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Tagblatt Online, 29. August 2009 01:05:24

Prämienverbilligung an Kassen

Die Beiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien sollen im Thurgau ab 2011 direkt an die Krankenkassen überwiesen werden.

frauenfeld. Ende Oktober 2007 erklärte der Grosse Rat – gegen die Empfehlung der Kantonsregierung – eine Motion von FDP-Kantonsrätin Heidi Grau (Zihlschlacht) erheblich. Darin wurde eine Praxisänderung bei der Auszahlung der Prämienverbilligungen verlangt: Das Geld sollte direkt an die Krankenkassen bezahlt werden.

St. Galler Modell

Die Regierung hatte dieses Vorgehen als zu aufwendig und zu teuer abgelehnt. Der Grosse Rat dagegen vertrat damals mehrheitlich die Meinung, was im Kanton St.

Gallen möglich und wirtschaftlich sei, müsse auch im Thurgau umzusetzen sein.

Am Freitag hat nun die Regierung ihre Lösung des Motionsauftrags veröffentlicht. Das Amt für AHV und IV soll die Prämienverbilligung direkt den Krankenversicherern ausrichten. Diese schreiben den Betrag unverzüglich der betreffenden Person zur Anrechnung an die aktuell bestehende Prämienforderung gut.

Verordnungsänderung

Weil inzwischen auch der Bund die Auszahlung der Verbilligungen direkt an die Kassen anstrebt, will die Kantonsregierung aber dafür das kantonale Gesundheitsgesetz vorläufig nicht ändern. Sie schlägt vor, bis zum Vorliegen der Bundeslösung die Praxisänderung im Thurgau auf dem Verordnungsweg einzuführen. Dass dies erst 2011 erfolgen soll, erklärt sie mit den aufwendigen Vorarbeiten bei den Gemeinden und den Krankenkassen.

Fünf Franken Entschädigung

Es habe sich gezeigt, dass die von den Zuschussberechtigten eingereichten Unterlagen oft nicht vollständig seien. 2010 müssten nun die Gemeinden diese Angaben erst erheben, damit die Zahlungen dann 2011 möglichst korrekt über die Bühne gehen könnten. Gleiches gelte auch für die Krankenkassen, die künftig für jede Verbilligungszahlung fünf Franken Entschädigung erhalten, die sie zuordnen müssen. Ein tieferer Ansatz sei mit den Krankenkassen nicht auszuhandeln gewesen, teilt die Regierung mit.

Das neue Modell ist im Kern das alte. Bereits zwischen 1996 und 1998 wurde die individuelle Prämienverbilligung direkt an die Krankenkassen ausbezahlt. Weil die Versicherer aber immer neue Forderungen gestellt hätten, sei der Vertrag schliesslich gekündigt worden, schreibt der Regierungsrat. (sda/red.)





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