Antrag für Pass und ID – Flexibilisierung gewünscht

Der Ausserrhoder Regierungsrat begrüsst die Beibehaltung der obligatorischen zentralen Datenspeicherung und unterstützt die Verankerung einer nichtbiometrischen Identitätskarte im Ausweisgesetz.

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herisau. Im Zuge der Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens mit der EU wurden mit einer Revision des eidgenössischen Ausweisgesetzes die Rechtsgrundlagen für die Einführung eines neuen biometrischen Passes geschaffen. Dieser Revision stimmte das Volk im Jahre 2009 knapp zu.

Während des ganzen Gesetzgebungsprozesses waren insbesondere drei Fragen strittig: die zentrale Datenspeicherung, die gesetzliche Verankerung einer nichtbiometrischen Identitätskarte und die Möglichkeit, die herkömmliche (nichtbiometrische) Identitätskarte in der Wohnsitzgemeinde beantragen zu können.

Parlamentarische Vorstösse

Noch vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen am 1. März wurden zu den genannten Fragen mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates nahm die Vorstösse auf und liess einen Vorentwurf für eine Teilrevision des Ausweisgesetzes ausarbeiten. Zu diesem Vorentwurf nahm der Regierungsrat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden begrüsst gemäss einer Medienmitteilung die Beibehaltung der obligatorischen zentralen Datenspeicherung. Zudem unterstützt er die Verankerung einer nichtbiometrischen ID im Gesetz selbst. Was die Antragstellung für Ausweisdokumente anbelangt, so begrüsst der Regierungsrat einen Ausbau des Service public grundsätzlich.

Falsche Richtung

Allerdings gehe der Vorentwurf diesbezüglich in die falsche Richtung. Die Möglichkeit, herkömmliche Identitätskarten weiterhin in der Wohnsitzgemeinde beantragen zu können, bringe hinsichtlich des Service public und der Bürgernähe nur einen geringen Mehrwert. Der Nachteil dieser Lösung, dass für Pass und herkömmliche Identitätskarte zwei unterschiedliche Antragsverfahren gelten würden, überwiegt.

Ausweisbehörde auswählen

Eine echte Verbesserung des Service public brächte es nach Ansicht des Ausserrhoder Regierungsrats, wenn Bürgerinnen und Bürger für die obligatorische persönliche Vorsprache (zur Identifikation) eine beliebige Ausweisbehörde in der Schweiz auswählen könnten; dies unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig von der Art des Ausweises, den sie beantragen.

Heute ist die persönliche Vorsprache nur bei der ausstellenden Behörde im Wohnsitzkanton möglich. Eine solche flexible Lösung entspräche den Bedürfnissen eines grossen Teils der Bevölkerung eher. (kk)