Kritik am Pass-Gesetz aufnehmen

Das knappe Ja zum biometrischen Pass auf nationaler Ebene und die Ablehnung im Thurgau zeigen Wirkung: Justizdirektor Graf-Schelling pocht auf strikten Datenschutz.

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Frauenfeld – Das neue Pass-Gesetz wurde im Thurgau ähnlich knapp verworfen, wie es auf nationaler Ebene angenommen wurde: 50,9 Prozent der Stimmen lauteten Nein, 49,1 Prozent Ja. Nein-Mehrheiten gab es in fünf der acht Bezirke, am deutlichsten in Diessenhofen mit 55,4 Prozent Nein-Stimmen. Den grössen Ja-Anteil (52 Prozent) gab es im Bezirk Frauenfeld. Der Thurgauer Justizdirektor Claudius Graf-Schelling hatte mit einem knappen Ergebnis gerechnet und zeigte sich über die gesamtschweizerische Annahme erleichtert. Angesichts der knappen Fristen, die das Schengen-Abkommen für die Einführung des biometrischen Passes vorgibt, sei er froh, dass keine neue Vorlage ausgearbeitet werden muss. Auch für die Migrationsbehörden sei das neue Gesetz wichtig, sagte Graf-Schelling. Die digitale Erfassung von biometrischen Daten von Bürgern aus Drittstaaten sei ein wichtiges Instrument.

Datenschutz ernst nehmen

Das knappe Resultat macht aber auch Graf-Schelling Eindruck. Es verpflichte die Behörden dazu, die Bedenken ernst zu nehmen. Grosser Streitpunkt auf nationaler Ebene war vor allem die zentrale Datenbank, in der die biometrischen Daten gespeichert werden. Kritiker sehen darin die Gefahr von Datenmissbrauch. Der Thurgauer Justizdirektor wird nun auf rigorose Sicherheitsbestimmungen drängen. Er werde in der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren einen entsprechenden Antrag einbringen. Er will eine strikte Personensicherheitsprüfung für alle, die mit der Passproduktion zu tun haben. Ausserdem verlangt er, dass der Datenschutz strikt durchgesetzt wird.

Gemeinden enttäuscht

Auf kantonaler Ebene hatte sich der Verband Thurgauer Gemeinden (VTG) gegen das Gesetz zur Einführung des biometrischen Passes stark gemacht. Die Gemeinden wehrten sich dagegen, dass sie ab 2012 auch nicht mehr für die Ausgabe der Identitätskarten zuständig sein werden – dies selbst dann, wenn die IDs keine biometrischen Daten enthalten sollten.

Entsprechend enttäuscht reagierte der VTG gestern auf das Abstimmungsergebnis. Der Verband habe auf ein Nein gehofft, damit eine neue Vorlage ausgearbeitet werden könne, die garantiere, dass nichtbiometrische Reisedokumente weiterhin bei den Gemeinden bezogen werden können, sagte Roger Häfner, Vorsitzender des Ressorts Einwohnerdienste beim VTG. Auch nach Annahme des Gesetzes werde sich der Verband dafür einsetzen, dass IDs bei den Gemeinden bezogen werden können, solange sie keine biometrischen Daten enthalten. Diese organisatorische Frage liege in der Kompetenz des Kantons, sagte Häfner.

Hier sieht Justizdirektor Graf-Schelling aber keinen Spielraum. Er frage sich, ob die Gemeinden wirklich an der ID-Abgabe festhalten wollen. Denn die Kostendeckung sei nicht mehr garantiert, da der Bund familienfreundliche Tarife für Pass und ID vorschreibe.

Ausweisstelle in Weinfelden

Nach dem Ja zum biometrischen Pass steht auch dem neuen kantonalen Ausweiszentrum nichts mehr im Weg. Die kantonale Behörde wird in Weinfelden angesiedelt, wie der Regierungsrat bereits bekannt gegeben hat. Wer künftig einen Pass – oder nach der Übergangsfrist eine ID – will, wird dort persönlich erscheinen müssen. Das Ausweiszentrum ist nötig, weil die Erfassung der biometrischen Daten aufwendig ist und teure Geräte erfordert. Die Ausweisstelle wird erst im Mai 2011 eröffnet. Das Gesetz tritt aber bereits im März 2010 in Kraft. In der Zwischenzeit wird das Ausweiszentrum als Provisorium in Frauenfeld geführt. (ThurgauerZeitung)

Erstellt: 18.05.2009, 07:35 Uhr

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1 KOMMENTAR

Cesmirs Cjisolvic

18.05.2009, 14:57 Uhr

Justizdirektor Graf-Schelling pocht auf strikten Datenschutz. Dann muss sich Herr Schelling auf dem Mond einrichten. Der CH-Personen-Datenschutz wird etwa gleich sein, wie die zentrale Datenverwaltung der Banken ... Nichts gelernt! Zurück auf Feld 1.



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