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Das Ende der Freilandhaltung beim Massnahmenzentrum Kalchrain wirft grundsätzliche Fragen auf. So etwa zur Bewilligungspraxis von Freiland-Ställen für andere Tiere wie Hühner und Mastpoulets. Im Grossen Rat gingen am Mittwoch gleich zwei Vorstösse zum Thema ein.
Das Ende der Freilandhaltung in Kalchrain wirbelt weiter Staub auf. Vier Politiker mit bäuerlichem Hintergrund reichten gemeinsam eine Einfache Anfrage ein: Daniel Vetterli, Urs Schär, Eveline Bachmann (alle SVP) und Josef Gemperle (CVP) fragten den Regierungsrat, auf welcher gesetzlichen Grundlage und ab welcher Grösse es für regelmässig wechselnde Stall-Standorte bei der Freilandhaltung eine Bewilligung des Kantons brauche. Ihre Fragen zielen nicht nur auf Schweine, sondern auch auf die Haltung von Hühnern und Mastpoulets ab.
Weiter fragen sie, ob es einen Leitfaden zu Bauart und Baumaterial für Bauten bei der Freilandhaltung gebe. «Wie werden Landschaftsschutz und Tierwohl in einer Abwägung untereinander gewichtet?» Die Politiker begründen, dass Freilandhaltung «sehr populär» sei und «in Sachen Tierwohl kaum zu überbieten». Für gewisse Labels sei nur diese erlaubt.
«Arme Schweine in Kalchrain»: So lautet der Titel der Anfrage von SP-Kantonsrätin Marianne Sax. Schweine seien bescheidene Tiere, aber einen Unterstand müsse man «ihnen anbieten», hält sie fest. «Die mobilen Rundbogenzelte, die als Unterstand dienen, sind aber offenbar zu viel für das ästhetische Empfinden des Thurgauer Amtes für Raumentwicklung», schreibt Sax und nimmt Bezug auf die Argumente des Kantons. Deshalb fragt sie, welche Bauten zu den «im Thurgau üblichen» landwirtschaftlichen Bauten gezählt werden. «Gehören zum Beispiel Haufen von Siloballen dazu?» Schliesslich will sie wissen: Welche Schlüsse der Regierungsrat aus «der allgemeinen Empörung der Bevölkerung» ziehe.