Schulen sollen Vorstrafen der Schüler kennen

Lehrer wollen über die Straftaten ihrer Schüler orientiert werden. Nach den Vorfällen in München wird dieser Ruf lauter. Erziehungsdirektorin Knill schliesst sich ihm an.

Der Schauplatz einer Gewalttat, welche auch den Thurgau bewegt: Das Sendlinger Tor in München, vor dem die Küsnachter Jugendlichen einen Geschäftsmann brutal verprügelten, sodass dieser nun um sein Augenlicht bangen muss.

Der Schauplatz einer Gewalttat, welche auch den Thurgau bewegt: Das Sendlinger Tor in München, vor dem die Küsnachter Jugendlichen einen Geschäftsmann brutal verprügelten, sodass dieser nun um sein Augenlicht bangen muss.
Bild: Keystone

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Das Thema sorgt für Gesprächsstoff unter den 2800 Lehrerinnen und Lehrern aus der Schweiz, die sich seit gestern in Frauenfeld weiterbilden. Die drei Zürcher Schüler, die auf einer Exkursion in München einen Mann halb tot geprügelt haben, waren einschlägig vorbestraft. Aus Datenschutzgründen wussten weder Lehrer noch Schulbehörde davon.

Über gravierende Taten Bescheid wissen

Das hat das mulmige Gefühl eines manchen Lehrers bestätigt, für etwas zur Verantwortung gezogen werden zu können, das für ihn gar nicht abschätzbar ist. Wenn die Lehrer ihrer Verantwortung gerecht werden sollen, müssen sie über gravierende Straftaten ihrer Schüler Bescheid wissen, sagt auch Anne Varenne, Präsidentin des Berufsverbands Bildung Thurgau. Dann könnten nötigenfalls zusätzliche Begleitpersonen auf die Schulreise mitgenommen werden oder Schüler mit einem zu hohen Risiko davon ausgeschlossen werden. Es sei nicht nötig, jeden Lehrer über Vorstrafen zu informieren, sagt Varenne. Es reiche, wenn die Schulleitungen orientiert seien. Denn diese müssen jede Schulreise bewilligen.

Knill für Meldungen

Erziehungsdirektorin Monika Knill unterstützt die Forderung aus der Lehrerschaft: «Wenn Schüler etwas so Schlimmes auf dem Kerbholz haben, dass eine Gefährdung da ist, müssen die verantwortlichen Lehrpersonen informiert sein.» Nur dann könnten Vorsichtsmassnahmen getroffen werden.

Im Thurgau dürfen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte den Schulen aber nicht ohne Weiteres Informationen über Verurteilungen weiterleiten. Solche Daten fallen unter Amtsgeheimnis und Datenschutz. Für eine Meldepflicht müsste die kantonale Strafprozessordnung respektive nach 2011 die Schweizerische Strafprozessordnung geändert werden, sagt der Leitende Staatsanwalt Hans-Ruedi Graf. Er selber würde es im Hinblick auf die Aufsichtspflicht der Lehrer begrüssen, wenn sie über bestimmte Strafverfahren oder Verurteilungen ihrer Schüler informiert würden. Dazu zählt Graf Gewalt- oder Sittlichkeitsdelikte.

Warnung vor Schnellschuss

Wie Erziehungsdirektorin Knill warnt auch Justizdirektor Claudius Graf-Schelling vor Schnellschüssen unter dem Eindruck der Ereignisse in München. Besonders bei jugendlichen Straftätern gelte ein Schutzanliegen, gibt er zu bedenken. Sie sollen nicht an den Pranger gestellt werden. Das könnte ihre Besserung gefährden. Andererseits anerkennt auch er das Anliegen, Lehrpersonen über das Gewaltpotenzial von Schülern zu informieren. Bloss müsse man sich genau überlegen, welche Delikte an welchen Adressatenkreis weitergemeldet werden sollen.

Auf Graf-Schellings Antrag hin wird das Thema von der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren aufgenommen. Er regt die Prüfung einer schweizweiten Regelung an. Es könne vorkommen, dass ein im Thurgau verurteilter Jugendlicher nicht im Kanton zur Schule gehe und umgekehrt. (ThurgauerZeitung)

Erstellt: 07.07.2009, 12:00 Uhr

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