Monty Python und Pieta leben noch
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Wuppenau – Am Mittwoch hätten Monty Python und Pieta eingeschläfert werden sollen. Zwar holte ein Mann aus Kreuzlingen die beiden Pferde, eines 25-jährig, das andere 27, frühmorgens im Reitstall ab. Aber zum Rossmetzger gings nicht: Die Eigentümerin der beiden Tiere, eine Frau aus dem Thurgau, versicherte gestern der TZ auf zweimalige Nachfrage, dass die Tiere noch leben. Wo die Pferde hingebracht wurden, wollte sie dagegen nicht sagen.
Huber bleibt beim Angebot
Der Mann, der die Tiere gestern im Reitstall abholte, wollte gar nichts sagen, auch aus Rücksicht auf sein Geschäft. Nur so viel: «Wenn man ein Rindli ins Schlachthaus bringt oder einen Chüngel tötet, kräht auch kein Hahn danach.» Willi Huber aus Wuppenau, der aus Mitleid mit den Tieren deren Tötung verhindern wollte und deshalb an die TZ gelangt war, weiss, dass der Termin vom Mittwochmorgen beim Pferdemetzger in der Region Frauenfeld bereits am Dienstagabend abgesagt worden war. Eine Nachfrage der TZ bei einem Pferdemetzger im Oberthurgau ergab, dass dort gestern keine Pferde eingeschläfert worden sind: «Wir metzgen gar nicht an einem Mittwoch», hiess es.
Huber hatte bereits am Dienstagabend Abschied nehmen müssen von Monty Python, der seit dem Sommer bei ihm lebte. Dass der Wallach bei Huber war, hatte überhaupt die ganze Geschichte ausgelöst: Die Frau sah ihr Eigentum veruntreut, weil Monty Python ohne ihr Wissen und Einverständnis bei Huber fremdplatziert worden war. Huber wäre bereit gewesen, auch Pieta bei sich aufzunehmen. Doch der Vorschlag sei immer abgelehnt worden. Gleichwohl bleibt Huber bei seinem Angebot. Er wäre auch bereit, weitere Tiere zu sich zu nehmen und das gratis, wobei auch ein älteres Pferd in Frage käme.
Klare Rechtslage
Aber auch in dieser Frage gibt es geteilte Meinungen: Ein Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, bezweifelt, ob man einem alten Pferd einen Gefallen tut, wenn man ihm Altersasyl anbietet. Ein Pferd, sein Leben lang an Bewegung gewöhnt, verblöde, wenn es nur herumstehen müsse. Klar ist die Rechtslage im Fall Monty Python/Pieta: In unserem Rechtsstaat kann der Eigentümer mit seinem Eigentum machen, was er will. (ThurgauerZeitung)
Erstellt: 19.11.2009, 14:09 Uhr
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