Kanton prüft regionale Tierschutz-Staatsanwälte

Die Rechte der Tiere könnten vor Thurgauer Gerichten ab 2011 stärker vertreten werden – trotz des Neins zum Tierschutzanwalt. Der Regierungsrat prüft die Idee, regionale Staatsanwälte auf Tierschutzfragen zu spezialisieren.

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Das Nein war deutlich: Über 70 Prozent der Stimmenden wollten am Wochenende nichts von der Einführung eines Tierschutzanwaltes wissen. Entsprechend enttäuscht reagierten auch gestern die Tierschutzverbände.

Im Thurgau will der Regierungsrat die Tierrechte dennoch stärken. Er lehnt zwar laut Volkswirtschaftsdirektor Kaspar Schläpfer ein Verbandsbeschwerderecht für Tierschutzverbände ab, wie es dem Thurgauischen Tierschutzverband vorschwebt. Auf 2011 werden aber die Thurgauer Strafverfolgungsbehörden neu organisiert. Geplant sei, dass sich in den drei regionalen Staatsanwaltschaften jeweils einer der Staatsanwälte auf Tierschutzfragen spezialisiert, um Fälle von Tierquälerei wirkungsvoller vor Gericht zu vertreten, sagt Schläpfer. Das bringe mehr als ein Beschwerderecht.

Die Wahl abwarten

Eine ähnliche Funktion kennt bereits der Kanton St. Gallen. Er wolle zuerst die Wahl des neuen Generalstaatsanwalts abwarten, die der Grosse Rat nächste Woche vornehmen wird, sagt Regierungsrat Claudius Graf-Schelling. Anschliessend werde er die Idee mit ihm diskutieren.

(ThurgauerZeitung)

Erstellt: 10.03.2010, 16:11 Uhr

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