Wie im Juni bekannt wurde, hat das Arboner Bezirksgericht die Mieterstreckungsklagen der Chefin des Hotels und Restaurants Wunderbar abgewiesen. Die Gäste bangen seither um das weitum beliebte Lokal direkt am See. Doch jetzt legt die Betreiberin Berufung gegen das Urteil ein.
«Wunderbar»-Wirtin Simone Siegmann legt Berufung ein. Das Urteil des Bezirksgerichts Arbon sei nicht korrekt und man sei enttäuscht, sagt ihr Anwalt Christian Bütikofer. Wie kürzlich bekannt wurde, hat das Bezirksgericht in Zusammenhang mit zwei Mieterstreckungsklagen zugunsten der Liegenschaftsbesitzer von der ZIK Immo AG entschieden, welche das Gebäude abbrechen und das Gelände zur Lagerung von Baumaterial in Zusammenhang mit einer Sanierung nutzen wollen (unsere Zeitung berichtete).
Die Frist lief am Montag ab. Im Zentrum des mittlerweile lang andauernden Rechtsstreits steht der befristete Mietvertrag, welcher im Frühjahr 2020 nach rund zehn Jahren auslief. Die Gäste bangen, denn sie hängen am Lokal direkt am See und haben im Rahmen einer Petition fast 10'000 Unterschriften für den Erhalt gesammelt.