen stets von Sachbeschädigungen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einen Landesverweis von zehn Jahren. Dazu sagt er vor Gericht laut Dolmetscher:
«Sie können mich auch lebenslänglich des Landes verweisen. Ich werde sicher nie wieder in die Schweiz zurückkehren.»
Er bereue seine Vergehen und wolle möglichst schnell abgeschoben werden.
Als der Dolmetscher die Fragen des Richters für den zweiten Angeklagten übersetzt, lehnt sich dieser nach vorn. Es stellt sich heraus, dass er seit einem Bombenangriff in seiner Heimat auf einem Ohr nicht mehr gut hört. Ihm wird nebst dem versuchten Einbruchdiebstahl inklusive Sachbeschädigung illegale Einreise vorgeworfen. Auch er ist geständig.
Die Staatsanwaltschaft beantragt in seinem Fall eine unbedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und ebenfalls einen Landesverweis von zehn Jahren. Beiden Angeklagten wird die Untersuchungshaft sowie der vorzeitige Strafvollzug angerechnet.
Nach der kurzen Befragung gibt er per Handzeichen zu verstehen, dass er noch etwas sagen möchte. Zuvor hat der Vorsitzende Richter erläutert, dass die Kosten für die Anwälte vorab durch den Staat übernommen werden. Allerdings müssen die beiden Angeklagten den Betrag zurückzahlen, sobald es ihre finanzielle Lage erlaubt. Hierzu sagt der 60-Jährige, dass er aktuell im Gefängnis arbeite.
«Vielleicht kann ich von meinem Lohn einen Teil meiner Schulden bereits bezahlen.»