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Die Schulgemeinde Aadorf passt ihre Gemeindeordnung an und holt dabei ein Versäumnis nach. Ausserdem soll die Rechnungsprüfungskommission neu Unterstützung einholen können.
Sie war im Hinterthurgau schon mehrfach ein Thema, die sogenannte beratende Mitwirkung an Gemeindeversammlungen. Sprich: eine Teilnahme ohne Stimmrecht von Jugendlichen, Ausländern oder nicht ortsansässigen Personen. Genau dies will die Münchwiler Schulbehörde in ihrer revidierten Gemeindeordnung verankern – und so mit der Politischen Gemeinde gleichziehen. Politisch Eschlikon will dieses Modell ebenfalls einführen.
Auch die Aadorfer Schulbehörde passt ihre Gemeindeordnung per Anfang 2021 an. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Schule und der politischen Parteien hat das Dokument überarbeitet. Sie hat dabei entschieden, die beratende Mitwirkung nicht einzuführen.
Auf das Thema sei man überhaupt erst gekommen, weil man es aus Münchwilen wahrgenommen hat, berichtet die Aadorfer Schulpräsidentin Astrid Keller und fügt an:
«Das Bedürfnis war aber gar nie vorhanden.»
«Wir laden grundsätzlich Fachexperten ein, wenn es um bestimmte Themen geht. Wir sind der Meinung, dass dies der Sache am ehesten dient.» Ausländische Eltern hätten nie Bedarf angemeldet an einer Versammlungsteilnahme. Zudem bezweifelt Keller, dass dieses Bedürfnis bei Jugendlichen vorhanden ist. «Aber das ist vielleicht auch meine persönlich gefärbte Meinung.»
Jedoch war nicht die beratende Mitwirkung an Versammlungen der Auslöser für die Überarbeitung der Gemeindeordnung, sondern ein Antrag der Rechnungsprüfungskommission (RPK). Bereits im vergangenen Jahr forderte sie die Möglichkeit, sich Unterstützung durch eine externe Revision einzuholen.
Die Schulbehörde lehnte dies damals noch ab. «Statt einer Aufforderung hat die RPK nun einen ordnungsgemässen Antrag gestellt», berichtet Schulpräsidentin Astrid Keller. Entsprechend habe ihn die Behörde nun angenommen. «Die RPK erachtet die Rechnungsprüfung mit HRM2 als grosse Verantwortung», sagt Keller. Die Kommission finde die Unterstützung durch eine externe Revision deshalb wichtig, um ihrer Verpflichtung nachkommen zu können.
Nebst dem Beiziehen einer externen Revision sieht die neue Gemeindeordnung vor, dass die RPK von sieben auf fünf Sitze verkleinert wird. Nicht etwa, weil sich nur schwer Mitglieder finden lassen würden, wie Keller sagt:
«Wir hatten auch schon Kampfwahlen in die RPK.»
Vielmehr sei die Arbeitsgruppe zum Schluss gekommen, dass mit einer externen Revision der Arbeitsaufwand für die Kommission kleiner wird.
Mit der angepassten Gemeindeordnung holt die Schulbehörde auch ein Versäumnis nach. Bei der letzten Revision 2013 wurde das Ressort Aktuariat in der Behörde abgeschafft. «Man hat es aber verpasst, die Unterschriftenregelung zu aktualisieren», sagt Keller.
So ist laut der Gemeindeordnung immer noch das Aktuariat mit dem Schulpräsidium zeichnungsberechtigt. Künftig wird es durch die Leitung der Schulverwaltung ersetzt.
Die Arbeitsgruppe hat auch darüber diskutiert, eine Geschäftsprüfungskommission (GPK) einzuführen, sah aber davon ab. Keller erklärt:
«Die Behörde möchte ihre Kompetenzen beibehalten.»
Das Einführen einer GPK bringe einen Einschnitt in politische und wirtschaftliche Entscheide mit sich. Die Schulbehörde legt die überarbeitete Gemeindeordnung an der Budgetversammlung vom 7. Dezember den Stimmbürgern zur Genehmigung vor.
Der Vergleich der alten und neuen Gemeindeordnung ist auf der Website der Schulgemeinde Aadorf zu finden.