Ende Feuer für die Hasenjagd
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Wieder mehr Hasen im Thurgau
Die Feldhasenpopulation ist Schwankungen unterworfen. Dies zeigt das landesweite Feldhasen-Monitoring der Vogelwarte Sempach. Im Thur-gau wird der Feldhasenbestand lediglich in einem Gebiet bei Weinfelden erhoben. Seit 2005, als nur 1,1 Feldhasen pro Quadratkilometer gezählt wurden, hat sich dort der Bestand erhöht. Laut dem aktuellen Bericht der Vogelwarte wurden 2008 auf dem Zählgebiet wieder 5,6 Feldhasen pro Quadratkilometer gezählt. Das ist der höchste Wert seit 1997. Landesweit liegt der Schnitt bei drei Tieren pro Quadratkilometer. Als kritische Grenze für das Überleben des Feldhasen gelten laut Experten sechs Feldhasen pro Quadratkilometer. (wid)
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Frauenfeld – Für die Urheber der Initiative zum Verbot der Hasenjagd drängt die Zeit: Nächsten Monat endet die Schonzeit für den Feldhasen. Dann können die Tiere im Thurgau wieder geschossen werden. In den letzten Jahren waren es an die 40 Hasen pro Saison. Die Hasenjagd schon dieses Jahr zu verhindern, ist das grosse Anliegen der Initianten. Das Initiativ-Komitee signalisierte deshalb Kompromissbereitschaft: Rückzug der Initiative, wenn der Regierungsrat das Hasenjagdverbot vor Oktober in die Jagdverordnung aufnimmt. Die Initiative fordert das Verbot eigentlich auf Gesetzesstufe, wo es nicht so leicht aufgehoben werden könnte, wie in der Verordnung.
Wenn die Verordnung nicht auf Oktober geändert werde, könne man die Initiative genauso gut durchboxen, drohte Komiteepräsident Reinhold Zepf, Präsident des Thurgauischen Tierschutzverbands. Er gibt dem Anliegen in einer Volksabstimmung gute Chancen. Zur Abstimmung wird es aber nicht kommen. Der Entscheid im Regierungsrat ist gestern gefallen. Das weiss die TZ von mehreren Quellen. Der zuständige Regierungsrat Claudius Graf-Schelling wollte sich gestern nicht äussern, da Regierungsbeschlüsse erst am Donnerstag kommuniziert werden. Selbst das Initiativkomitee wird erst dann orientiert werden.
Kompromiss mit den Jägern
Es ist aber davon auszugehen, dass der Feldhase als ganzjährig geschütztes Tier in die Jagdverordnung aufgenommen worden ist. Graf-Schelling hatte den Initianten und den Jägern zu verstehen gegeben, dass die Jagdverordnung geändert werde, wenn die Jäger damit einverstanden sind. Tatsächlich hat der Verband Jagd Thurgau in Absprache mit den Initianten dem Regierungsrat sein Einverständnis schriftlich mitgeteilt. An der Generalversammlung des Jagdverbands war der Kompromiss mit grosser Mehrheit gebilligt worden. Das Initiativkomitee seinerseits hatte sich in den letzten Wochen auf die Bedingungen des Rückzugs der Initiative geeinigt und dies dem Regierungsrat ebenfalls mitgeteilt, wie gestern zu erfahren war. Der Regierungsbeschluss sei darum reine Formsache, sagt Christian Haffter von Jagd Thurgau.
Weil der Regierungsrat das Jagdverbot in der Verordnung jederzeit wieder aufheben kann, haben die Initianten eine Sicherung eingebaut. Im Kompromiss mit den Jägern ist festgehalten, dass das Verbot gelten soll, bis sich die Bestände des Feldhasen erholt haben. So soll verhindert werden, dass die Jäger die Aufhebung des Verbots verlangen, sobald Gras über die zurückgezogene Initiative gewachsen ist.
Wie lange gilt das Verbot?
Dem Komitee wäre es am liebsten, wenn das Jagdverbot gilt, solange der Feldhase auf der Roten Liste der bedrohten Arten steht. Zumindest soll aber im Thurgau ein bestimmter mittlerer Hasenbestand erreicht sein. Mit dieser Einschränkung trage man dem Umstand Rechnung, dass die Rote Liste landesweit gelte, die Hasenpopulation sich aber regional unterschiedlich entwickeln könne, sagt Mitinitiant Daniel Jung. (ThurgauerZeitung)
Erstellt: 09.09.2009, 10:28 Uhr
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