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Nach einer Tätlichkeit verurteilt das Bezirksgericht Münchwilen einen 71-Jährigen zu einer bedingten Haftstrafe. Der Pensionär hat in alkoholisiertem Zustand einen Polizisten geschlagen.
Dass man einem Polizisten keine «Schlötterlig» anhängt und schon gar nicht mit der Faust ins Gesicht schlagen sollte, weiss jedes Kind. Ein heute 71-jähriger Mann aus dem Hinterthurgau tat dies trotzdem – und wurde vom Bezirksgericht Münchwilen zu zwölf Monaten bedingt verurteilt.
Dass der Pensionär ohne Führerschein (den er seit mehreren Jahren schon nicht mehr besass) und darüber hinaus angetrunken Auto gefahren war, wurde von niemanden bestritten. Schliesslich ergab eine am Wohnort vorgenommene Atemalkoholkontrolle einen Wert von 1,26 Promille.
Er habe, so erklärte der Mann, in einer Jassrunde in Arnegg einen halben Liter Weissen über den ganzen Abend verteilt getrunken. Genug, um zu viel Alkohol im Blut zu haben, trotzdem zu wenig für die Staatsanwältin:
«Angesichts der Konzentration muss der Beschuldigte mindestens eine Flasche Wein getrunken haben.»
Was hingegen strittig war, ist das, was bei seiner Ankunft zu Hause in Dussnang genau geschah. Einem Polizisten, der in seiner Freizeit mit dem Auto unterwegs war, fiel die unsichere Fahrweise des Beschuldigten auf. Er verständigte eine Polizeipatrouille und folgte zugleich dem Mann im Privatauto bis vor dessen Haustüre. Als der Beschuldigte ins Haus gehen wollte – es war kurz vor 23Uhr – stieg der Polizist ebenfalls aus und forderte den Mann auf, beim Auto zu bleiben, bis die verständigte Polizeipatrouille eintreffe.
«Ich kannte den Mann nicht, warum hätte ich also stehen bleiben sollen? Schliesslich hätte es auch ein Überfall sein können, so spät in der Nacht. Ausserdem hat er sich nicht bei mir ausgewiesen», so der Angeklagte. Der Polizist bestritt Letzteres: «Ich habe mich ausgewiesen; das ist etwas vom Ersten, was man in der Polizeischule lernt.»
Im Laufe des Wortgefechts kam es zum Gerangel, als der Polizist den Beschuldigten fixieren wollte. Allerdings konnte nicht geklärt werden, ob der Pensionär zuerst stürzte oder der Polizist einen Schlag gegen das Kinn erhielt – wovon bei diesem eine kleine Narbe zurückblieb.
Wenige Minuten später trafen zwei weitere Polizisten – die Polizeipatrouille – am Tatort ein. Als die Richterin wissen wollte, warum er den Mann auf Grund der kurzen Zeitspanne nicht einfach ins Haus haben gehen lassen, antwortete der Polizist, dass er verhindern wollte, dass der Beschuldigte sich in der Zwischenzeit einen «Nachtrunk» genehmigte – und so den geplanten Atemalkoholtest hätte verfälschen können.
Durch das Gerangel und den Hieb gelangte der Beschuldigte, dessen Lebenspartnerin in der Zwischenzeit die Türe geöffnet hatte, trotzdem ins Haus und begab sich in den ersten Stock. Dort traf ihn auch die Patrouille an.
Laut Anklage sei es dort ebenfalls zu Tätlichkeiten gekommen – habe der Beschuldigte doch einen Polizisten zweimal am Arm gepackt, was die Staatsanwältin als «mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten» auslegte. Er habe schon mal «etwas gesagt», räumte der Beschuldigte ein. Worte wie «Büeblis» oder «freche Schnösel» seien in der aufgeheizten Atmosphäre gefallen.
Das genügte der Richterin jedoch nicht, um den Beschuldigten zu den 13 Monaten unbedingt zu verurteilen, welche die Anklage verlangte. Zwar verfüge der Beschuldigte über ein langes Vorstrafenregister im Strassenverkehr, doch das relativ hohe Alter zum einen und die Tatsache, dass das Gericht die mehrfache Gewalt und Drohung gegenüber allen drei Polizisten als nicht gegeben sah, führten zum Urteil zwölf Monate bedingt – allerdings erhöhte es die Probezeit auf fünf Jahre.
Ebenso muss der Verurteilte 4000 Franken Busse zahlen oder 40 Tage ins Gefängnis. Zudem widerrief das Gericht zwei bedingte Vorstrafen aus dem Jahr 2015; der Rentner muss deshalb insgesamt 25'500 Franken bezahlen. Ebenso trägt er die Verfahrenskosten von 6118 Franken.