Wieso die Schläger schweigen
Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 10.03.2010
Schläger von München
- Bilder des Prozesses um die Münchner Schläger
- Anwalt will einen der Schweizer Prügel-Schüler freibekommen
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Stichworte
Sicherheitsvorkehrungen
Handschellen
Die drei Angeklagten sind harten Sicherheitsvorkehrungen unterworfen. Sie werden am Morgen gegen 9 Uhr mit einem Bus in Handschellen von der Justizvollzugsanstalt Stadelheim zum Gerichtsgebäude in der Münchner Innenstadt gefahren. Durch einen Gang werden sie direkt in den Gerichtssaal geschleust, wo sie von den Fesseln befreit werden. Der Anwalt von Mike B. kritisierte gestern, dass die Handschellen «absolut nicht erforderlich und unangemessen» seien. Die vor dem Saal wartenden Journalisten bekommen die Angeklagten nicht zu sehen: Ein aufgestellter Sichtschutz verunmöglicht den Einblick in den Saal.
Die Verhandlung beginnt jeweils um 9.30 Uhr und wird am Mittag für eine Stunde unterbrochen. Die Angeklagten erhalten ein Sandwich und eine Frucht. Gerichtssprecherin Margarete Nötzel erklärte gestern, dass die drei Angeklagten «wie auf der Schulbank» wirkten. Mehr zu schaffen macht der Prozess offenbar den Eltern der drei Jugendlichen. «Sie stehen unter erheblichem Druck», sagte Nötzel.
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Ein Zürcher Kantonspolizist hat am zweiten Tag des Prozesses gegen das Küsnachter Schlägertrio als Zeuge vor dem Münchner Landgericht ausgesagt. Der Kriminalbeamte hatte auf Ersuchen der Münchner Untersuchungsbehörden einen Bericht über das Umfeld der drei Angeklagten verfasst. Er habe dabei keine Hinweise gefunden, die auf eine solche Gewalttat hingedeutet hätten, sagte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel.
Im Bericht zuhanden des Gerichts erwähnte der Polizist jedoch, dass der Haupttäter, Mike B., früher einmal einen anderen Jugendlichen im Streit unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Weil sich Mike B. danach entschuldigte, verzichtete der Betroffene auf eine Anzeige. Aus dem Umfeld von Mike B. verlautete zudem, dass er auf einem Openair-Konzert 2008 viele Auseinandersetzungen gehabt habe. Diese Behauptung vermochte der Kantonspolizist aber nicht zu bestätigen.
Opferanwalt in der Kritik
Nachdem die beiden Mitangeklagten, Ivan Z. und Benji D., bereits zu Beginn des Prozesses sämtliche Aussagen zur Person und Sache verweigert hatten, schloss sich Mike B. auf Anraten seines Verteidigers am Dienstag dieser Strategie an. Der Anwalt von Mike B. begründete das Schweigen damit, dass zu viele Details des nicht öffentlichen Prozesses an die Presse gelangt seien. Dabei zielte er auf Wolf Dietrich Kohler, den Anwalt des schwer verletzten Versicherungskaufmanns. Kohler hatte Medienvertretern in einer Gerichtspause erzählt, dass Mike B. sich vor Gericht als nicht aggressiven und lustigen, fröhlichen Typen bezeichnet hatte. Zudem hatte er Details aus dessen Gefängnisalltag in Stadelheim preisgegeben und erwähnt, dass der Inhaftierte Vogelhäuschen baue. Wegen dieser Aussagen muss der Anwalt nun mit einer Anzeige wegen «Geheimnisverrats» rechnen.
Ob sich die Aussageverweigerung für die drei Angeklagten lohnt, ist fraglich. Laut einem langjährigen Münchner Gerichtsreporter werden frühzeitige, von Reue und Schuldeinsicht getragene Geständnisse im Allgemeinen mit einer Strafreduktion von bis zu einem Drittel belohnt. Schweigen zahlt sich unter Umständen aus, wenn sich das Gericht ausschliesslich auf Zeugenaussagen und Indizien abstützen muss. Dann ist der Vorwurf des versuchten Mordes schwieriger zu erhärten. Dafür müssen Heimtücke und niedrige Beweggründe bewiesen werden.
Verzögerungstaktik
Die Verteidigung versucht, das Verfahren offenkundig zu torpedieren. Die Kritik an Anwalt Kohler ist nicht das einzige Beispiel dafür. Am Montag hatten die Verteidiger den Gerichtsstandort München abgelehnt und vergeblich beantragt, den Prozess in der Schweiz durchzuführen. Am Dienstag Dienstag stellten sie den Antrag, dass die Vernehmungsprotokolle der Polizei als Beweismittel für ungültig erklärt werden. Vermutlich ebenfalls vergeblich. Ob die Anträge und die Gesprächsverweigerung der Angeklagten eine Verzögerung des Verfahrens zur Folge haben, ist offen.
Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier legt Wert darauf, den Prozess innerhalb der geplanten sieben Tage durchzuziehen. Deshalb dauerten die Befragungen am Dienstag bis nach 18 Uhr. Am Ende traten sieben von acht Polizisten und drei mazedonische Opfer vom Nussbaumpark als Zeugen auf. Sicher ist, dass die Verteidigung versuchen wird, den Anklagepunkt auf versuchten Mord zu entkräften. Ein schwieriges Unterfangen: Die beiden sogenannten U-Bahn-Schläger, die 2008 einen Rentner in München fast tot geprügelt hatten, wurden vom gleichen Gerichtsvorsitzenden zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Verteidigung hatte erfolglos auf gefährliche Körperverletzung plädiert. Der langjährige Münchner Gerichtsreporter hält es für möglich, dass die drei Zürcher Schläger zu Gefängnisstrafen von sieben bis acht Jahren verurteilt werden – sofern das Gericht der Anklage der Staatsanwaltschaft auf gemeinschaftlich versuchten Mord in zwei Fällen und gefährliche Körperverletzung in drei Fällen folgt.
Am Mittwoch wird der schwer verletzte Versicherungskaufmann als Zeuge vor Gericht auftreten. Der damals 46-jährige Mann soll am Sendlinger Tor von Mike B. ohne Vorwarnung und ohne Grund mit der Faust seitlich mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen worden sein, sodass der Mann zu Boden stürzte. Danach soll Benji D. mit dem Fuss gegen den Kopf des Mannes getreten haben. Und Mike B. ihm mit zwei weiteren Fusstritten gegen den Kopf des Mannes gefolgt sein. Das Opfer ist laut seinem Anwalt Wolf Dietrich Kohler auf einem Auge fast blind. Zudem habe er schwerste Schädelverletzungen erlitten, deren Folgen bis heute sichtbar seien.
Zentrale Rolle der Mitschüler
Bereits am Dienstag wurde das erste der beiden Hauptopfer als Zeuge vernommen: Einer der drei Mazedonier, die von den Jugendlichen im Nussbaumpark niedergeschlagen worden waren. Dabei soll wiederum Mike B. die Initiative ergriffen haben. Er schlug ohne Vorwarnung mit der Faust ins Gesicht des auf einer Bank sitzenden Mannes. Ivan Z. kam danach hinzu und trat mit voller Wucht gegen den Kopf des Opfers.
Eine wichtige Rolle bei den beiden Hauptanklagepunkten werden die acht Schweizer Mitschüler spielen, die morgen Donnerstag vor Gericht aussagen werden. Sie waren bei einzelnen der Attacken zugegen und machten bei der Einvernahme durch die deutsche Polizei auch Angaben dazu.
Das Urteil ist auf den 7. April geplant. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 10.03.2010, 09:29 Uhr

