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Demnächst sollen im Kanton Thurgau alle Altersgruppen geimpft werden. Der Regierungsrat verzichtet auf weitere Altersabstufungen. Wer sich zuerst anmeldet, ist zuerst dran.
Die Altersbeschränkung steht vor dem Fall. Im Thurgau sollen sämtliche Erwachsene eine Coronaimpfung erhalten, unabhängig ihres Alters. «Demnächst», sagte Gesundheitsdirektor Urs Martin am Mittwoch an der Sitzung des Grossen Rates, werde im Thurgau die Impfkampagne auf die gesamte erwachsene Bevölkerungen ausgeweitet. Sobald die Altersgruppe der über 65-Jährigen geimpft sei, gebe es somit keine weiteren Abstufungen von Altersgruppen, die bevorzugt behandelt werden. «Wir werden generell öffnen», sagte Martin. Gleichzeitig würden aber über 65-Jährige und Personen der Risikogruppe prioritär behandelt, wenn sie sich doch noch zur Impfung anmelden.
Die Ausweitung der Impfkampagne auf die breite Bevölkerung ab 16 Jahren geschehe unter dem Motto:
«Wer sich zuerst anmeldet, erhält zuerst einen Impftermin.»
Die Impfstoffe sind vorerst aber noch immer ein rares Gut. Im Impfzentrum Weinfelden bleiben deshalb weiterhin grosse Teile der aufgebauten Infrastruktur ungenutzt. «Wir hätten gerne mehr Impfstoff», sagte Martin.
«Zu unserer Überraschung stellen wir seit der Umwandlung in A-fonds-perdu-Beiträge keinen markanten Anstieg an Gesuchen fest», erklärte Regierungsrat Walter Schönholzer bezüglich Härtefallprogramms. Bis Dienstagabend seien 905 Anträge eingegangen, 815 davon wurden bewilligt. Bei 25 Prozent der zugelassenen Anträge würden jedoch die zur Bemessung nötigen Unterlagen fehlen. Ausbezahlt seien Gelder von 410 Gesuchen in der Höhe von 29,13 Millionen Franken, davon 8,8 Millionen à
fonds perdu, so Schönholzer.
Das Härtefallprogramm ist Teil der Covid-Notstandsmassnahmen, für deren Verlängerung es am Mittwoch die Zustimmung des Kantonsparlaments benötigte. Ohne eine Gegenstimme verlängerte der Grosse Rat diese Massnahmen, die sich auf einen Notstandsparagrafen in der Kantonsverfassung abstützen und damit dem Regierungsrat weiterhin eigenständiges und so auch schnelles Handeln ermöglichen.
Kritische Töne gab es für den späten Entscheid der Thurgauer Regierung, für behördlich geschlossene Betriebe A-fonds-perdu-Beiträge auszubezahlen.
«Endlich, endlich, endlich kam man auch im Thurgau zur Einsicht, dass nicht rückzahlbare Darlehen grosszügig ausbezahlt werden.»
Das sagte SP-Kantonsrätin Nina Schläfli aus Kreuzlingen. «Besser spät als nie», meinte Isabelle Vonlanthen (GP, Balterswil).
Beide kritisierten die 33-Prozent-Hürde bei den A-fonds-perdu-Beiträgen. Betriebe, denen ein Teilbereich ihres Geschäfts behördlich geschlossen wurde, profitieren nur von solchen Beiträgen, wenn der betroffene Geschäftsbereich einen Drittel des Gesamtumsatzes ausmacht. Das missfällt etwa dem Bäcker- und Confiseurverband, eine Branche, in der oftmals nebenbei noch ein Café geführt wird.
Ohne diese Hürde würde man eine Ungerechtigkeit schaffen, rechtfertigte Walter Schönholzer diese Regelung. Schliesslich müssten auch die anderen Betriebe für A-fonds-perdu-Beiträge zur Deckung eines Teils der Fixkosten mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch geltend machen.
Priska Peter (SVP, Münchwilen) forderte, dass im Härftefallprogramm ein spezielles Augenmerk auf die Missbrauchsbekämpfung gelegt werde. Eine solche finde seit Beginn statt, sagte Schönholzer. Das sei man den ehrlichen Unternehmern und Steuerzahlern schuldig.
«Es sind wenige Unternehmen, die versuchen, den Staat zu hintergehen.»
Auch weil die Steuerbehörden involviert seien, würden falsche Zahlen auffallen. «Wer vorher keine Sozialversicherungsabgaben leistete, kommt hier nicht zum Zug.»
Der Topf für Härtefälle ist mit Geldern des Bundes und des Kantons mit 126 Millionen gefüllt, wie Kommissionspräsident Gallus Müller (CVP, Guntershausen) erläuterte. Anspruchsberechtigt sind Firmen, die vor dem 30. September 2020 gegründet wurden. Maximal eine Million Franken kann pro Unternehmen an Härtefallgeldern ausbezahlt werden. Die Hilfe sei sehr wichtig für die betroffenen Betriebe, sagte Christian Mader (EDU, Frauenfeld). Doch er fragt sich auch:
«Wie lange werden wir an der Abtragung dieser Schuldenberge beissen müssen?»
Die EDU forderte deshalb die sofortige Öffnung aller Betriebe.
GLP-Kantonsrat Reto Ammann aus Kreuzlingen hat bereits eine Idee, was mit dem bereitgestellten Topf an Hilfsgeldern geschehen soll, falls dieser nach der Coronakrise nicht leer sein sollte. Damit soll ein Fonds für innovative Zukunftsprojekte im Kanton gegründet werden. Der Rat nahm diese Idee zur Kenntnis. (sme)