Fluglärmgegner schalten den Bundesrat ein
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Die Variante «J optimiert» weise von allen Varianten am wenigsten Lärmbetroffene auf, hielt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am 15. Dezember 2009 in einer Pressemitteilung fest. Damit favorisierte das Amt jene Option, die auf eine Kombination von Nord- und Ostbetrieb des Flughafens Zürich setzt. Und unter anderem auch eine Verlängerung der Ost-West-Piste vorsieht.
Doch dieser Satz, dass ein derartiges Flugregime «am wenigsten Lärmbetroffene» hat, soll dem Bazl verboten werden. Der Bürgerprotest Fluglärm Ost (BFO) verlangt dies in einer Aufsichtsbeschwerde, die er dem Bundesrat geschickt hat. Denn: Es handle sich um eine «unwahre Aussage».
Modelle mit Fehlermargen
Gemäss Schlussbericht zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), der die Grundlage für den langfristigen Betrieb des Flughafens bildet, werden bei einer Nord-Ost-Kanalisation der Flugbewegungen rund 48 000 Personen mit Fluglärm belastet, der über dem Immissionsgrenzwert liegt. Bei den Varianten E, die weitgehend auf dem heutigen Betriebsregime beruhen, wären es 7000 Personen mehr.
Diese Differenz scheint gross. Doch der BFO weist darauf hin, dass es sich um Modellrechnungen handelt. Diese beinhalten auch Fehlermargen. In den Anhängen zum Schlussbericht werden diese ausgewiesen. Die Streuung reicht bei der Variante «E optimiert» von 47 500 bis 68'000 Personen, bei «J optimiert» liegt der Schwankungsbereich zwischen 39'000 und 56'000.
«Falsche Grundlagen»
Für die Bürgerbewegung Fluglärm Ost ist angesichts der bestehenden Schnittmengen klar: «Bei der Berücksichtigung der Fehlerbalken unterscheidet sich die Zahl der über dem Immissionsgrenzwert betroffenen Personen bei beiden Varianten nicht.» Demzufolge seien bei der Variante J, die deutlich mehr Ostanflüge als heute enthalten, nicht weniger Menschen betroffen.
«Wir danken Ihnen, sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, bestens dafür, dass Sie sicherstellen, dass die anstehenden Entscheide betreffend den Flughafen Zürich nicht auf falschen zahlenmässigen Grundlagen vorbereitet und gefällt werden», schreibt der BFO in seiner Aufsichtsbeschwerde. (ThurgauerZeitung)
Erstellt: 11.03.2010, 10:31 Uhr
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