Neue Regelung, spezieller Kindersitz

Mit der neuen Kindersitzregelung will der Bundesrat die Sicherheit der Kinder im Auto oder im Schulbus erhöhen.

Ab dem 1. April 2010 gilt in der ganzen Schweiz eine verschärfte Kindersitz-Regelung.

Ab dem 1. April 2010 gilt in der ganzen Schweiz eine verschärfte Kindersitz-Regelung. (Bild: TCS)

Artikel zum Thema

Stichworte

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Thurgauerzeitung.ch/Newsnetz wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Ohne Kindersitz ist ein Kind sieben Mal mehr gefährdet, bei einem Unfall schwer verletzt oder getötet zu werden, steht auf einem Flyer der bfu (Beratungsstelle für Unfall) .

Um dieses Risiko zu minimieren, gilt ab dem 1. April 2010 in der ganzen Schweiz eine verschärfte Kindersitz-Regelung: Neu dürfen Kinder bis zu ihren zwölften Lebensjahr nur noch in einem speziellen Kindersitz mitfahren. Bislang galt das Obligatorium bis ins Alter von sieben Jahren. Ausgenommen sind Kinder, die bereits grösser als 1.50 Meter sind.

Sonderregelung in Cars

Damit will der Bundesrat die Sicherheit der Kinder bei Fahrten im Privatauto oder im Schulbus erhöhen. Eine abweichende Regelung gilt in Cars oder auf speziell für Kinder zugelassenen Sitzplätzen. Hier müssen Kinderrückhaltevorrichtungen (Kindersitze, Sitzerhöher, Babyschalen, usw.) nur für Kinder bis zu einem Alter von vier Jahren verwendet werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Mittwochsausgabe der «Thurgauerzeitung» oder unter www.kapo.tg.ch/kindersitze

(fhs)

Erstellt: 09.03.2010, 17:31 Uhr

KOMMENTAR SCHREIBEN







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

1 KOMMENTAR

majo naef

18.03.2010, 10:35 Uhr

Ab 12 Jahren muss also ein Kind nicht mehr in einem Kindersitz angeschnallt sein auch wenn es noch keine 1.50 m misst. Völliger blödsinn. Zudem gibt es Kinder die lange Beine haben und einen kurzen Oberkörper.



Meistgelesen in der Rubrik Thurgau

Die verschiedenen Seiten der TZ

Werbung

Die Top-Themen im

Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2010

THURGAU IM NETZ

Werbung

Neues aus Ihrem Wohnort

  • Hier finden Sie Nachrichten, Veranstaltungen und das detaillierte Lokalwetter ihrer und hundert weiterer Gemeinden im Gebiet . Mehr...
  • Gelangen Sie hier direkt zu Ihrer Gemeindeseite:

FREIZEIT-IDEEN

Die schönsten Wanderungen – vom Klassiker bis zum Geheimtipp.

Sommernachts-Party

www.schlosswellenberg.ch:

Atelier Pfister

Bald in den Pfister-Filialen zu sehen: Die neue Design-Kollektion von Pfister!

Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.



© Tamedia AG 2010 Alle Rechte vorbehalten