Wie GC-Hochstapler Eckel die Thurgauer Steuerbehörde narrte
Von Ida Sandl. Aktualisiert am 14.09.2009 1 Kommentar
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Aufenthaltsbewilligung rasch erteilt
Gemäss «Spiegel Online» konnte Volker Eckel als Beweis für seine Bonität immer wieder auf die C-Aufenthaltsbewilligung der Schweiz verweisen. Sie sei ihm bereits nach einem Monat erteilt worden, obwohl normalerweise eine Wartezeit von fünf Jahren bestehe. Kantone könnten eine Bewilligung rascher erteilen, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen, also politische oder finanzielle Interessen des Kantons, sagt Regierungsrat Bernhard Koch. Auf Antrag der Steuerverwaltung leitete das Migrationsamt das Verfahren ein und erteilte daraufhin gestützt auf die Angaben der Steuerverwaltung die C-Bewilligung. Das Departement für Justiz und Sicherheit mit Regierungsrat Claudius Graf-Schelling war in Kenntnis des Falls, und auch der Bund erteilte auf Antrag des Thurgaus sein Einverständnis.
Ein Pauschalbesteuerungsabkommen kann der Kanton abschliessen, wenn es sich um Ausländer handelt, die nicht in der Schweiz arbeiten und mindestens das Sechsfache des Ertragswertes ihrer Schweizer Liegenschaft versteuern können; laut Koch in der Regel mindestens 100 000 Franken pro Jahr. Eine weitere Bedingung sei der Wohnsitz im Thurgau. Daher habe die Steuerverwaltung das Bewilligungsverfahren rasch beim Migrationsamt beantragt – dies gestützt auf die Aussagen der Treuhänder und ohne die Originaldokumente von Eckel. (hal)
Letzten Herbst klopften die Vertreter von zwei renommierten Treuhandbüros – eines davon aus dem Thurgau – bei der kantonalen Steuerverwaltung in Frauenfeld an. Sie behaupteten, ihr Auftraggeber sei ein reicher Deutscher, der eine Firmenansiedlung im Kanton plane und selbst in den Thurgau ziehen wolle. Weil ihr Mandant so vermögend war, stellten sie einen Antrag auf Pauschalbesteuerung. Die Treuhänder hätten versichert, dass sie die Vermögensverhältnisse ihres Klienten eingesehen haben. Deshalb habe die Steuerverwaltung keinen Verdacht geschöpft, sagt Regierungsrat Bernhard Koch. Die Steuerbehörde stellte eine Absichtserklärung auf Pauschalbesteuerung aus. Das sei üblich in solchen Fällen, sagt Koch.
Der vermeintliche Grossinvestor ist aber der Hochstapler Volker Eckel und selbst bankrott. Das meldete «Spiegel Online» in seiner gestrigen Ausgabe. Eckel hatte schon den Grasshoppers 300 Millionen versprochen, von denen der Club nie einen Franken gesehen hat. Davor hat er es beim 1. FC Köln versucht. Dort prahlte er damit, dass er innerhalb von einem Monat im Thurgau eine Niederlassungs-Bewilligung erhalten habe. Auf eine solche Bewilligung wartet jemand normalerweise fünf Jahre.
Niemand schöpfte Verdacht
Es sei möglich, eine Niederlassungs-Bewilligung schneller zu erteilen, wenn wichtige Gründe vorliegen, sagt Regierungsrat Koch. Der Grund war in diesem Fall die in Aussicht gestellte Pauschalsteuer. Gemäss «Spiegel Online» soll Eckel den Thurgauern 5 Millionen Franken pro Jahr versprochen haben. Da Eckel die Absichtserklärung der Steuerverwaltung auf Pauschalbesteuerung vorweisen konnte, schöpfte auch das Migrationsamt keinen Verdacht. Der Antrag auf Niederlassungs-Bewilligung ging ans Justizdepartement und wurde weitergeleitet nach Bern. Begründung: Die Bewilligung sei im Interesse des Kantons. Wer sie unterschrieben hat, konnte Koch nicht sagen.
Nach kurzer Zeit schöpfte die Steuerbehörde Verdacht, weil die geforderten Unterlagen von Eckel nie geliefert wurden. Jakob Rütsche, dem Chef der Steuerverwaltung, kam der Fall dubios vor. Er informierte Koch. Nachdem sich herausstellte, dass Eckel an seiner angeblichen Adresse im Thurgau gar nicht wohnte, reichte Rütsche eine Anzeige ein und benachrichtigte das Migrationsamt. Laut «Spiegel Online» soll Eckel in Frauenfeld und in Konstanz gemeldet gewesen sein. Die Steuerverwaltung hat die provisorische Abmachung zur Pauschalbesteuerung inzwischen zurückgezogen. Beim Migrationsamt dauert es länger. Das Verfahren auf Entzug der Niederlassungs-Bewilligung laufe noch. (ThurgauerZeitung)
Erstellt: 14.09.2009, 09:34 Uhr
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1 KOMMENTAR
Das sieht dem Thurgau ähnlich. Um reiche Ausländer anzusiedeln, legen Regierung und Chefbeamte die Gesetze sehr grosszügig aus, verlangen nicht einmal Originaldokumente. Schon etliche Kantonsangestellte haben mir persönlich erzählt, wie sie von ganz oben unter Druck gesetzt werden, damit Bewilligungen auch in fragwürdigen Fällen erteilt werden.
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