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Zu Beginn des Waldwirtschaftsjahres 2020/2021 fordert das Forstamt des Kantons Thurgau die Waldbesitzer dazu auf, die Fichten wegen der angespannten Borkenkäfer-Situation genau zu beobachten.
(red) Bis im Herbst 2020 fiel wiederum viel Käferholz an. Die Stärke des Befalls nimmt innerhalb des Kantons von West nach Ost und Nord nach Süd ab, schreibt das kantonale Forstamt in einer Mitteilung. Der Forstkreis 3 (Thurgau West) ist sehr stark von Borkenkäfern betroffen, das Gebiet um Fischingen deutlich weniger. Käferbekämpfung ist im Frühjahr, wenn die Käfer Bäume frisch befallen, am erfolgversprechendsten.
Durch zeitiges Fällen und Abführen der befallenen Bäume könne einer starken Vermehrung entgegengewirkt werden, heisst es weiter in der Mitteilung. Das Forstamt ruft die Waldbesitzer daher dazu auf, die Fichten im nächsten Frühling besonders intensiv zu beobachten und einen Befall dem zuständigen Förster zu melden. Falls das Abführen aus dem Wald nicht möglich sei, sollen die Bäume im Wald entrindet und dort gelagert werden. Tote Bäume, die keine Käfer mehr beherbergen, können stehen gelassen werden.
Aufgrund der aktuellen Lage befindet sich viel Käferholz auf dem Holzmarkt, wie das Forstamt weiter schreibt. Als Folge ist der Holzpreis sehr tief und Fichte lässt sich nur schwer absetzen. Für das zwingend aufzurüstende Käferholz organisieren die Förster den Absatz und falls nötig Lagerplätze. Waldeigentümer sind angehalten, nur Käferholz aufzurüsten und auf Fichtenfrischholzschläge zu verzichten. Wenn möglich soll auf die Produktion von Hackschnitzeln aus Laubholz verzichtet und Käferholz zu Hackschnitzeln verarbeitet werden.
Trotz der angespannten Lage und dem grossen Aufwand, Käferholz zu rüsten, ist es laut Forstamt wichtig, auf der übrigen Waldfläche die Pflege nicht zu vernachlässigen und die nötigen Jungwaldpflegearbeiten zu tätigen. «Die Förster beraten hier gerne.»
Viele Jahre veröffentlichten die Waldwirtschaftsverbände ihre Empfehlungen für Holzpreise mit den bewährten, handlichen Karten im Format A6. Holzmarktpreise unterliegen auf dem freien Markt Schwankungen und vorgegebene Preislisten werden dieser Situation nicht gerecht. Die Wettbewerbskommission beobachtete deshalb diese Aktivitäten und der Druck dieser Karten wurde eingestellt, heisst es weiter in der Mitteilung. Waldeigentümer können sich aber weiterhin auf der Webseite von Holzmarkt Ostschweiz über Preisentwicklungen informieren.
Um Bäume im Wald zu fällen, braucht es gemäss eidgenössischem Waldgesetz eine Bewilligung des Forstdienstes. Waldbesitzer sind angehalten, bei Bedarf den zuständigen Förster zu kontaktieren, damit allfällige Massnahmen besprochen werden können.