Tagblatt Online, 13. März 2010 01:01:17
Zahlungen der Bürgerorte abschaffen
Die Thurgauer Regierung will auf Bundes- und Kantonsebene die Regelung aufheben lassen, wonach die Bürgerorte den Wohnorten zwei Jahre lang Sozialhilfekosten erstatten müssen.
FrauenfelD. Bürgerorte sollen nicht mehr die Sozialhilfekosten der Wohnorte tragen. Die Thurgauer Regierung unterstützt zwei Motionen, die diese Ziele verfolgen. Sie schreibt, diese Regelung sei nicht mehr zeitgemäss und auch finanziell nicht sinnvoll.
Die SVP-Kantonsräte Urs Martin und Max Brunner verlangen eine Standesinitiative zur Streichung des entsprechenden Paragraphen im Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG).
Die FDP-Ratsmitglieder Heidi Grau und Roland Kuttruff sowie Grünen-Grossrätin Silvia Schwyter verlangen die gleiche Anpassung der Gesetzgebung innerhalb des Kantons. Beide Vorstösse finden die Unterstützung der Kantonsregierung.
Bis zu einem Bundesgerichtsurteil 1977 konnten Menschen, die dauerhaft Sozialhilfe bezogen, in ihre Bürgerorte abgeschoben werden. Diese mussten dann die Sozialhilfekosten übernehmen. 1977 änderte dann die Praxis.
Alte Regelung überflüssig
Anfänglich mussten die Bürgerorte dem Wohnort noch zwei Jahre lang die vollen und acht weitere Jahre lang die halben Sozialhilfekosten erstatten, heisst es in der regierungsrätlichen Antwort weiter. Seit dem Jahr 1990 können die Wohnorte die Sozialhilfekosten nur noch für zwei Jahre bei den entsprechenden Bürgerorten geltend machen.
Die Kantonsregierung ist der Meinung, Sozialhilfekosten würden seit der neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen durch den soziodemographischen Lastenausgleich gemildert. Solche Zahlungen erhalten Kantone mit hohen Soziallasten.
Die alte Regelung, nach der die Bürgerorte den Wohngemeinden Zahlungen leisten müssten, sei dadurch überflüssig geworden.
Auf Bundesebene sei die Sozialdirektorenkonferenz zum Schluss gekommen, dass neun Kantonen (BL, BS, GE, NE, SH, SO, VD, ZG, ZH) durch eine Abschaffung des alten Prinzips Mehrkosten entstünden.
Für den Thurgau selbst ist die heutige Regelung unter dem Strich fast ein Nullsummenspiel: jährlichen Forderungen anderer Kantone von 1,875 Millionen Franken stehen Thurgauer Forderungen an andere Kantone in Höhe von 1,925 Millionen Franken gegenüber.
700 000 Franken innerkantonal
Innerkantonal haben die Gemeinden untereinander Rechnungen von 700 000 Franken jährlich gestellt. Den einzelnen Gemeinden sind dadurch Zahlungen zwischen 249 und 54 Franken netto verblieben. (sda)
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w.aerne (12. März 2010, 17:39)
Ein alter Zopf zum Abschneiden
Die Erstattung von Sozialhilfekosten durch die Bürgerorte ist ein alter, schon lange nicht mehr zeitgemässer Zopf. Die meisten Leute haben vermutlich ihren Bürgerort noch nie gesehen, geschweige denn da gewohnt. Also haben sie dort auch keine Steuern bezahlt. Und durch die Hin- und Her-Verrechnerei wird unnötiger Aufwand verursacht. Es ist daher zu begrüssen, dass Initiativen ergriffen werden, um den Zopf abzuschneiden.
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