Feiertage: Pech für die Angestellten – aber wieder mal Glück für Beamte

Gleich fünf Feiertage fallen dieses Jahr auf einen Sonntag, als nächstes der 1. August. Für die allermeisten Mitarbeitenden sind diese freien Tage verloren. Nicht für Bundesbeamte.

Zum Beispiel der 1. August: Er ist dieses Jahr ein Sonntag. Für die meisten Arbeitnehmer geht damit ein weiterer Feiertag flöten.

Zum Beispiel der 1. August: Er ist dieses Jahr ein Sonntag. Für die meisten Arbeitnehmer geht damit ein weiterer Feiertag flöten.
Bild: Keystone

Bezahlte Abwesenheiten

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen den Mitarbeitenden auch dann den Lohn bezahlen, wenn diese aufgrund eines öffentlichen Amtes nicht arbeiten können. Der Umfang ist aber nicht geregelt.

Bei Credit Suisse können Mitarbeitende nach Bedarf bis zu 20 Prozent ihres Pensums in das Amt investieren. Die ZKB gewährt 22, Swiss Re 20 Tage. Die Post sieht maximal 15 Tage vor, bei Arbonia Forster liegen lediglich 3 Tage drin. Bei ABB hingegen gibt es keine Grenze, entscheidend ist der Aufwand. Dafür müssen laut Sprecher Lukas Inderfurth «Bewerbung, Wahl und Annahme eines öffentlichen Amtes» vom Vorgesetzten genehmigt werden.

Bei den meisten Firmen gibt es jedoch keine klaren Regeln – meist entscheidet der Vorgesetzte. Bezahlte Abwesenheit aufgrund eines öffentlichen Amtes, etwa als Gemeindepräsident, ist noch nicht einmal bei allen Arbeitgebern vorgesehen. So gaben Rieter, Migros und Coop auf Anfrage an, dass das bei ihnen nicht möglich sei.

Einige Arbeitgeber gehen aber auch deutlich über das gesetzliche Minimum hinaus. Die ZKB gewährt ihren Mitarbeitenden auf Antrag für kirchliche, soziale oder kulturelle Engagements gleich viel freie Tage wie für ein politisches Amt. Die Post fördert den Behindertensport mit bis zu zwei Wochen bei anerkannten Leitungs- und Betreuungsaufgaben. Und Coop gewährt sämtlichen Angestellten eine Woche für Jugendarbeit. Bei der UBS kann man zwei Tage für gemeinnützige Aktionen einsetzen, bei Google und CS einen Tag. (aba)

Nächsten Sonntag ist es wieder so weit. Dann machen viele Mitarbeitenden die Faust im Sack. Dann ist der 1. August. Und weil der Nationalfeiertag dieses Jahr aufs Wochenende fällt, geht der zusätzliche freie Tag flöten.

Und er ist nicht der einzige. Der 2. Januar fiel auf einen Samstag, der 1. Mai ebenso, und auch der 25. und der 26. Dezember werden an einem Wochenende sein. Statt 11,5 gibt es dieses Jahr im Kanton Zürich bloss 6,5 Feiertage. Das macht 2010 zu einem Arbeitgeberjahr. Im Schnitt fallen pro Jahr 252 Arbeitstage an. 2010 werden es 255 sein. Der Fairness halber sei erwähnt: Es geht auch anders. 2007 waren es nur 250 Tage. Oder wie Migros-Sprecherin Olivia Luginbühl es ausdrückt: «Im Mehrjahresvergleich wird die Situation wieder ausgeglichen, da es immer wieder Jahre mit umgekehrter Konstellation gibt.»

Es geht nicht um die «Würdigung eines Ereignisses»

Für die meisten Arbeitnehmer sind die Feiertage verloren, wenn sie aufs Wochenende fallen. Kaum eine Firma erlaubt ihren Mitarbeitenden, den Tag nachzuholen. Denn, sagt etwa Diego Wider von der ZKB: «Der Sinn von Feiertagen liegt nicht in der Aussetzung der Arbeit und der Erholung, sondern in der Begehung und Würdigung eines besonderen Ereignisses.» Und das sei auch am Wochenende problemlos möglich. Coop argumentiert: «Wir haben also die gleichen Öffnungszeiten zu gewährleisten wie üblich.»

Nur vereinzelt geben sich Firmen grosszügiger – vor allem um die Weihnachtsfeiertage herum. Bei Siemens, mit 6400 Stellen einer der wichtigsten industriellen Arbeitgeber der Schweiz, ist der 24. Dezember seit kurzem ein offizieller Feiertag. Bei Swiss Re kommen je nach Konstellation bis zu zwei zusätzliche freie Tage über Weihnachten dazu. Bei Roche und Novartis erhalten die Mitarbeitenden jedes Jahr fünf freie Tage, mit denen der vorverlegte Arbeitsschluss vor Feiertagen abgegolten wird und die für Brücken eingesetzt werden können. Und zwar unabhängig davon, wie die Feiertage tatsächlich liegen.

Pauschal freie Tage

Die grosse Ausnahme sind die SBB sowie die Bundesverwaltung: Beide erlauben ihren Mitarbeitenden, die verlorenen Feiertage zu kompensieren – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Bei den SBB hat das laut Sprecher Roman Marti mit dem Jahresarbeitszeitmodell zu tun, das der Bundesbetrieb kennt: «Den Mitarbeitenden stehen für die gesetzlichen Feiertage grundsätzlich eine fixe Anzahl freier Tage pro Jahr zur Verfügung – unabhängig davon, auf welche Wochentage die Freitage fallen.»

Beim Bund sieht die Personalverordnung explizit vor, dass die fehlenden freien Tage nachbezogen werden. Bei der Stadt Zürich und bei den Verkehrsbetrieben VBZ steht den Angestellten ebenfalls pauschal eine fixe Zahl freier Tage pro Jahr zu.

Statistisch relevant

Auch bei einem anderen Bundesbetrieb hat ein Teil der Angestellten Glück: bei der Post. Zwei Drittel des Personals unterstehen dort dem Arbeitszeitgesetz für Angestellte des öffentlichen Verkehrs. Dieses spricht Zustellern, Chauffeuren und Mitarbeitenden im Schalterdienst sowie in den Brief- und Paketzentren pauschal 62 Sonn- und Feiertage pro Jahr zu. Bei ihnen gehen die Feiertage nicht verloren. Bei allen anderen Post-Angestellten – in der Administration und in den Konzerngesellschaften – ist das nicht der Fall.

Der Unterschied zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerjahren widerspiegelt sich auch in den Resultaten der Firmen. Das Bundesamt für Statistik korrigiert die Wirtschaftsleistung in einem Jahr wie 2010 bevor die Arbeitsproduktivität errechnet wird. Dieses Jahr um etwa minus 1,5 Prozent. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 27.07.2010, 10:58 Uhr

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27 KOMMENTARE

Roberto Conte

01.09.2010, 12:46 Uhr

Ausgleichende Gerechtigkeit. Einmal gewinnt der Arbeitgeber und in einem anderen Jahr der Arbeitnehmer. Wer gerne arbeitet freut sich wenn auch einmal ein Feiertag auf einen Arbeitstag fällt und umgekehrt derjenige der weniger gerne arbeitet ist sauer wenn der Feiertag auf ein Wochenende fällt. Arbeiten macht Spass und verdrängt die Langeweile. Auf gehts die Zeiten ändern auch wieder.


Andreas Lüscher

27.07.2010, 22:07 Uhr

@Leandro Oswald Der Schlachtruf wurde gehört. Wohl leitendes Mitglied der UNIA ?


Max Affolter

27.07.2010, 20:28 Uhr

Die Lösung der hier genannten öffentlichen Betriebe in der Schweiz ist skandalös und ein weiteres Beispiel für die Verschwendung von Steuergeldern. Man muss die Parteien wählen, die sich um eine Verkleinerung des Staates kümmern.


Tobias Müller

27.07.2010, 17:47 Uhr

Ach ja, die armen Angestellten. Immer trifft es die sozial Schwächsten. Die SP und die Grünen lancieren eine Volksinitiative für eine Reichensteuer, mit welcher jedem, der für die Linken stimmt 51 Wochen bezahlte Ferien geschenkt werden. Da dadurch die meisten Feiertage auf Ferien fallen, wird zudem von den SVP Wählern eine Sondersteuer erhoben um diese Ungerechtigkeit auszugleichen.


Petra Baumann

27.07.2010, 17:21 Uhr

@ Fabian Müller: In D hat man 6 Wochen Jahresurlaub; USA im Normalfall 2... Warum vergleichen Sie jetzt genau diese beiden Länder miteinander? Und an alle, die sich so benachteiligt fühlen: Wie würdet ihr im umgekehrten Fall reagieren, wenn euer Chef in einem Jahr mit vielen freien Feiertagen zu euch kommen und jammern würde? Ihr hättet wohl kaum Verständnis und würdet arbeiten kommen...


Otte Homan

27.07.2010, 17:12 Uhr

In New South Wales, Australien, ist für jeden nationaler Feiertag der auf dem Samstag oder Sonntag fällt, der darauffolgender Montag ein freier Tag. Egal ob für Beamten oder Angestellten. Wäre hier auch nicht schlecht.


Bojan Antonovic

27.07.2010, 17:07 Uhr

@Marcel Zürcher: Ich arbeite auch in der IT, als Entwickler, aber doch "nur" 8 Stunden/Tag. Erstens ist einem Entwickler nicht mehr zuzumuten, zweitens hat offenbar ihr Chef in der Planung versagt, wenn es das regelmässig gibt (ausser es geht um Deployment zu Passivzeiten). Ich hoffe, sie bekommen Schmerzensgeld, oder sonst viel Geld, für ihre Überstunden. Sonst sind sie Workaholic oder Masochist.


Peter Waldner

27.07.2010, 16:49 Uhr

Bei Berufen mit wechselndem Arbeiteinsatz (bei Bahnen, Spitälern, Sicherheits- und Rettungsdienste, wozu auch Beamte - Polizei - gehören) scheint es logisch. Keinesfalls aber bei einer Verwaltung mit geregelten Arbeitszeiten.


Leandro Oswald

27.07.2010, 16:30 Uhr

@Fabian Müller. Denken Sie wirklich, der Lohnunterschied zwischen der Schweiz und Deutschland ist nur auf die Kompensation der Feiertage zurückzuführen? Das ist doch nur neoliberales Geschwätz, dass den Arbeitnehmern Angst machen soll. Sobald man als Arbeitnehmer für seine Rechte kämpft wird mit Lohnkürzungen, Stellenstreichungen und Outsourcing gedroht. Kämpft für Eure Rechte!


Martin Roth

27.07.2010, 15:49 Uhr

Da die Bundesverwaltung sowohl Stellen in katholischen als auch in reformierten Kantonen (neben Stellen im Ausland) anbietet, ist es nichts als Recht, wenn eine EINHEITLICHE Regelung besteht. Sonst hätten die Bundesangestellten (Beamte gibt es schon lange nicht mehr) in den katholischen Kantonen fast eine Woche mehr Ferien als die Kollegen ennet der Kantonsgrenze. Die Regelung hat Vorbildcharakter


Rolf Schumacher

27.07.2010, 15:43 Uhr

@von Arx. In den USA hat man je nach Bundesstaat zwei bis drei Wochen gesetzlich Ferien. Die Löhne sind im Vergelich zur CH deutlich tiefer. Die Arbietnehmern können froh sein überhaupt einen Job zu haben. Die CH hat ein faires und gutes Arbeitsgesetzt. Sozialistischere Staaten wie FR und D haben grosse Probleme (hohe Steuern). Ihrer Forderungen sind sehr kurzsichtig und gefährlich.


Max Burger

27.07.2010, 15:33 Uhr

@M. von Arx: dann aber bitte auch mit deutschem/amerikanischem Lohnniveau


Fabian Müller

27.07.2010, 15:22 Uhr

Ich bin erstaunt. Wollen Sie wirklich Arbeiten resp. Ferien / Sozialleistungen wie in Deutschland oder USA? Dann haben Sie sicher auch nichts dagegen, den gleichen Lohn wie in jenen Ländern zu erhalten und Steuern zu zahlen?? Ich arbeite lieber etwas mehr, verdiene aber dafür mehr als in D oder US und kann mir eine Krankenversicherung leisten, was in den USA nicht jeder Normalbürger kann...


Norbert Rufer

27.07.2010, 14:40 Uhr

@M. von Arx. Wenn Sie schon mit Amerika vergleichen wollen, dann erwähnen Sie doch bitte auch, wie viele (bezahlte) Ferientage ein durchschnittlicher Arbeitnehmer dort hat.


Tschumi Mischa

27.07.2010, 14:35 Uhr

Es sei kurz angemerkt, dass der Beamtenstatus in der Schweiz, mit Ausnahme von oberen Richtern und ähnlichen, schon seit einigen Jahren nicht mehr existent ist. Früher wäre ich auch ein "Beamteter" gewesen, heute jedoch bin ich lediglich ein Staatsangestellter, notabene einer, der keine Feiertage die auf Sonntage fallen kompensieren darf/kann.


Marcel Zürcher

27.07.2010, 14:23 Uhr

@Sie sind also der Meinung nur der Verkauf arbeitet am Abend/Samstag? Nun, ich arbeite in der IT. Was denken Sie wieviele Wochenenden, Abende und Nächte ich arbeite obwohl ich einen 8-5 job hätte? JA genau, dies darum, dass SIE und andere während 24 Stunden all die tollen Dinge benützen können welche sie schon seit Jahren als selbstverständlich ansehen. Lächerlich nicht?


Martin von Arx

27.07.2010, 14:17 Uhr

Wieso werden in der Schweiz Feiertage, die auf Wochenenden fallen, nicht wie z.B. in Nordamerika nachgeholt , nämlich mittels eines "long weekend"? Fällt z.B. der 1. August auf SA oder SO, ist der Montag auch noch frei... wäre doch nur fair! Wer findet, wir haben genug Ferien, sollte mal die Schweizer Arbeitszeiten vergleichen mit Deutschland. Und z.B. auch Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub...


Maese Hinz

27.07.2010, 14:12 Uhr

Ich waere auch dafuer wenn man einfach statt gesetzlicher Feiertage zusaetzliche Ferientage bekaeme, Gruede z.B. die Infrastruktur koennte gleichmaessiger genutzt werden spriche Spitzen gebrochen werden wie z.B. Gotthardstau an Ostern etc., ich denke es haette einige Vorteile und mehr Freiheit fuer den einzelnen. Ja und goennt doch den Beamten die paar Tage oder wollt Ihr deren Job machen?


paul gonseth

27.07.2010, 13:59 Uhr

Wohlstand wird erarbeitet und fällt einem nicht auf dem Liegestuhl in den Schoss. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, «Pech» gehabt. So what? Es gibt eben Jahre, die sind eher arbeitgeberfreundlich, andere Jahre wiederum sind arbeitnehmerfreundlich. Und in Bundesbern wundert man sich, dass es Beamtenwitze gibt?


Fabian Stäuble

27.07.2010, 13:20 Uhr

Schön, das mag ich den Leuten gönnen. Mir selber gehen die Tage leider auch verloren.


Roman Rebitz

27.07.2010, 12:59 Uhr

Vielleicht sollte die Wirtschaft/Arbeitgeber uns Arbeitern mehr freie Tage gönnen, denn nur so können wir die Konjunktur ankurbeln, da wir dann endlich Zeit haben unser Geld auszugeben. Aber das ist wahrscheinlich wiedermal zuviel verlangt.


Daniel Lehmann

27.07.2010, 12:45 Uhr

Die armen Angestellten... . Nächstes Jahr sieht es ja wieder besser aus. Wir im Verkauf sind uns das gewohnt, Jahr für Jahr. Also hört auf zu jammern und arbeitet. Zur Frust und Trauerbewältigung kann ja während der Arbeitszeit im Facebook eine Arbeitsgruppe errichtet werden, wie man diesem grossen Problem in sieben Jahren begegnen könnte. Lächerlich!


Sandro Wolf

27.07.2010, 12:23 Uhr

Klar, hätte ich gerne mehr frei. Aber allgemeine Feiertag sind eh stuss. Lieber 8 Tage mehr Ferien für alle und dafür ist an Feiertagen (1. Mai, Karfreitag, 2. Januar, usw.) ein offizieller Arbeitstag, falls es nicht auf das Wochenende fällt. Aber wir können in der CH eh nicht reklamieren mit unseren 4-6 Woche Ferien pro Jahr, exkl. Feiertagen.


Andy Schmid

27.07.2010, 11:59 Uhr

In Bezug auf die Angestellten der Stadt Zürich ist der Artikel sehr schlecht recherchiert: Die 6 Betriebsferientage haben NICHTS mit den Feiertagen zu tun, im Gegenteil, die Zeit dafür wird mit einer täglich um 10 Minuten höheren Arbeitszeit vorgeholt. Bitte keine Pauschalurteile von wegen "Beamte", diesen Begriff gibt es seit Jahren schon nicht mehr.


Alexander Hartmann

27.07.2010, 11:55 Uhr

Ich bin kein Beamter! Aber lieber TA hört auf damit, Neid zu schüren um das Sommerloch zu füllen. Gönnen wir denjenigen die zusätzlichen Tage, die wir nicht bekommen. Seid mal ein bisschen grosszügig und nicht immer nur neidisch. Das mit dieser Kompensationsregelung ist übrigens ein mega alter Hut liebe Angela Barandun und wirklich keinen Artikel wert.


Peter Staub

27.07.2010, 11:28 Uhr

In der Schweiz hat der/die Arbeitnehmer/-in im Vergleich mit den umliegenden Staaten deutlich höhere Wochenarbeitszeiten und deutlich weniger Ferien. In vielen Betrieben wird bloss das gesetzliche Minimum von vier Wochen pro Jahr gewährt. Da wäre es doch nichts als recht, den Mitarbeitern wenigstens die paar wenigen Feiertage zuzugestehen, in einem Jahr wie diesem mittels Kompensierung!


Uwe Brock

27.07.2010, 11:26 Uhr

Klar man sollte die "verlorenen" Feiertage vor- oder nachverlegen können so das diese für die abhängig Beschäftigten nicht einfach verloren gehen. So oder so fehlt hier so manches mal ein bischen Grosszügigkeit zu Gunsten der Arbeitnehmer im Umgang mit der Arbeitszeit. Weniger wäre mehr. Auch der Nationalfeiertag könnte endlich mal als 1 ganzer freier Tag auf die ganze Nation übertragen werden.



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