Eher wenig Tierschutzverstösse gemeldet

Bei den verfolgten Tierschutzdelikten liegt der Thurgau im Mittelfeld. Dies zeigt eine Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2008.

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Frauenfeld – Gestern veröffentlichte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) mit Sitz in Zürich eine Auswertung der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2008. Sie zeigt sich zwar erfreut darüber, dass die Zahl der verfolgten Tierschutzdelikte schweizweit kontinuierlich zunimmt. 712 Tierschutzfälle wurden dem Bundesamt für Veterinärwesen 2008 gemeldet, das sind 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Dennoch seien die Möglichkeiten noch längst nicht ausgeschöpft. Spitzenreiter im Melden von Tierschutzverstössen sind die Kantone Zürich, St. Gallen und Bern, negativ fielen Glarus und Wallis mit je nur einem einzigen Strafverfahren auf.

Diese enormen kantonalen Unterschiede machen der Stiftung Sorgen. So wurden auch im Thurgau nur gerade elf Fälle gemeldet. Dass es hier um den Tierschutz besser bestellt ist als in der übrigen Schweiz, glaubt Vanessa Gerritsen, juristische Mitarbeiterin der Stiftung TIR, jedoch nicht. «Wir gehen davon aus, dass das Verhältnis von Tierschutzstraftaten in der ganzen Schweiz in etwa gleich ist.» Auf der Suche nach den Gründen habe man aber festgestellt, dass in jenen Kantonen, in denen wenige Fälle gemeldet werden, einfach weniger genau hingeschaut werde. Gerade in ländlichen Kantonen sei es oft so, dass man sich kenne und aus Angst vor Konflikten keine Anzeige erstatte. Ein weiteres Problem sei aber auch, dass die Behören Hinweisen gar nicht erst nachgehen würden. «Von den Leuten, die bei uns für eine Rechtsauskunft anrufen, hören wir immer wieder, dass sie zum Beispiel auf dem Polizeiposten nicht ernst genommen wurden.» Polizeibeamte seien zum Teil einfach zu wenig auf Tierschutzdelikte sensibilisiert, so Gerritsen. Und selbst bei den Veterinärbehörden stehe es nicht viel besser. «Oft wird dort eigenmächtig entschieden, ob Verstösse gegen das Tierschutzgesetz an die Strafuntersuchungsbehörden weitergeleitet werden.»

Abschreckung gering

Doch selbst wenn es zu einer Anzeige kommt: Auch in Sachen Strafmass sind die kantonalen Unterschiede markant. Zwar stieg die für vorsätzliche Tierquälerei verhängte Geldstrafe durchschnittlich von 29 im Vorjahr auf 35 Tagessätze an. Der Bussenmittelwert für andere Tierschutzdelikte sank aber von 523 auf 439 Franken. Wie hoch eine Busse ausfällt, hänge stark von den einzelnen Instanzen ab, so Gerritsen. In dieser Hinsicht nennt sie im Thurgau ein positives Beispiel. «Zu den Instanzen, die Tierschutzdelikte ernster nehmen als andere, gehört zum Beispiel das Bezirksamt Kreuzlingen. Dem gegenüber gibt es viele andere, die solche Delikte sehr locker sehen.» Deshalb bestehe bei der Durchsetzung des Tierschutzstrafrechts nach wie vor Handlungsbedarf. «Solange Tierschutzverstösse als Bagatelle wahrgenommen werden, ist die Abschreckung sehr klein.» (ThurgauerZeitung)

Erstellt: 25.09.2009, 07:12 Uhr

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