Am Zoll Kreuzlingen steht ein Container für einen möglichen Asyl-Ansturm

Der Bund bewilligt eine Verlängerung der Anlaufstelle am Zoll Kreuzlingen. Benutzt wurde sie noch nie.

Sebastian Keller
Drucken
Die Containeranlage könnte bei einem Ansturm von Asylsuchenden zwecks Erstregistrierung hochgefahren werden.

Die Containeranlage könnte bei einem Ansturm von Asylsuchenden zwecks Erstregistrierung hochgefahren werden.

Bild: Donato Caspari

An der Grenze zwischen der Türkei und Griechenland spitzt sich die Flüchtlingskrise zu. Unabhängig der jüngsten Entwicklung an der EU-Aussengrenze wappnet sich die Schweiz für einen plötzlichen Flüchtlingsstrom. So hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) vor wenigen Jahren drei Anlaufstellen eingerichtet: im Kanton Schaffhausen, im Tessin und im Thurgau. SEM-Sprecher Lukas Rieder sagt auf Anfrage:

«Ab circa 5000 Asylsuchenden pro Monat würden die Anlaufstellen gemäss Notfallplanung des Bundes und der Kantone in Betrieb genommen.»

Für jene im Thurgau hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement Anfang dieses Monats die Bewilligung befristet bis Ende März 2021 verlängert. Es handelt sich bei diesem Prozess um eine Plangenehmigung im Asylbereich. Die 30-tägige Beschwerdefrist läuft, Rekursinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen.

Bewilligungsbehörde ist nicht mehr Kreuzlingen

Auf eine Anhörung der Stadt Kreuzlingen hat der Bund verzichtet. In der Verfügung heisst es: Es könne davon ausgegangen werden, dass die Stadt mit einer provisorischen Bewilligung der Anlaufstelle bis 31.März 2021 einverstanden sei. Denn: Das Staatssekretariat für Migration habe die Stadt Kreuzlingen lediglich im Plangenehmigungsverfahren zu einer Stellungnahme eingeladen, die Stadt habe daraufhin unaufgefordert und «in Verkennung der Zuständigkeit» eine weitere Bewilligung erteilt. Seit Inkrafttreten des neuen Plangenehmigungsverfahrens im Asylbereich per 2018 bewilligt der Bund derlei Anlagen. Ähnlich läuft es im Eisenbahn- und Autobahnbereich.

Die Anlaufstelle befindet sich auf der Gemeinschaftszollanlage in Kreuzlingen an der Autobahn A7. Sie besteht aus 18 «Standard-Containerelementen». Das ist in der Verfügung zu lesen. Die Anlaufstelle gliedert sich in ein einstöckiges Containermodul mit zwei Warteräumen sowie einem zweistöckigen Containermodul mit vier Büros und einem Durchsuchungsraum.

Aufgestellt wurden 2017 auch zwei Sanitärcontainer. Die Container sind von einem Zaun umgeben. Dieser «ist innen verkleidet mit weisser Blache als Sichtschutz und hat eine Höhe von 2,8 Metern».

Die Anlaufstelle könnte bei sehr hohen Asylgesuchszahlen innert kürzester Zeit – rund drei Wochen – in Betrieb genommen werden, heisst es in der Verfügung. Sie dient der Erstregistrierung sowie der Identitäts- und Gesundheitskontrolle.

Benutzt wurde sie noch nie. Das bestätigt der SEM-Sprecher. In der Anlaufstelle könnten rund 150 Asylsuchende pro Tag registriert werden. Währenddessen dient die Schutzanlage in Steckborn für maximal 72 Stunden als Unterkunft. Und danach? Rieder: «Nach der Registrierung würden Asylsuchende je nach Situation den Kantonen zugewiesen oder in andere Bundesanlagen transferiert.»

Anlage belegt Lastwagen-Standplätze

Im Laufe des Verfahrens zur Bewilligung der provisorischen Anlaufstelle haben sich eine Reihe von Amtsstellen vernehmen lassen. So etwa die Kantonspolizei Thurgau. Diese hält fest, dass die Container-Anlage vier Lastwagen-Standplätze belege. Diese würden insbesondere an Feiertagen fehlen. Denn: An diesen Tagen mache der Deutsche Zoll keine Grenzabfertigung und die Lastwagen müssen im Thurgau warten.

Stellung bezog auch das Hauptzollamt Singen. Sein Anliegen: Asylsuchenden soll verunmöglicht werden, die Anlaufstelle unerlaubt zu verlassen und sich nach Deutschland abzusetzen. Der Verfügung ist zu entnehmen, dass das Grenzwachkorps bereits früher Deutschland sagte, das Areal sei von einem nicht besteigbaren Zaun umgeben. Zudem würden die Asylsuchenden während des Registrierungsprozesses überwacht und nicht sich selbst überlassen.