Drohnen über Frauenfeld

Eine neuartige Swinglet-Cam schiesst atemberaubende Luftaufnahmen. Der Frauenfelder Dominik Knill testet die Kamera-Drohne auf Herz und Nieren. Am Schwingfest soll sie zum Einsatz kommen.

Versuchsobjekt: Ysabelle testet eine Kamera-Drohne, die Luftbilder machen kann.

Versuchsobjekt: Ysabelle testet eine Kamera-Drohne, die Luftbilder machen kann.
Bild: kni

Frage nach dem Datenschutz

In Sachen Datenschutz ist die gesetzliche Grundlage eng ausgelegt. Allgemein gilt: Wenn Aufnahmen nicht weitergegeben oder publiziert, sondern nur dem rein privaten Gebrauch dienen, gilt das Datenschutzgesetz nicht.

Bei Luftaufnahmen muss jedoch ein privatrechtliches oder öffentliches Interesse bestehen, ansonsten muss die Einwilligung der erkennbaren Personen eingeholt werden.

Weiter müssen die Aufnahmen unter anderem in ihrer Zweckgebundenheit verhältnismässig sein. Bei Zuwiderhandlung kann Hausfriedensbruch eine mögliche strafrechtliche Folge sein (ma).

Es ist schwül auf einer Wiese zwischen Frauenfeld und Oberwil. Dominik Knill zeigt auf einem Laptop Luftbilder, die er vor ein paar Tagen über dem Open Air Frauenfeld aufgenommen hat.

Die ungewöhnliche Perspektive: senkrecht 90 Grad nach unten. Die Qualität ist erstaunlich, die Zeltstädte wirken aus 300 Metern Höhe wie dekorative Muster. Dabei hat Knill nicht von einem Helikopter aus fotografiert. Er testet eine sogenannte Swinglet-Cam, die noch kein halbes Jahr auf dem Markt ist.

So ungewöhnlich die Bilder, so spannend ist der berufliche Werdegang des 52-jährigen Freizeitpilots: Er ist Ingenieur mit ETH-Nachdiplomstudium, der heute Kader in einem Rüstungsbetrieb im Bereich Nachtsicht und Zielvermessung ist.

Bis zu 30 Stundenkilometer

Da Knill die Entwickler der neuen Kamera kennt, testet er nun verschiedene Anwendungen. Beim Starten assistiert Knills Tochter Ysabelle. Zuerst muss der Sender sich im lokalen GPS-Netz wiederfinden.

Zum Starten schüttelt die 18-jährige Maturandin Ysabelle die Schaumstoff-Drohne im 45-Grad-Winkel dreimal. Schon springt der Propeller an, sorgt dabei für Abkühlung. Nun kann Knill den Flügel auf eine programmierte Strecke mit Fotografier-Befehlen schicken.

Immer Blickkontakt

Beim Betrieb von Mikrodrohnen gilt es zwei Aspekte zu beachten: den Datenschutz und die Flugsicherheit. Für Mikrodrohnen (bis 30 kg) gibt es keinen Eintrag ins Luftfahrzeugregister. Wichtig ist gemäss Verordnung des Bundesamts für zivile Luftfahrt, dass immer Blickkontakt zum Fluggerät besteht. Zudem ist Fliegen in einem 5-Kilometer-Radius um einen Flugplatz herum verboten.

Dominik Knill kann sich für die einfach zu bedienende Drohne diverse Anwendungen vorstellen. Luftbilder eines Geländes für Architekten und Landwirte oder in der Meteorologie oder im Polizeieinsatz. Am Schwingfest will Knill spektakuläre Flugbilder schiessen.

Und wenn man wissen will, was der Nachbar hinter seiner Hecke treibt? Knill lacht und sagt, dass diese Art der Fotografie datenschutztechnisch durch die nicht-kommerzielle Anwendung wenig problematisch sei. Nur die Habichte würden den neuen Konkurrenten argwöhnisch beäugen. (ThurgauerZeitung)

Erstellt: 23.07.2010, 09:48 Uhr

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