Schulen sollen Vorstrafen der Schüler kennen
Artikel zum Thema
- Prügel-Trio: Untersuchung läuft
- Lehrer fordern Einsicht in Strafakten
- Schulen sollen über straffällige Schüler informiert werden
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Thurgauerzeitung.ch/Newsnetz wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS). Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Das Thema sorgt für Gesprächsstoff unter den 2800 Lehrerinnen und Lehrern aus der Schweiz, die sich seit gestern in Frauenfeld weiterbilden. Die drei Zürcher Schüler, die auf einer Exkursion in München einen Mann halb tot geprügelt haben, waren einschlägig vorbestraft. Aus Datenschutzgründen wussten weder Lehrer noch Schulbehörde davon.
Über gravierende Taten Bescheid wissen
Das hat das mulmige Gefühl eines manchen Lehrers bestätigt, für etwas zur Verantwortung gezogen werden zu können, das für ihn gar nicht abschätzbar ist. Wenn die Lehrer ihrer Verantwortung gerecht werden sollen, müssen sie über gravierende Straftaten ihrer Schüler Bescheid wissen, sagt auch Anne Varenne, Präsidentin des Berufsverbands Bildung Thurgau. Dann könnten nötigenfalls zusätzliche Begleitpersonen auf die Schulreise mitgenommen werden oder Schüler mit einem zu hohen Risiko davon ausgeschlossen werden. Es sei nicht nötig, jeden Lehrer über Vorstrafen zu informieren, sagt Varenne. Es reiche, wenn die Schulleitungen orientiert seien. Denn diese müssen jede Schulreise bewilligen.
Knill für Meldungen
Erziehungsdirektorin Monika Knill unterstützt die Forderung aus der Lehrerschaft: «Wenn Schüler etwas so Schlimmes auf dem Kerbholz haben, dass eine Gefährdung da ist, müssen die verantwortlichen Lehrpersonen informiert sein.» Nur dann könnten Vorsichtsmassnahmen getroffen werden.
Im Thurgau dürfen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte den Schulen aber nicht ohne Weiteres Informationen über Verurteilungen weiterleiten. Solche Daten fallen unter Amtsgeheimnis und Datenschutz. Für eine Meldepflicht müsste die kantonale Strafprozessordnung respektive nach 2011 die Schweizerische Strafprozessordnung geändert werden, sagt der Leitende Staatsanwalt Hans-Ruedi Graf. Er selber würde es im Hinblick auf die Aufsichtspflicht der Lehrer begrüssen, wenn sie über bestimmte Strafverfahren oder Verurteilungen ihrer Schüler informiert würden. Dazu zählt Graf Gewalt- oder Sittlichkeitsdelikte.
Warnung vor Schnellschuss
Wie Erziehungsdirektorin Knill warnt auch Justizdirektor Claudius Graf-Schelling vor Schnellschüssen unter dem Eindruck der Ereignisse in München. Besonders bei jugendlichen Straftätern gelte ein Schutzanliegen, gibt er zu bedenken. Sie sollen nicht an den Pranger gestellt werden. Das könnte ihre Besserung gefährden. Andererseits anerkennt auch er das Anliegen, Lehrpersonen über das Gewaltpotenzial von Schülern zu informieren. Bloss müsse man sich genau überlegen, welche Delikte an welchen Adressatenkreis weitergemeldet werden sollen.
Auf Graf-Schellings Antrag hin wird das Thema von der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren aufgenommen. Er regt die Prüfung einer schweizweiten Regelung an. Es könne vorkommen, dass ein im Thurgau verurteilter Jugendlicher nicht im Kanton zur Schule gehe und umgekehrt. (ThurgauerZeitung)
Erstellt: 07.07.2009, 12:00 Uhr
Thurgau
Meistgelesen in der Rubrik Thurgau
Neues aus Ihrem Wohnort
- Hier finden Sie Nachrichten, Veranstaltungen und das detaillierte Lokalwetter ihrer und hundert weiterer Gemeinden im Gebiet . Mehr...
- Gelangen Sie hier direkt zu Ihrer Gemeindeseite:





