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Die 600 m2 grosse synthetische Eisbahn beim Sportzentrum wird realisiert. Sehr deutlich sagten die Abgeordneten der Mutschellengemeinden Ja zur Investition von 172900 Franken.
Die neue Mutscheller Attraktion war unbestritten. An der ausserordentlichen Tagung in Rudolfstetten befürworteten 19 der 20 anwesenden Abgeordneten das Eisbahnprojekt samt dem Brutto-Kredit von 172 900 Franken. Nur ein Abgeordneter war dagegen.
Innert zwei Tagen im Oktober wird das Kunststoff-Eisfeld auf dem Hartplatz/Streetballplatz des Sportzentrums Burkertsmatt zusammengebaut. Die Bahn besteht aus 15 Millimeter dicken und zwei Quadratmeter grossen Einzelplatten des Unternehmens Botech aus Groningen, Holland. Laut Experten soll die Anlage 15 Jahre benutzbar sein, ehe man sie ersetzen muss.
Betrieben wird die Eisbahn von Anfang November bis Ende Februar oder allenfalls bis Ende März. Betriebskommissionspräsident Erich Näf aus Widen wird ein Projektteam zusammenstellen, das die Öffnungszeiten der Anlage und die zeitlichen Nutzungen für den Schulsport, fürs freie Eislaufen, freie Knebeln (Hockey) sowie Events von Gruppierungen, Vereinen etc. fixiert.
Zu reden gab an der Tagung in Rudolfstetten die Gästebewirtung des Sportzentrums. Schon heute funktioniert die Gastronomie bei Sportanlässen nicht reibungslos. Abgeordnete befürchten, dass abendliche Eissportfreuden einen argen Dämpfer erleiden, wenn quasi der Raclettekäse kalt oder erst nach langer Warterei auf den Tisch kommt. Erich Näf teilte mit, das Problem sei erkannt, man strebe eine gute Lösung an.
Weil der Swisslos-Sportfonds des Kantons Aargau 40 350 Franken übernimmt, verbleiben Berikon, Widen und Rudolfstetten Anschaffungskosten von total 132 550 Franken. Dieser Betrag wird anhand der Einwohnerzahlen auf die drei Gemeinden aufgeteilt. Erfreulicherweise spendiert die Gönnervereinigung «Freunde der Burkertsmatt» 20 000 Franken zum Kauf von 120 Paar Schlittschuhen, die vermietet werden, und von weiterem Zubehör.
Rechtskräftig ist das Ja zur Mutscheller Eisbahn nicht. Am 12. Juni läuft eine 30-tägige Referendumsfrist an. Bewohner einer Gemeinde könnten den Beschluss der Abgeordneten einer Urnenabstimmung unterstellen. Dafür bräuchte es die Unterschrift von 10 % der Stimmberechtigten der Gemeinde.