In Städten ist schnelles Internet überall Tatsache, in Randregionen und Berggebieten dagegen noch längst nicht. Ab 2024 muss es aber auch dort deutlich schneller werden.
Ab 2024 wird vielerorts das Internet schneller. Dann gilt in der Grundversorgung eine Mindestgeschwindigkeit von 80 Megabit pro Sekunde (respektive 8 Mbit beim Upload) umfassen. Heute gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 10 respektive 1 Mbit pro Sekunde. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag eine entsprechende Revision der Verordnung über Fernmeldedienste gutgeheissen, wie es in einer Mitteilung des Bundesamt für Kommunikations (Bakom) heisst.
«Der Zugang zu zuverlässigen und leistungsfähigen Breitbanddiensten ist für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen unerlässlich, wie gerade auch die Covid-19-Pandemie verdeutlicht hat», schreibt das Bakom. Dabei sieht die neue Verordnung das Prinzip der Subsidiarität vor. Stellt der Markt bereits eine Alternative bereits, ist kein Grundversorgungsangebot vorgesehen. Konkret dürfte sich also vor allem das Angebot in Randgebieten und Bergorten verbessern.
Dabei soll die bessere Versorgung «technologieneutral» umgesetzt werden. Das heisst: Es muss nicht ein Glasfaserkabel sein, sondern «Randregionen können auch über Mobilfunk- oder Satellitenlösungen erschlossen werden», schreibt das Bakom. Nur einen begrenzten Spielraum lässt der Bund dagegen beim Preis: Es wurde eine Preisobergrenze festgelegt. «Ein Internetzugangsdienst mit 80/8 Mbit/s kostet 60 Franken im Monat (ohne Mehrwertsteuer)», heisst es im Bericht.
Derzeit ist die Swisscom die Inhaberin der Grundversorgungskonzession, welche Ende kommendes Jahr auslaufen wird. Nun wird darum laut Bund die Vergabe der neuen Konzession ab 2024 lanciert. Die entsprechenden Änderungen sind in der Vernehmlassung laut Bakom auf gutes Echo gestossen.